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Restnutzungsdauer-Gutachten 2026: Was kostet es, lohnt es sich und wann brauche ich eins?

Restnutzungsdauer-Gutachten 2026: Kosten ab 895 €, Steuerersparnis oft 2.000-5.000 €/Jahr, Finanzamt-anerkannt nach BFH-Urteil IX R 25/19 mit Vor-Ort-Besichtigung.

Cristóbal Cuadra Garcia
Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
11. Mai 202612 Min. Lesezeit
Restnutzungsdauer-Gutachten 2026: Was kostet es, lohnt es sich und wann brauche ich eins?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten verkürzt die typisierte 50-jährige Nutzungsdauer einer Immobilie auf einen tatsächlich ermittelten Wert (typisch 20 bis 30 Jahre) und erhöht damit die jährliche AfA nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG von 2 Prozent auf 3 bis 5 Prozent. Bei DuraCasa kostet das Gutachten zwischen 895 Euro und 2.480 Euro als Festpreis nach Wohnfläche, die jährliche Steuerersparnis bewegt sich je nach Objektwert und Grenzsteuersatz zwischen 3.000 Euro und 8.000 Euro. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) die Anerkennung qualifizierter Sachverständigengutachten zur Restnutzungsdauer höchstrichterlich bestätigt.

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten (kurz: RND-Gutachten) kann Vermietern und Eigentümern jährlich vierstellige Steuerbeträge sparen, vorausgesetzt, es ist von einem zertifizierten Sachverständigen mit echter Objektbesichtigung erstellt und wird vom Finanzamt anerkannt. Dieser Leitfaden beantwortet die drei Fragen, die wir bei DuraCasa täglich hören: Was kostet ein RND-Gutachten 2026, lohnt es sich für meine Immobilie und wann brauche ich überhaupt eines? Sie erfahren konkrete Preise nach Wohnfläche, eine nachvollziehbare Beispielrechnung mit echten Zahlen und die rechtlichen Anforderungen, alles auf dem Stand der ImmoWertV 2021, des BMF-Schreibens vom 22. Februar 2023 und der aktuellen BFH-Rechtsprechung.

Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die wirtschaftliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt, also wie viele Jahre das Gebäude nach heutigem Stand voraussichtlich noch wirtschaftlich nutzbar ist. Das Gutachten dient als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um die Gebäude-AfA (Absetzung für Abnutzung) auf einen kürzeren Zeitraum zu beziehen als die Standard-Pauschalen nach § 7 Abs. 4 EStG vorsehen.

Die methodische Grundlage liefert die Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV), konkret § 6 ImmoWertV und die Anlage 2 ImmoWertV mit der Tabelle wirtschaftlicher Gesamtnutzungsdauern. Ein qualifizierter Sachverständiger ermittelt den Modernisierungsgrad des Gebäudes anhand eines Punkteverfahrens und berechnet daraus die plausible Restnutzungsdauer, abhängig von Baujahr, Bausubstanz, durchgeführten Modernisierungen (Dach, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitär, Dämmung) und dem allgemeinen Zustand.

Das Ergebnis ist eine konkrete Jahreszahl, die meist deutlich unter den 50 Jahren der Standard-Pauschale für Wohngebäude ab Baujahr 1925 liegt. Übliche Werte für Bestandsimmobilien: 20 bis 35 Jahre Restnutzungsdauer. Diese kürzere RND erhöht den jährlichen AfA-Satz und damit Ihre steuerliche Abschreibung.

Das Modernisierungspunkteverfahren in Kurzform

Die Restnutzungsdauer wird nicht einfach als „Gesamtnutzungsdauer minus Alter" berechnet. Stattdessen kann ein Gebäude durch Modernisierungen rechnerisch „verjüngt" werden. Die ImmoWertV-Anlage 2 sieht ein Punktesystem mit fünf Bauteilgruppen vor:

BauteilgruppeMaximale Modernisierungspunkte
Dach (Eindeckung, Dämmung)4
Außenwände (Fassade, Wärmedämmung)4
Fenster und Außentüren4
Heizung und Sanitär4
Elektrik und Innenausbau4
Gesamt20

Je mehr Punkte ein Gebäude erreicht, desto höher das fiktive „Modernisierungsalter", und desto länger die rechnerische Restnutzungsdauer. Ein Gebäude Baujahr 1975 ohne Modernisierungen (0 Punkte) hat eine deutlich kürzere RND als das identische Gebäude mit neuem Dach, Fenstern und Heizung (12 Punkte). Genau diese Differenzierung ist der Hebel, den die Pauschal-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG ignoriert.

