Restnutzungsdauer-Gutachten in Freiburg im Breisgau
Freiburg im Breisgau
Restnutzungsdauer-Gutachten vor Ort · Baden-Württemberg · Breisgau

RestnutzungsdauergutachtenFreiburg im Breisgau

Wir kennen den Immobilienbestand in Freiburg im Breisgau und der Region Breisgau. Vom gründerzeitlichen Bestand bis zum Wiederaufbau der 1950er bewerten wir ortskundig nach ImmoWertV 2021.

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Aus unserer Praxis · Freiburg im Breisgau

Restnutzungsdauergutachten Freiburg im Breisgau: Beispielobjekt aus unserer Praxis

Anonymisierte Eckdaten aus einem ImmoWertV-Gutachten, das wir in Freiburg im Breisgau bearbeitet haben.

Beispielobjekt in Freiburg im Breisgau - anonymisierte Aussenaufnahme

Eckdaten zum Objekt

Gutachten 2026

Objekt-Typ
Mehrfamilienhaus
Baujahr
Anfang der 60er Jahre · 1962
Lage
zentrumsnaher Stadtteil im Stühlinger-Umfeld
Wohnfläche
ca. 180 m² je Einheit

Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

0Jahre

Neuer AfA-Satz

0,0 %

statt der pauschalen 2 % nach Standard-AfA

Gutachten gemäß ImmoWertV 2021 erstellt und an den Auftraggeber übergeben. Die steuerliche Anwendung erfolgt durch den Steuerberater des Auftraggebers.

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Marktlage und Bestand

Immobilienbewertung in Freiburg im Breisgau: Bestand und Marktlage

Freiburg gehört zu den teuersten Immobilienmärkten Süddeutschlands. Bodenrichtwerte in der Altstadt überschreiten regelmäßig 1.500 EUR/m², in Stadtteilen wie Wiehre, Herdern und Günterstal liegen sie bei 900 bis 1.200 EUR/m². Das Restnutzungsdauer-Gutachten ist hier wirtschaftlich besonders relevant, weil die hohen Kaufpreise gleichzeitig hohe Abschreibungsbeträge ermöglichen. Typische Bestandsobjekte sind gründerzeitliche Mehrfamilienhäuser entlang Goethestraße und Erwinstraße, Bauten der 1920er und 1930er Jahre in Stühlinger und Niedrigenergiehäuser in Rieselfeld und Vauban ab 1995. Bei gründerzeitlichen Bauten vor 1960 zeigen unsere Gutachten Restnutzungsdauern zwischen 22 und 38 Jahren, das entspricht AfA-Sätzen von 2,6 % bis 4,5 %. Beispiel Freiburg-Wiehre: 5-Parteien-MFH Baujahr 1928, Kaufpreis 1,9 Mio EUR, Gebäudeanteil 1,2 Mio EUR. Statt 24.000 EUR jährlicher AfA bei Standard-2 % ergeben sich mit unserem Gutachten bei 4 % AfA rund 48.000 EUR pro Jahr, das sind 24.000 EUR mehr Abschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das etwa 10.000 EUR Steuerersparnis im Jahr. Wir betreuen den gesamten Breisgau einschließlich Emmendingen, Müllheim und Bad Krozingen.

Typischer Immobilien-Bestand in Freiburg im Breisgau

So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab

Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in Freiburg im Breisgau.

Ortsbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen
2

Ortsbesichtigung

Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

Rechtssicheres Restnutzungsdauergutachten mit Zertifizierung
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Gutachten erstellen

Rechtssicher nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV durch unseren zertifizierten Sachverständigen.

Restnutzungsdauergutachten Rechenbeispiel

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Häufige Fragen zu Restnutzungsdauer in Freiburg im Breisgau

Was Eigentümer in Freiburg im Breisgau und der Region Breisgau am häufigsten fragen.

In Freiburg im Breisgau bewerten wir vor allem gründerzeitlichen Bestand (Bj 1880-1925), Nachkriegs- und Wiederaufbau-Bauten (1950 bis 1965) sowie Einfamilienhaus-Gebiete der 1970er bis 1990er Jahre. Bei älteren Beständen ergeben unsere Restnutzungsdauer-Gutachten typischerweise wirtschaftliche Restnutzungsdauern von 22 bis 32 Jahren. Das entspricht AfA-Sätzen von 3,1 bis 4,5 Prozent statt der pauschalen 2 Prozent nach Standard-AfA.

Nach Auftragseingang vereinbaren wir innerhalb von 1-2 Werktagen einen Vor-Ort-Termin in Freiburg im Breisgau. Die Besichtigung dauert je nach Objektgröße 60 bis 120 Minuten und umfasst Außen-Aufnahme, Innenraumdokumentation aller relevanten Bereiche, Sichtprüfung Dach, Fassade, Fenster und Heizung sowie eine Modernisierungs-Bestandsaufnahme. Die Auswertung erfolgt anschließend, das fertige Gutachten liegt nach typisch 3 Wochen vor (Express 3 Werktage möglich).

Der Preis richtet sich nach der Wohnfläche und beginnt bei 895 EUR (bis 299 m²) und reicht bis 2.480 EUR (über 2.500 m²). Für die Vor-Ort-Besichtigung in Freiburg im Breisgau kommen 170 EUR hinzu (510 EUR bei größeren Objekten über 1.000 m²). Express-Bearbeitung in 3 Werktagen ist gegen Aufpreis von 500 EUR möglich. In den meisten Fällen amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Steuerjahr durch die höhere AfA.

Faustregel: pro 100.000 EUR Gebäudewert ergibt das Gutachten typisch 1.000 bis 3.000 EUR jährliche Mehrabschreibung. Bei einer vermieteten Bestandsimmobilie in Freiburg im Breisgau mit Baujahr vor 1990 und einem Gebäudewert ab 200.000 EUR ist die Rechnung in der Regel deutlich positiv. Eine kostenlose Erstprüfung anhand der Eckdaten gibt schnell Klarheit, ob sich der Aufwand für Ihr konkretes Objekt lohnt.

Das Gutachten wird von einem IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt, der die Anforderungen aus dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) erfüllt. Unsere Sachverständigen sind über die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert zertifiziert und betreuen Freiburg im Breisgau und die umliegende Region regelmäßig. Wir arbeiten ausschließlich nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und der ImmoWertV 2021 (§ 6, Anlage 2). Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Anforderungen 2023 verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung.

Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) sind Finanzämter bundesweit verpflichtet, nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzuerkennen, sofern sie mit einer geeigneten Methode - etwa einem ImmoWertV-konformen Gutachten - nachgewiesen wird. Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Nachweishürden zwischenzeitlich verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben; seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Die Voraussetzungen sind in Baden-Württemberg identisch zu denen im übrigen Bundesgebiet. Die finale Anerkennung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt.

Wir benötigen den Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, das Baujahr, die Wohn- und Nutzfläche sowie Angaben zu Modernisierungen (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Innenausbau). Plus aktuelle Fotos. Falls vorhanden helfen Energieausweis und Grundriss. Die meisten Eigentümer haben alle Unterlagen bereits zur Hand und können sie über unseren Online-Wizard in 10 bis 15 Minuten hochladen. Nach Erhalt melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit dem Zeitplan.

Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten des Restnutzungsdauergutachtens grundsätzlich als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung absetzbar. Bei Selbstnutzung ist eine Absetzbarkeit nicht möglich. Wir liefern das technische Gutachten gemäß ImmoWertV - die steuerliche Anwendung in Ihrer konkreten Situation klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder im Rahmen Ihrer eigenen Einkommensteuererklärung.

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