
RestnutzungsdauergutachtenOffenburgvom zertifizierten Sachverständigen
Wertermittlung nach ImmoWertV 2021 (§ 6, Anlage 2) durch zertifizierte Sachverständige. Erfüllt die Anforderungen aus § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und dem BFH-Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23). Das verschärfende BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben, seitdem gilt wieder die großzügigere BFH-Rechtsprechung.
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Restnutzungsdauergutachten in Offenburg: Rechtsgrundlage
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BFH IX R 25/19
Sachverständigen-Gutachten als zulässiger Nachweis bestätigt.
Der Bundesfinanzhof entschied am 28.07.2021 mit Urteil IX R 25/19: Ein ImmoWertV-konformes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist ein zulässiger Nachweis für eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Damit ist der formale Rahmen geklärt. Das Gutachten kann dem Finanzamt vorgelegt werden, die abschließende Würdigung obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter im Einzelfall.
Restnutzungsdauergutachten Offenburg: So entsteht Ihr Gutachten
Sieben nachvollziehbare Schritte nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV § 6 (Anlage 2).
Bestandsaufnahme
Erfassung von Baujahr, Wohnfläche, Bauweise und Modernisierungen aus Kaufvertrag, Grundbuch und Eigentümer-Angaben.
Vor-Ort-Besichtigung
Sichtprüfung von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Innenausbau. Fotoprotokoll für die Akte.
Modernisierungs-Bewertung
Punkte-System nach Anlage 2 ImmoWertV für die 8 Hauptkomponenten von Dach bis Sanitär.
Wirtschaftliche RND
Ableitung aus fiktivem Baujahr und Modernisierungspunktzahl. Plausibilisierung gegen lokale Marktdaten.
AfA-Satz-Berechnung
Umrechnung der wirtschaftlichen RND in den jährlichen AfA-Satz. Beispiel: 25 Jahre = 4,0 %.
Gutachten-Erstellung
Schriftliche Ausarbeitung mit Methodik, Datengrundlage, Berechnung und Begründung. Übergabe als PDF + Word.
Sachverständigen-Unterschrift
Unterzeichnung durch den IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit Stempel.
Typische Werte unserer Restnutzungsdauergutachten in Offenburg
Aggregat aus den letzten 30 Restnutzungsdauergutachten in der Region bei Bestand mit Baujahr vor 1970.

Anteil mit RND unter 30 Jahren
bei Bestand vor 1970
Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
Median
Bandbreite über alle Baujahre vor 1970
Typische AfA-Spanne
Statt der pauschalen Standard-AfA

Zertifizierte Experten an Ihrer Seite
Unser Team besteht aus IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit jahrelanger Erfahrung in der Immobilienbewertung. Wir erstellen Ihr Gutachten rechtssicher, nachvollziehbar und finanzamtkonform.
- IQ-Zert-zertifiziert (DIN EN ISO/IEC 17024)
- Gutachten nach ImmoWertV 2021
- In Baden-Württemberg verfügbar
So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab
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Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

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Immobilienbewertung in Offenburg: Bestand und Marktlage
Gutachten für Offenburg startenOffenburg als Kreisstadt der Ortenau und Tor zum Schwarzwald hat eine klar gegliederte Bestandsstruktur. In der Innenstadt rund um den Marktplatz finden sich Gründerzeit- und Jugendstil-Mehrfamilienhäuser, in den Stadtteilen Albersbösch, Bohlsbach und Weier dominieren Einfamilienhäuser und kleinere Mehrfamilienhäuser der 1960er bis 1980er Jahre, in den Reben-Vororten Zell-Weierbach und Rammersweier traditionelle Winzerhäuser mit modernisiertem Bestand. Bodenrichtwerte 2026 liegen bei 380 bis 650 EUR/m² in der Innenstadt, 300 bis 450 EUR/m² in Albersbösch und 220 bis 340 EUR/m² in den Reben-Lagen. Bei Bauten der 1960er und 1970er Jahre ermitteln unsere Gutachten Restnutzungsdauern von 20 bis 28 Jahren mit AfA-Sätzen zwischen 3,6 % und 5,0 %. Beispiel 4-Familien-Haus Offenburg-Albersbösch, Baujahr 1965, Kaufpreis 540.000 EUR, Gebäudeanteil 400.000 EUR. Statt 8.000 EUR jährlicher Standard-AfA ergibt unser Gutachten 16.000 EUR pro Jahr, das sind 8.000 EUR mehr Abschreibung und rund 3.360 EUR Steuerersparnis. Wir betreuen die gesamte Ortenau einschließlich Lahr, Kehl und Achern.