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten 2026?

Die Preise für ein Restnutzungsdauer-Gutachten variieren nach Wohnfläche und Umfang der Besichtigung. Bei DuraCasa erfolgt die Preisgestaltung transparent nach Quadratmetern, der Endpreis steht vor der Beauftragung fest und das Honorar wird erst nach Lieferung des fertigen Gutachtens fällig.

Grundpreise nach Wohnfläche (inkl. 19 % MwSt.)

WohnflächePreis
bis 299 m²895 €
300 – 500 m²1.125 €
501 – 1.000 m²1.465 €
1.001 – 2.500 m²1.915 €
über 2.500 m²2.480 €

Optionale Zusatzleistungen

LeistungPreis
Kostenlose Ersteinschätzung0 €
Video-Besichtigung0 €
Vor-Ort-Außenbesichtigung170 €
Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung510 €
Express-Bearbeitung (binnen 3 Tagen)500 €
Geld-zurück-Garantie0 €

Eine Objektbesichtigung vor Ort gehört für die Mehrheit der Gutachten zum Standardumfang, sie ist die zentrale Voraussetzung dafür, dass der Sachverständige Bausubstanz, Zustand und Modernisierungsgrad zuverlässig dokumentiert. Mehr dazu im Abschnitt „Wer darf ein RND-Gutachten erstellen?".

Marktüberblick: typische Preisspannen 2026

Zur Einordnung, Sie finden im Markt drei Preissegmente:

SegmentPreisbereich
Spezialisierte Online-Anbieter mit Vor-Ort-Service850 € – 1.500 €
Klassische Sachverständigenbüros1.200 € – 2.500 €
Große Bewertungshäuser2.000 € – 4.500 €

Die Preisspannen klassischer und großer Anbieter rühren oft aus Anfahrtspauschalen, Stundenabrechnung und Aufschlägen für „komplexe" Gebäudearten. DuraCasa kalkuliert dagegen mit einem transparenten Festpreis nach Wohnfläche und einer separat ausgewiesenen Besichtigungsleistung, Sie sehen vorab genau, was Sie zahlen.

Worauf Sie beim Preisvergleich achten sollten

Ein günstiger Preis ist wertlos, wenn das Gutachten vom Finanzamt nicht anerkannt wird. Prüfen Sie vor der Beauftragung:

  • Zertifizierung des Sachverständigen: ausdrücklich nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentliche Bestellung. Verlangen Sie eine Kopie des Zertifikats.
  • Methodische Grundlage: das Gutachten muss nach § 6 ImmoWertV mit Bezug auf Anlage 2 und einem expliziten Modernisierungspunkteverfahren erstellt sein.
  • Festpreis statt Stundenabrechnung: bei Stundensätzen von 120 € bis 180 € entstehen schnell vierstellige Rechnungen ohne klare Obergrenze.
  • Bezahlung nach Lieferung: seriöse Anbieter stellen die Rechnung erst, wenn das Gutachten geliefert ist, nicht vorab.
  • Bundesweite Gültigkeit: das Gutachten muss in allen 16 Bundesländern bei allen Finanzämtern akzeptiert werden, Regionalbegrenzungen sind ein Warnsignal.

Versteckte Kosten in der Branche

Bei klassischen Anbietern entstehen häufig Zusatzkosten, die im Erstangebot nicht erkennbar sind: Anfahrtspauschalen ab 75 €, Eilzuschläge bei kurzem Termin (50–150 €), Mehrkosten bei „komplexen" Gebäuden (Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser), Schreibgebühren, Druckkosten für Mehrausfertigungen. Insgesamt kann sich ein Gutachten von „ab 1.200 €" leicht auf 1.800 € bis 2.200 € summieren. Achten Sie auf inklusive Preise mit klarem Leistungsumfang.

Wann lohnt sich ein RND-Gutachten?

Die zentrale Frage ist nicht „kostet es viel?", sondern „wie schnell rechnet es sich?" Ein RND-Gutachten lohnt sich praktisch immer, sobald die jährliche Steuerersparnis den Gutachtenpreis übersteigt, was bei der Mehrheit der vermieteten Bestandsimmobilien innerhalb des ersten Steuerjahrs der Fall ist.

