Faire Festpreise
Klar gestaffelt nach Wohn-/Nutzfläche. Sie wissen vorab, was Sie zahlen. Keine Überraschungen, kein Kleingedrucktes.
Grundpreise
Gestaffelt nach Wohn-/Nutzfläche. Alle Preise inkl. 19% MwSt.
| Wohn-/Nutzfläche | Preis (brutto) |
|---|---|
| bis 299 m² | 895 € |
| 300 – 500 m² | 1.125 € |
| 501 – 1.000 m² | 1.465 € |
| 1.001 – 2.500 m² | 1.915 € |
| über 2.500 m² | 2.480 € |
Zusatzleistungen
Optional zum Grundpreis. Alle Preise inkl. 19% MwSt.
| Leistung | Preis (brutto) |
|---|---|
| Kostenlose Ersteinschätzung | 0 € |
| Video-Besichtigung | 0 € |
| Vor-Ort-Außenbesichtigung | 170 € |
| Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung | 510 € |
| Express-Bearbeitung (binnen 3 Tagen) | 500 € |
| Geld-zurück-Garantie | 0 € |
Häufige Fragen zu Preis und Ablauf
Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.
Stand 2026 liegt der Grundpreis bei DuraCasa zwischen 895 € (Wohnfläche bis 299 m²) und 2.480 € (ab 2.500 m²) als Festpreis nach Wohn- oder Nutzfläche.
Eine Vor-Ort-Besichtigung kostet zusätzlich 170 € bis 510 € je nach Anfahrt, die Express-Bearbeitung in 3 Tagen statt 3 Wochen 500 € Aufpreis.
Die Kosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung voll absetzbar. Unterm Strich zahlt das Finanzamt also mit.
Das Gutachten rechnet sich bei vermieteten Bestandsimmobilien ab Baujahr vor 1990 mit einem Gebäudewert ab etwa 200.000 €.
Faustregel: pro 100.000 € Gebäudewert ergibt das Gutachten typisch 1.000 bis 3.000 € jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das 420 bis 1.260 € jährlicher Netto-Steuerersparnis.
Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen Sie das in wenigen Minuten.
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) reduziert jedes Jahr Ihr steuerpflichtiges Vermietungseinkommen.
Rechenbeispiel: Bei 300.000 € Gebäudewert und Standard-AfA 2 % schreiben Sie 6.000 € pro Jahr ab. Mit Restnutzungsdauer-Gutachten bei 4 % AfA sind es 12.000 € pro Jahr, also 6.000 € mehr Abschreibung. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das jährlich 2.100 € Netto-Steuerersparnis. Über 10 Jahre summiert sich das auf rund 21.000 €.
Ja. Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 sind Finanzämter verpflichtet, ImmoWertV-konforme Restnutzungsdauer-Gutachten anzuerkennen, sofern sie von einem zertifizierten Sachverständigen stammen. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 bestätigt diese Anerkennungspflicht.
Unsere Gutachten werden von DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten und DAkkS-akkreditierten Sachverständigen nach ImmoWertV 2021 erstellt. Mehr Details zur Finanzamt-Anerkennung.
Gerade bei langer Haltedauer zahlt sich das Gutachten doppelt aus. Sie profitieren jedes Jahr von der höheren Abschreibung und senken dadurch Ihre Steuerlast über die gesamte Besitzzeit.
Beim Wiederverkauf gilt zudem: Innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren ist der Gewinn ohnehin steuerfrei, danach zählt nur der Veräußerungsgewinn, unabhängig von der vergangenen AfA.
- Sie füllen unseren Online-Wizard in 10 bis 15 Minuten aus und erhalten sofort eine vorläufige AfA-Einschätzung.
- Sie beauftragen das Gutachten und laden Fotos plus Unterlagen (Energieausweis, Grundriss) über Ihre persönliche Auftragsseite hoch.
- Unser zertifizierter Sachverständiger prüft die Angaben und erstellt das Gutachten nach ImmoWertV 2021.
- Innerhalb von 3 Wochen liegt Ihr Gutachten als PDF vor, mit Express-Option binnen 3 Werktagen.
- Bei Rückfragen des Finanzamts begleiten wir Sie kostenlos durch den Einspruchsprozess.
Noch Fragen?
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