Transparent & ohne versteckte Kosten

Faire Festpreise

Klar gestaffelt nach Wohn-/Nutzfläche. Sie wissen vorab, was Sie zahlen. Keine Überraschungen, kein Kleingedrucktes.

Grundpreise

Gestaffelt nach Wohn-/Nutzfläche. Alle Preise inkl. 19% MwSt.

Wohn-/NutzflächePreis (brutto)
bis 299 m²895 €
300 – 500 m²1.125 €
501 – 1.000 m²1.465 €
1.001 – 2.500 m²1.915 €
über 2.500 m²2.480 €

Zusatzleistungen

Optional zum Grundpreis. Alle Preise inkl. 19% MwSt.

LeistungPreis (brutto)
Kostenlose Ersteinschätzung0 €
Vor-Ort-Außenbesichtigung170 €
Vor-Ort-Innen- & Außenbesichtigung510 €
Express-Bearbeitung (binnen 3 Tagen)500 €
Geld-zurück-Garantie0 €

Häufige Fragen zu Preis und Ablauf

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Stand 2026 liegt der Grundpreis bei DuraCasa zwischen 895 € (Wohnfläche bis 299 m²) und 2.480 € (ab 2.500 m²) als Festpreis nach Wohn- oder Nutzfläche.

Eine Vor-Ort-Besichtigung kostet zusätzlich 170 € bis 510 € je nach Anfahrt, die Express-Bearbeitung in 3 Tagen statt 3 Wochen 500 € Aufpreis.

Die Kosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung voll absetzbar. Unterm Strich zahlt das Finanzamt also mit.

Das Gutachten rechnet sich bei vermieteten Bestandsimmobilien ab Baujahr vor 1990 mit einem Gebäudewert ab etwa 200.000 €.

Faustregel: pro 100.000 € Gebäudewert ergibt das Gutachten typisch 1.000 bis 3.000 € jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das 420 bis 1.260 € jährlicher Netto-Steuerersparnis.

Mit unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen Sie das in wenigen Minuten.

Die AfA (Absetzung für Abnutzung) reduziert jedes Jahr Ihr steuerpflichtiges Vermietungseinkommen.

Rechenbeispiel: Bei 300.000 € Gebäudewert und Standard-AfA 2 % schreiben Sie 6.000 € pro Jahr ab. Mit Restnutzungsdauer-Gutachten bei 4 % AfA sind es 12.000 € pro Jahr, also 6.000 € mehr Abschreibung. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 % ergibt das jährlich 2.100 € Netto-Steuerersparnis. Über 10 Jahre summiert sich das auf rund 21.000 €.

Ja. Maßgeblich sind § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und das BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch BFH IX R 14/23 vom 23.01.2024): Finanzämter müssen eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anerkennen, wenn sie mit einer geeigneten Methode nachgewiesen wird. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben. Seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung, ein Restnutzungsdauer-Gutachten wird heute also leichter anerkannt.

Unsere Gutachten werden von IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024, DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle) nach ImmoWertV 2021 erstellt. Mehr Details zur Finanzamt-Anerkennung.

Gerade bei langer Haltedauer zahlt sich das Gutachten doppelt aus. Sie profitieren jedes Jahr von der höheren Abschreibung und senken dadurch Ihre Steuerlast über die gesamte Besitzzeit.

Beim Wiederverkauf gilt zudem: Innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren ist der Gewinn ohnehin steuerfrei, danach zählt nur der Veräußerungsgewinn, unabhängig von der vergangenen AfA.

  1. Sie füllen unseren Online-Wizard in 10 bis 15 Minuten aus und erhalten sofort eine vorläufige AfA-Einschätzung.
  2. Sie beauftragen das Gutachten und laden Fotos plus Unterlagen (Energieausweis, Grundriss) über Ihre persönliche Auftragsseite hoch.
  3. Unser zertifizierter Sachverständiger prüft die Angaben und erstellt das Gutachten nach ImmoWertV 2021.
  4. Innerhalb von 3 Wochen liegt Ihr Gutachten als PDF vor, mit Express-Option binnen 3 Werktagen.
  5. Bei Rückfragen des Finanzamts begleiten wir Sie kostenlos durch den Einspruchsprozess.

Noch Fragen?

info@duracasa.de
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