Beispielrechnung: Mehrfamilienhaus, Baujahr 1975

Ausgangssituation:

  • Kaufpreis: 400.000 €
  • Gebäudeanteil (nach Bodenrichtwert): 300.000 €
  • Baujahr 1975 → Standard-AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 EStG: 2 % (Wohngebäude ab 1925)
  • Standard-Restnutzungsdauer laut Pauschale: 50 Jahre
  • Standard-AfA pro Jahr: 6.000 €

Mit RND-Gutachten:

  • Restnutzungsdauer laut Gutachten: 25 Jahre (typischer Wert für teil-modernisiertes Baujahr-1975-Objekt)
  • AfA pro Jahr neu: 300.000 € ÷ 25 = 12.000 €
  • Zusätzliche AfA: +6.000 € pro Jahr

Steuereffekt bei 33 % Grenzsteuersatz: rund 2.000 € weniger Einkommensteuer pro Jahr. Bei 42 % Grenzsteuersatz: rund 2.520 € pro Jahr.

Amortisation in Zahlen

Setzen wir die typischen Gesamtkosten an: 895 € Grundpreis (bis 299 m²) plus 510 € Vor-Ort-Innen- und Außenbesichtigung. Das ergibt Gesamtkosten von rund 1.405 € brutto für das vollständige Gutachten inklusive Besichtigung.

  • Gutachtenkosten gesamt: 1.405 €
  • Steuerersparnis Jahr 1 bei 33 % Grenzsteuersatz: 2.000 €
  • Netto-Ersparnis bereits im ersten Steuerjahr: rund 595 €
  • Ab Jahr 2 fließt die volle Ersparnis von 2.000 € als reiner Steuervorteil
  • Über die volle Laufzeit der höheren AfA von 25 Jahren ergibt sich ein Gesamtsteuereffekt von rund 50.000 €

Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % steigt der jährliche Steuervorteil auf rund 2.520 €. Das Gutachten amortisiert sich dann bereits innerhalb von 7 Monaten und der Gesamtsteuereffekt über 25 Jahre beläuft sich auf rund 63.000 €. Bei höheren Gebäudewerten oder größeren Objekten potenziert sich der Hebel entsprechend. Ein Mehrfamilienhaus mit 800.000 € Gebäudeanteil und 30 Jahren neuer RND erzielt rund 8.000 € zusätzliche AfA pro Jahr.

Wann lohnt es sich besonders?

  • Bestandsimmobilien Baujahr vor 1980 ohne Voll-Sanierung
  • Vermietete Eigentumswohnungen in mäßig modernisierten Mehrfamilienhäusern
  • Geerbte Immobilien, deren steuerliche AfA-Basis nach Schenkungs- oder Erbschaftsteuerwert ohnehin neu zu bestimmen ist

Wann lohnt es sich tendenziell nicht?

  • Voll-sanierte Neubauten (Baujahr nach 2010, alle Modernisierungspunkte erfüllt), hier ist die RND oft nicht signifikant unter der Pauschale
  • Selbstgenutzte Immobilien, die Gebäude-AfA gilt nur für vermietete oder gewerblich genutzte Objekte
  • Sehr kurzer Restbesitz (Verkauf binnen 1–2 Jahren geplant), kein voller AfA-Hebel mehr nutzbar

Wer darf ein Restnutzungsdauer-Gutachten erstellen?

Das ist die rechtlich wichtigste Frage, denn ein vom Finanzamt abgelehntes Gutachten ist Geldverschwendung. Die Antwort kommt direkt vom Bundesfinanzhof:

Das BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28. Juli 2021 stellt klar: Steuerpflichtige können die kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes durch ein qualifiziertes Sachverständigengutachten nachweisen.

Anforderungen an den Sachverständigen

Das BMF hat in seinem Anwendungsschreiben vom 22. Februar 2023 präzisiert: Anerkannt werden Gutachten von:

  • Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Immobilienbewertung
  • Sachverständigen mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 (z. B. durch DEKRA, TÜV, Sprengnetter oder akkreditierte Zertifizierungsstellen)

Das BMF-Schreiben hat die Anforderungen 2023 verschärft, frühere Bewertungsverfahren wie das Gebäudesachwert-Modell allein reichen seither nicht mehr aus. Sachverständige müssen heute ImmoWertV-konform nach § 6 und Anlage 2 vorgehen, mit explizitem Modernisierungspunkteverfahren.

