Rechtssicherheit

Warum Ihr Gutachten rechtssicher ist

Unsere Gutachten basieren auf geltendem Recht, aktueller Rechtsprechung und anerkannten Bewertungsverfahren.

Gesetzliche Grundlage: ImmoWertV 2021

Jedes unserer Gutachten wird nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) erstellt. Diese Verordnung regelt verbindlich, wie Immobilien in Deutschland bewertet werden. Das Finanzamt ist an diese Verordnung gebunden.

Bestätigt durch den Bundesfinanzhof

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Steuerpflichtige eine kürzere Restnutzungsdauer nachweisen dürfen:

BFH-Urteil Az.: IX R 25/19

Der BFH bestätigt, dass die tatsächliche Nutzungsdauer durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden kann und das Finanzamt dies akzeptieren muss.

BFH-Urteil Az.: IX R 16/07

Die Schätzung der Restnutzungsdauer nach der Wertermittlungsverordnung ist eine geeignete Methode zur Bestimmung der tatsächlichen Nutzungsdauer.

BFH-Urteil Az.: IX R 14/23

Der BFH bestätigt mit Urteil vom 23.01.2024 erneut, dass jede geeignete Nachweismethode zulässig ist und das Finanzamt ein ordnungsgemäßes Restnutzungsdauer-Gutachten anerkennen muss. Rechtsgrundlage ist unmittelbar § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG.

BMF-Schreiben vom 22.02.2023 (aufgehoben)

Das Bundesfinanzministerium hatte 2023 zwischenzeitlich strengere Anforderungen an den Nachweis gestellt. Dieses Schreiben wurde jedoch zum 1. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben. Seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung, ein Restnutzungsdauer-Gutachten wird heute leichter anerkannt.

Zertifizierte Sachverständige

Unsere Gutachter sind von IQ-Zert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert. IQ-Zert ist als Zertifizierungsstelle durch die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiert. Dies ist eine der höchsten Qualifikationsstufen für Sachverständige in Deutschland und erfüllt die Anforderungen der Finanzämter an die Qualifikation des Gutachters.

Was passiert wenn das Finanzamt ablehnt?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Finanzamt das Gutachten zunächst nicht anerkennt. Für diesen Fall bieten wir:

100% Geld-zurück-Garantie

  • Kostenlose Stellungnahme: Sie legen den Einspruch formlos selbst ein, wir liefern Ihnen die fachliche Stellungnahme zu den Einwänden des Finanzamts.
  • Fachliche Begleitung im Rechtsweg: Sollte das Finanzamt das Gutachten auch nach Einspruch nicht anerkennen und Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen, betreuen wir Sie fachlich bis zum Urteil.
  • Volle Erstattung des Honorars: Wird die Klage verloren, weil das Gutachten nachweislich nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, erstatten wir Ihnen das Honorar für die Gutachten-Erstellung in voller Höhe (ausgenommen ist die Vor-Ort-Besichtigung).
  • Maßgeblich ist der Erstellungszeitpunkt: Ob das Gutachten ordnungsgemäß erstellt wurde, beurteilt sich nach der zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden Gesetzes- und Rechtslage. Ändert sich diese später (etwa durch neue Gesetze, Verwaltungsanweisungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung), bleibt die Beurteilung auf den Erstellungszeitpunkt bezogen und begründet keinen nachträglichen Erstattungsanspruch.

So läuft der Ablauf bei einer Ablehnung

Bisher sind 100% unserer Gutachten vom Finanzamt in letzter Instanz anerkannt worden. Falls es doch einmal nicht klappt, läuft es so:

  1. 1Sie reichen das Gutachten mit Ihrer Steuererklärung ein.
  2. 2Das Finanzamt prüft das Gutachten und erlässt einen Steuerbescheid.
  3. 3Falls die verkürzte Nutzungsdauer nicht berücksichtigt wird, legen Sie selbst Einspruch gegen den Steuerbescheid ein (einfaches formloses Schreiben, Frist 1 Monat) und informieren uns per Mail. Wir erstellen Ihnen kostenlos die fachliche Stellungnahme zu den Einwänden des Finanzamts, die Sie Ihrem Einspruch beifügen.
  4. 4Bleibt der Einspruch erfolglos, müssen Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen. Wir betreuen Sie dabei fachlich bis zum Urteil und stehen für Rückfragen des Gerichts zum Gutachten zur Verfügung.
  5. 5Wird die Klage verloren, weil das Gutachten nachweislich nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, erstatten wir das Honorar für die Gutachten-Erstellung in voller Höhe zurück. Ausgenommen von der Erstattung ist die Vor-Ort-Besichtigung (170 € bzw. 510 €).

Hinweis zur fachlichen Begleitung: Die Erstellung der Stellungnahme zum Einspruch ist kostenfrei. Die fachliche Begleitung im anschließenden Klageverfahren vor dem Finanzgericht (Schriftverkehr mit dem Gericht, Vorbereitung der Anhörung, Rückfragen zum Gutachten) wird nach Stundensatz abgerechnet. Die anteiligen Aufwände werden vorab schriftlich vereinbart.

Bedingungen der Geld-zurück-Garantie: Die Erstattung greift ausschließlich, wenn das Finanzamt das Gutachten in letzter Instanz, also nach Ausschöpfung des Rechtswegs, ablehnt und das Gutachten nachweislich nicht nach der zum Erstellungszeitpunkt geltenden Rechtslage ordnungsgemäß erstellt wurde. Maßgeblich ist allein der Zeitpunkt der Gutachten-Erstellung; spätere Änderungen der Gesetze oder der Rechtsprechung lassen die seinerzeit korrekte Erstellung unberührt und begründen keinen Erstattungsanspruch. Wurde bereits eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt, bezieht sich die Erstattung allein auf das Honorar für die Gutachten-Erstellung; die Vor-Ort-Besichtigung (170 € bzw. 510 €) ist als bereits erbrachte Leistung von der Erstattung ausgenommen.

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