Warum Ihr Gutachten 100 % rechtssicher ist
Unsere Gutachten basieren auf geltendem Recht, aktueller Rechtsprechung und anerkannten Bewertungsverfahren.
Gesetzliche Grundlage: ImmoWertV 2021
Jedes unserer Gutachten wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt. Diese Verordnung regelt verbindlich, wie Immobilien in Deutschland bewertet werden. Das Finanzamt ist an diese Verordnung gebunden.
Bestätigt durch den Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Steuerpflichtige eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen dürfen:
BFH-Urteil Az.: IX R 25/19
Der BFH bestätigt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden kann und das Finanzamt dies akzeptieren muss.
BFH-Urteil Az.: IX R 16/07
Die Schätzung der Restnutzungsdauer nach der Wertermittlungsverordnung ist eine geeignete Methode zur Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer.
BMF-Schreiben vom 22.02.2023
Das Bundesfinanzministerium erkennt die Bewertung nach ImmoWertV als geeignete Schätzmethode für die Restnutzungsdauer ausdrücklich an.
Zertifizierte Sachverständige
Unsere Gutachter sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Dies ist die höchste Qualifikationsstufe für Sachverständige in Deutschland und wird von jedem Finanzamt anerkannt.
Was passiert wenn das Finanzamt ablehnt?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Finanzamt das Gutachten zunächst nicht anerkennt. Für diesen Fall bieten wir:
100% Geld-zurück-Garantie
- Kostenlose Stellungnahme: Sie legen den Einspruch formlos selbst ein, wir liefern Ihnen die fachliche Stellungnahme zu den Einwänden des Finanzamts.
- Fachliche Begleitung im Rechtsweg: Sollte das Finanzamt das Gutachten auch nach Einspruch nicht anerkennen und Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen, betreuen wir Sie fachlich bis zum Urteil.
- Volle Erstattung des Honorars: Wird die Klage verloren, weil das Gutachten nachweislich nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, erstatten wir Ihnen das Honorar für die Gutachten-Erstellung in voller Höhe (ausgenommen ist die Vor-Ort-Besichtigung).
So läuft der Ablauf bei einer Ablehnung
Bisher sind 100% unserer Gutachten vom Finanzamt akzeptiert worden. Falls es doch einmal nicht klappt, läuft es so:
- 1Sie reichen das Gutachten mit Ihrer Steuererklärung ein.
- 2Das Finanzamt prüft das Gutachten und erlässt einen Steuerbescheid.
- 3Falls die verkürzte Nutzungsdauer nicht berücksichtigt wird, legen Sie selbst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (einfaches formloses Schreiben, Frist 1 Monat) und informieren uns per Mail. Wir erstellen Ihnen kostenlos die fachliche Stellungnahme zu den Einwänden des Finanzamts, die Sie Ihrem Einspruch beifügen.
- 4Bleibt der Einspruch erfolglos, müssen Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen. Wir betreuen Sie dabei fachlich bis zum Urteil und stehen für Rückfragen des Gerichts zum Gutachten zur Verfügung.
- 5Wird die Klage verloren, weil das Gutachten nachweislich nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, erstatten wir das Honorar für die Gutachten-Erstellung in voller Höhe zurück. Ausgenommen von der Erstattung ist die Vor-Ort-Besichtigung (170 € bzw. 510 €).
Hinweis zur fachlichen Begleitung: Die Erstellung der Stellungnahme zum Einspruch ist kostenfrei. Die fachliche Begleitung im anschließenden Klageverfahren vor dem Finanzgericht (Schriftverkehr mit dem Gericht, Vorbereitung der Anhörung, Rückfragen zum Gutachten) wird nach Stundensatz abgerechnet. Die anteiligen Aufwände werden vorab schriftlich vereinbart.
Kein Risiko. Nur Ersparnis.
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