Restnutzungsdauer und AfA: Mehr Hintergrund
Methodik, Rechtsgrundlage und Praxis-Beispiele aus unserem Blog.

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Artikel lesenRestnutzungsdauergutachten in Offenburg: Häufige Fragen
Was Auftraggeber zu Qualifikation, Rechtsgrundlage und Methode am häufigsten fragen.
Das Gutachten sollte von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden - bei uns sind das IQ-Zert-zertifizierte Gutachter. Makler oder Steuerberater ohne Sachverständigen-Qualifikation reichen formal nicht. Unsere Sachverständigen sind über die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert zertifiziert und erfüllen die Anforderungen aus dem BFH-Urteil IX R 25/19. Die Zertifizierung wird laufend durch unabhängige Stellen überprüft und ist ein zentrales Anerkennungskriterium der Finanzämter.
Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Eine DAkkS-Akkreditierung bedeutet, dass der zertifizierende Personenzertifizierer (z.B. IQ-Zert) selbst geprüft wurde und nach der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitet. Für Sie als Auftraggeber ist das die formale Garantie, dass das Gutachten von einer geprüften Stelle stammt.
Maßgeblich sind § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer) sowie das BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021, das jede geeignete Nachweismethode zulässt und Finanzämter zur Anerkennung verpflichtet (bestätigt durch BFH IX R 14/23 vom 23.01.2024). Die Methodik ergibt sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV § 6, Anlage 2). Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Diese Rechtsquellen werden im Gutachten ausdrücklich zitiert.
Sieben Schritte: Bestandsaufnahme, Vor-Ort-Besichtigung, Modernisierungs-Bewertung (8 Komponenten nach Anlage 2 ImmoWertV), Ableitung des fiktiven Baujahrs, Berechnung der RND, Umrechnung in den AfA-Satz und schriftliche Ausarbeitung mit Begründung. Jeder Schritt ist nachvollziehbar dokumentiert und im Gutachten belegt. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus fiktivem Baujahr und Gesamtnutzungsdauer.
Ein Sachverständigen-Gutachten basiert auf objektiv überprüfbaren Daten und einer normierten Methode. Eine Schätzung dagegen ist eine Einzelmeinung ohne formale Grundlage. Das Finanzamt erkennt nur ImmoWertV-konforme Sachverständigen-Gutachten an, weil sie reproduzierbar sind. Wir dokumentieren in jedem Gutachten die Eingangsdaten, die Methode, die Bewertungspunkte und die Schlussfolgerung lückenlos.
Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 sind Finanzämter bundesweit verpflichtet, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzuerkennen, sofern sie mit einer geeigneten Methode nachgewiesen wird - etwa durch ein ImmoWertV-konformes Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die formalen Anforderungen sind in Baden-Württemberg identisch zu denen im übrigen Bundesgebiet. Die finale Anerkennung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt.
Offenburg und die umliegende Region werden von unseren Sachverständigen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg betreut. Alle sind von IQ-Zert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; IQ-Zert ist als Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert. Den konkreten Sachverständigen für Ihren Auftrag nennen wir nach Auftragseingang. Bei Vor-Ort-Besichtigungen erfolgt die Anreise innerhalb von 1-2 Werktagen ab Terminvereinbarung.
Der Preis richtet sich nach der Wohnfläche und beginnt bei 895 EUR (bis 299 m²) und reicht bis 2.480 EUR (über 2.500 m²). Hinzu kommen optional 170 EUR für eine Vor-Ort-Besichtigung (510 EUR bei Objekten über 1.000 m²) und 500 EUR für Express-Bearbeitung in 3 Werktagen. Die Kosten sind bei vermieteten Immobilien grundsätzlich als Werbungskosten in Anlage V absetzbar.
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