Warum die Vor-Ort-Besichtigung so wichtig ist

Die Vor-Ort-Besichtigung ist der sicherste Weg, dass ein RND-Gutachten beim Finanzamt durchgeht. Ein Sachverständiger, der das Objekt persönlich gesehen, fotografiert und in den Bauteilgruppen dokumentiert hat, liefert eine Bewertungsgrundlage, die nachvollziehbar und belastbar ist. Genau das erwartet das BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023.

Konkret prüft der Sachverständige bei der Vor-Ort-Besichtigung:

  • Außenbereich: Fassade, Dach, Fenster, Außentüren, Dämmungssituation, Bauschäden, Bauweise
  • Innenbereich: Bodenbeläge, Wände, Decken, Sanitärinstallation, Heizungstechnik, Elektrik
  • Substanz: Feuchteschäden, Risse, Statik-Indizien, Schimmelhinweise
  • Modernisierungsstand: echte Übereinstimmung der Unterlagen (Heizungsrechnung, Fensteraustausch) mit dem Ist-Zustand vor Ort

Diese Erkenntnisse fließen direkt in die Modernisierungspunkte-Bewertung ein und sind die Grundlage für eine plausible Restnutzungsdauer. Aus unserer Praxis: Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung werden vom Finanzamt zuverlässig anerkannt.

Was DuraCasa qualifiziert

DuraCasa ist eine Marke der CCG-Gutachten GmbH. Die erstellenden Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert durch eine DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle und arbeiten ausschließlich nach ImmoWertV 2021. Gutachten werden bundesweit erstellt mit regionalem Schwerpunkt in Baden-Württemberg. Jedes Gutachten enthält:

  • Methodische Herleitung nach § 6 ImmoWertV mit Bezug auf Anlage 2
  • Vollständiges Modernisierungspunkteverfahren (5 Bauteilgruppen)
  • Vor-Ort-Besichtigung mit umfassender Foto-Dokumentation
  • Plausibilitätsprüfung der ermittelten Restnutzungsdauer
  • Quellenangaben und nachvollziehbare Herleitung

Was steht im fertigen Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein finanzamttaugliches RND-Gutachten umfasst typischerweise 30 bis 50 Seiten, je nach Anhang und Umfang der Foto-Dokumentation. Pflichtbestandteile sind:

  • Deckblatt mit Auftraggeber, Bewertungsobjekt, Stichtag und Sachverständigen-Qualifikation samt Zertifikatsnummer
  • Auftragsgegenstand und Zweckbestimmung („zur Vorlage beim Finanzamt")
  • Objektbeschreibung: Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Bauweise, Geschoßzahl, Lagebeschreibung
  • Methodische Grundlage: Verweis auf § 6 ImmoWertV und Anlage 2 ImmoWertV
  • Gesamtnutzungsdauer laut Anlage 2 (z. B. 80 Jahre für Wohngebäude)
  • Bauzustandsanalyse der fünf Bauteilgruppen mit Foto-Dokumentation
  • Modernisierungspunkteberechnung mit transparenter Aufschlüsselung
  • Plausibilitätskontrolle der ermittelten RND
  • Ergebnis: konkrete Restnutzungsdauer in Jahren, am Stichtag, gerundet auf volle Jahre
  • Anhänge: Fotos, Grundrisse, Modernisierungsnachweise, Lageplan
  • Unterschrift des Sachverständigen mit Datum und Stempel

Diese formale Struktur ist nicht nur Pflicht, sie ist auch der Grund, warum Finanzämter Online-Gutachten heute akzeptieren: Die Methodik ist nachvollziehbar dokumentiert und kann jederzeit überprüft werden.

Wie läuft das Gutachten bei DuraCasa ab?

Der Prozess gliedert sich in fünf transparente Schritte und dauert in der Standard-Variante rund drei Wochen ab Auftragserteilung:

1. Online-Wizard ausfüllen (1 bis 5 Minuten): Über duracasa.de/gutachten erfassen Sie die Eckdaten Ihrer Immobilie. Adresse, Baujahr, Wohnfläche, Modernisierungsstand und einige weitere Pflichtangaben. Die Eingabe ist anonym, Sie verpflichten sich noch zu nichts.

2. Kostenlose Erstberatung: Nach Eingang der Anfrage melden wir uns telefonisch bei Ihnen. In diesem kostenlosen und unverbindlichen Gespräch klären wir, ob sich ein RND-Gutachten in Ihrer Situation lohnt, welche Unterlagen Sie benötigen und welche Besichtigungsleistung sinnvoll ist. Erst danach erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot. Erst nach Ihrer Auftragserteilung wird der Vor-Ort-Termin koordiniert.

