
RestnutzungsdauergutachtenEsslingen am NeckarHöhere AfA, weniger Steuern.
Standard-AfA
2,0 %Mit Gutachten
Restnutzungsdauergutachten in Esslingen am Neckar: AfA erhöhen
Gleiches Objekt, 500.000 EUR Gebäudeanteil, Spitzensteuersatz 42 %. So wirkt sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer aus.
Ohne Restnutzungsdauergutachten
Standard-AfA
- AfA-Satz
- 2,0 %
- Abschreibung p.a.
- 10.000 EUR
- Steuerersparnis p.a.
- 4.200 EUR
Mit Restnutzungsdauergutachten
ImmoWertV-konform
- AfA-Satz
- 4,0 %
- Abschreibung p.a.
- 20.000 EUR
- Steuerersparnis p.a.
- 8.400 EUR
Beispielrechnung dient der Veranschaulichung. Die steuerliche Anwendung erfolgt durch Ihren Steuerberater auf Basis Ihrer konkreten Situation.
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AfA-Sätze nach Baujahr für Immobilien in Esslingen am Neckar
Spannen aus unserer Gutachten-Praxis. Konkrete Werte hängen von Modernisierungsstand und Bauweise ab.
| Baujahr | Wirt. RND | Neuer AfA | Hebel ggü. 2 % |
|---|---|---|---|
| vor 1900 | 22 – 30 Jahre | 3,3 – 4,5 % | 1,7× – 2,3× |
| 1900 – 1930 | 24 – 32 Jahre | 3,1 – 4,2 % | 1,6× – 2,1× |
| 1930 – 1965 | 20 – 30 Jahre | 3,3 – 5,0 % | 1,7× – 2,5× |
| 1965 – 1990 | 28 – 40 Jahre | 2,5 – 3,6 % | 1,3× – 1,8× |
| nach 1990 | 40 – 55 Jahre | 1,8 – 2,5 % | selten lohnend |
Bandbreiten basieren auf eigener Gutachten-Pipeline plus ImmoWertV 2021 (Anlage 2). Die konkrete wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird individuell für Ihr Objekt ermittelt.
Bodenrichtwerte für Immobilienbewertung in Esslingen am Neckar
Bandbreiten dienen der Plausibilisierung bei der Kaufpreisaufteilung. Genaue Werte stammen aus dem Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS).
Höhere Bodenrichtwerte bedeuten höhere Kaufpreise und damit auch höhere Abschreibungsbeträge, das Gutachten ist hier wirtschaftlich besonders relevant.
So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab
Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in Esslingen am Neckar.

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Wie geht das bei der Steuererklärung? →Immobilienbewertung in Esslingen am Neckar: Bestand und Marktlage
AfA-Vorteil für Esslingen am Neckar berechnenEsslingen am Neckar liegt direkt östlich von Stuttgart am Neckarufer und hat eine der am besten erhaltenen mittelalterlichen Altstädte Süddeutschlands. Die Burg Esslingen hoch über der Stadt, die Innere Brücke aus dem 13. Jahrhundert, die Frauenkirche, der historische Marktplatz und die Weinterrassen am Schenkenberg prägen das Stadtbild. Die Esslinger Altstadt wurde im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört, weshalb außergewöhnlich viel originale Bausubstanz erhalten ist. Der Immobilienbestand reicht von Fachwerk- und Sandsteinbauten des 14. bis 18. Jahrhunderts in der Altstadt über gründerzeitliche Villen entlang Augustinerstraße und Hindenburgstraße bis zu soliden Wohnbauten der 1950er bis 1970er Jahre in Mettingen, Berkheim und Zollberg sowie neueren Einfamilienhäusern in den Hanglagen über dem Neckar. Bodenrichtwerte 2026 bewegen sich zwischen 700 und 1.200 EUR/m² in zentralen Lagen, in den Hanglagen mit Stuttgart- und Albblick bis 1.500 EUR/m². Bei Bauten vor 1925 liegt die gesetzliche AfA bei 2,5 Prozent, mit einem qualifizierten Restnutzungsdauer-Gutachten lassen sich typischerweise 3 bis 5 Prozent erzielen. Bei jüngeren Bauten sind statt der pauschalen 2 Prozent ebenfalls 3 bis 4,5 Prozent üblich. Wir betreuen Esslingen sowie die umliegenden Gemeinden Plochingen, Wernau, Köngen, Ostfildern und Reichenbach.