3. Vor-Ort-Besichtigung: Ein zertifizierter Sachverständiger besichtigt Ihre Immobilie innen wie außen, dokumentiert Zustand und Substanz mit umfangreichen Fotos und prüft die Modernisierungsmaßnahmen direkt vor Ort. Dieser Schritt ist die methodische Basis des gesamten Gutachtens.

4. Gutachtenerstellung: Der Sachverständige wertet die Besichtigungsdokumentation aus, bestimmt die Modernisierungspunkte, berechnet die Restnutzungsdauer nach ImmoWertV und erstellt das vollständige Gutachten als PDF. Die Bearbeitungszeit liegt typischerweise bei rund drei Wochen ab Besichtigung. Bei der Express-Bearbeitung (500 € Aufschlag) erhalten Sie das Gutachten binnen 3 Werktagen nach Besichtigung.

5. Lieferung und Finanzamt-Einreichung: Sie erhalten das fertige Gutachten per E-Mail als PDF. Es kann direkt mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Bei Rückfragen des Sachbearbeiters steht der Sachverständige zur Beantwortung bereit.

→ Gutachten jetzt anfragen

Wann braucht man ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Ein RND-Gutachten ist sinnvoll, sobald Sie eine vermietete Bestandsimmobilie besitzen, deren Standard-AfA Sie steuerlich erhöhen möchten. Konkret immer dann, wenn das Gebäude älter als 30 Jahre und nicht voll-saniert ist, dann liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer fast immer unter den 50 Jahren der Pauschale. Auch bei geerbten oder geschenkten Immobilien, deren AfA-Basis ohnehin neu festzustellen ist, ist der Zeitpunkt günstig.

Wer darf ein Restnutzungsdauer-Gutachten erstellen?

Nach BFH-Rechtsprechung und BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierte Sachverständige. Architekten, Bauingenieure oder Steuerberater ohne diese Qualifikation sind nicht anerkannt, auch wenn das Gutachten methodisch korrekt wäre. Achten Sie auf eine ausdrückliche Angabe der Zertifizierung im Gutachten-Deckblatt.

Wie lange dauert ein RND-Gutachten?

Bei DuraCasa rechnen Sie mit rund drei Wochen ab Auftragserteilung im Standard-Tarif. Mit dem Express-Aufschlag (500 €) erhalten Sie das Gutachten innerhalb von 3 Werktagen nach der Vor-Ort-Besichtigung. Klassische Sachverständigenbüros mit Vor-Ort-Begehung kalkulieren häufig 4 bis 8 Wochen.

Was kostet ein Restnutzungsdauer-Gutachten?

Bei DuraCasa staffelt sich der Grundpreis nach Wohnfläche von 895 € (bis 299 m²) bis 2.480 € (über 2.500 m²). Hinzu kommen die Vor-Ort-Besichtigung (170 € außen, 510 € innen plus außen) und optional die Express-Bearbeitung (500 €). Marktüblich sind 850 € bis 2.500 € bei seriösen Anbietern mit Objektbesichtigung.

Lohnt sich ein RND-Gutachten für mich?

Faustregel: Wenn die Immobilie vermietet ist und Baujahr vor 1980 hat, amortisiert sich das Gutachten in der Regel bereits im ersten Steuerjahr. Die exakte Ersparnis hängt vom Gebäudeanteil am Kaufpreis und vom Modernisierungsgrad ab. Eine konkrete Beispielrechnung finden Sie oben im Artikel.

Wird das Gutachten vom Finanzamt anerkannt?

Ja, vorausgesetzt, der Sachverständige ist nach BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023 qualifiziert (öffentlich bestellt oder ISO-17024-zertifiziert) und das Gutachten folgt methodisch der ImmoWertV. Bei DuraCasa erfüllen alle Gutachten diese Voraussetzungen. Sollte das Finanzamt im Einzelfall nachfragen, unterstützt der Sachverständige bei der Rückfragen-Beantwortung.

Was ist der Unterschied zwischen Restnutzungsdauer und Gesamtnutzungsdauer?

Die Gesamtnutzungsdauer ist die wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Errichtung, bei Wohngebäuden laut Anlage 2 ImmoWertV in der Regel 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer ist die noch verbleibende Zeit ab dem Bewertungsstichtag, abgeleitet aus Gesamtnutzungsdauer minus Alter, modifiziert durch Modernisierungsgrad und Substanz. Nur die Restnutzungsdauer ist für die AfA-Berechnung relevant.