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Was Eigentümer und Investoren zur Wirtschaftlichkeit am häufigsten fragen.
Der AfA-Satz ergibt sich aus der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer (RND) nach der Formel: AfA-Satz = 100 % / RND. Beispiel: Ermittelte RND = 25 Jahre, dann AfA-Satz = 100 / 25 = 4,0 %. Die RND wiederum wird aus dem Baujahr, dem Modernisierungs-Punktestand nach Anlage 2 ImmoWertV 2021 und der Gesamt-Nutzungsdauer abgeleitet. Ergebnis ist immer ein nachvollziehbarer Prozentsatz.
Faustregel: pro 100.000 EUR Gebäudewert ergibt das Gutachten typisch 1.000 bis 3.000 EUR jährliche Mehrabschreibung gegenüber der Standard-AfA von 2 %. Bei Spitzensteuersatz (42 %) entspricht das einer Netto-Steuerersparnis von 420 bis 1.260 EUR pro Jahr und 100.000 EUR Gebäudewert. Über 25 Jahre kumulieren sich diese Effekte zu fünfstelligen Beträgen.
Drei Fälle: (1) Neubau ab 1990. Hier ist die Standard-RND von 50 Jahren oft noch realistisch und die Mehrabschreibung marginal. (2) Selbstgenutzte Immobilie. Bei Eigennutzung gibt es keine AfA, daher kein Steuervorteil. (3) Gebäudewert unter 150.000 EUR. Die absolute Mehrabschreibung bleibt zu klein, um die Gutachtenkosten in einem Steuerjahr abzudecken. Eine kostenlose Erstprüfung klärt den Einzelfall.
Bei der Kaufpreisaufteilung in Grundstück und Gebäude geht der Bodenrichtwert direkt in den Grundstücksanteil ein. Höhere Bodenrichtwerte erhöhen den Grundstücksanteil und reduzieren spiegelbildlich den Gebäudeanteil. Die AfA bezieht sich nur auf den Gebäudeanteil, daher ist die saubere Aufteilung wichtig. Unsere Gutachten dokumentieren die BORIS-Werte und begründen die Aufteilung nachvollziehbar.
Vier Eckdaten reichen für eine erste Plausibilität: Baujahr, Kaufpreis, Bodenrichtwert (oder Bodenrichtwert-Schätzung), persönlicher Steuersatz. Damit lässt sich die mögliche Mehrabschreibung in EUR pro Jahr abschätzen. Für das eigentliche Gutachten kommen Wohn-/Nutzfläche, Modernisierungsstand der 8 Komponenten und ggf. Fotos hinzu.
Das Finanzamt kann die Plausibilität der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer hinterfragen. Mit einem ImmoWertV-konformen Sachverständigen-Gutachten ist diese Anfrage routinemäßig zu beantworten, weil Methodik, Daten und Begründung im Gutachten lückenlos dokumentiert sind. Bei berechtigten Rückfragen liefern wir auf Anforderung ergänzende Stellungnahme.
Ja, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre rückwirkend), kann die höhere AfA per Einspruch oder Änderungsantrag nachgereicht werden. Bei einem Mehrabschreibungspotenzial von 5.000 EUR pro Jahr summiert sich das schnell auf 20.000 EUR Steuerersparnis. Sprechen Sie vor dem Auftrag mit Ihrem Steuerberater über offene Veranlagungen.
Bei vermieteten Immobilien sind die Kosten des Restnutzungsdauer-Gutachtens als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung voll absetzbar. Bei Selbstnutzung ist eine Absetzbarkeit nicht möglich. Steuerlich finanziert das Finanzamt einen Teil des Gutachtens mit, weil die Kosten den steuerpflichtigen Mietüberschuss mindern.
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