Gibt es Nachteile bei einem RND-Gutachten?

Drei mögliche Nachteile sind zu nennen. (1) Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden auf weniger Jahre verteilt. Bei einem späteren Verkauf der Immobilie kann die kumulierte AfA den steuerlichen Veräußerungsgewinn entsprechend erhöhen. (2) Finanzämter prüfen RND-Gutachten gelegentlich genauer als die Pauschal-AfA. Formale Mängel oder fehlende Vor-Ort-Besichtigung führen zur Ablehnung. (3) Die Investition in das Gutachten amortisiert sich nicht, falls das Gebäude tatsächlich eine Restnutzungsdauer nahe der Pauschal-50-Jahre hat. Bei vollsanierten Neubauten ist das möglich. Eine kostenlose Ersteinschätzung vor Beauftragung klärt diese Frage zuverlässig.

Kann ich ein RND-Gutachten auch nachträglich für die Steuererklärung einreichen?

Ja, auch für zurückliegende Steuerjahre kann ein nachträglich erstelltes Gutachten eingereicht werden, solange die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Bei bereits bestandskräftigen Bescheiden ist eine Änderung nur in Ausnahmefällen möglich (§ 173 AO bei neuen Tatsachen). Für laufende Steuerverfahren ist der Einreichungszeitpunkt frei wählbar.

Was passiert, wenn das Finanzamt das Gutachten nicht anerkennt?

Bei einem Gutachten mit Vor-Ort-Besichtigung und zertifiziertem Sachverständigen kommt eine Ablehnung in der Praxis nicht vor. Die Anerkennung durch das Finanzamt ist der Regelfall. Sollte ein reines Online-Gutachten ohne Objektbesichtigung im Einzelfall abgelehnt werden, lässt sich die Anerkennung im Einspruchsverfahren oder vor dem Finanzgericht zuverlässig durchsetzen. Bei begründeten Rückfragen unterstützt der Sachverständige bei der Beantwortung, ohne zusätzliche Kosten.

Brauche ich ein RND-Gutachten auch für selbst genutzte Immobilien?

Nein, die Gebäude-AfA gilt nach § 7 Abs. 4 EStG ausschließlich für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien. Selbstnutzer können die Anschaffungskosten ihres Wohngebäudes steuerlich nicht abschreiben. Ein RND-Gutachten ist für sie nur sinnvoll, wenn sie die Immobilie zu einem späteren Zeitpunkt vermieten oder verkaufen wollen, dann allerdings zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung, nicht bei Erwerb.

Was ist der Unterschied zwischen RND-Gutachten und Verkehrswertgutachten?

Beide Gutachten haben unterschiedliche Zielrichtungen. Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den aktuellen Marktwert einer Immobilie, relevant bei Kauf, Verkauf, Erbschaft, Schenkung oder Scheidung. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ermittelt eine Jahreszahl (die wirtschaftliche RND) als Grundlage für die steuerliche Abschreibung. Beide Gutachtenarten stützen sich auf die ImmoWertV, sind aber methodisch und preislich verschieden: Verkehrswertgutachten kosten typischerweise 1.500 € bis 3.500 €, RND-Gutachten sind günstiger, da fokussierter.

Fazit

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist für Eigentümer vermieteter Bestandsimmobilien eine der profitabelsten steuerlichen Maßnahmen überhaupt.

  • Kosten ab 895 € Grundpreis plus 510 € Vor-Ort-Besichtigung. Bei DuraCasa transparenter Festpreis nach Wohnfläche, ohne versteckte Anfahrtspauschalen oder Stundenabrechnung.
  • Steuerersparnis typischerweise 2.000 € bis 5.000 € pro Jahr, abhängig von Grenzsteuersatz und Gebäudeanteil.
  • Amortisation in der Regel innerhalb des ersten Steuerjahres.
  • Rechtssicher durch BFH-Urteil IX R 25/19 und BMF-Schreiben vom 22. Februar 2023, vorausgesetzt der Sachverständige ist nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und das Objekt wurde persönlich besichtigt.

Wenn Sie eine vermietete Immobilie mit Baujahr vor 1980 besitzen, ist die Frage nicht „ob", sondern „wann". Jedes Jahr ohne Gutachten bedeutet vermutlich vierstellige verschenkte Steuerbeträge.

→ Restnutzungsdauer-Gutachten jetzt anfragen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige, Festpreis nach Wohnfläche, Finanzamt-anerkannt.

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Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express-Aufschlag binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.

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