Restnutzungsdauer-Gutachten in München
München
IQ-Zert zertifiziert
DIN EN ISO/IEC 17024
IQ-Zert zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

RestnutzungsdauergutachtenMünchenvom zertifizierten Sachverständigen

Wertermittlung nach ImmoWertV 2021 (§ 6, Anlage 2) durch zertifizierte Sachverständige. Erfüllt die Anforderungen aus § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und dem BFH-Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23). Das verschärfende BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben, seitdem gilt wieder die großzügigere BFH-Rechtsprechung.

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Rechtliche Grundlage

Restnutzungsdauergutachten in München: Rechtsgrundlage

Vier Meilensteine, auf denen die heutige Praxis steht. Klicken Sie eine Jahreszahl für Details.

2021

BFH IX R 25/19

Sachverständigen-Gutachten als zulässiger Nachweis bestätigt.

Der Bundesfinanzhof entschied am 28.07.2021 mit Urteil IX R 25/19: Ein ImmoWertV-konformes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist ein zulässiger Nachweis für eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Damit ist der formale Rahmen geklärt. Das Gutachten kann dem Finanzamt vorgelegt werden, die abschließende Würdigung obliegt dem zuständigen Sachbearbeiter im Einzelfall.

Wertermittlung nach ImmoWertV 2021

Restnutzungsdauergutachten München: So entsteht Ihr Gutachten

Sieben nachvollziehbare Schritte nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV § 6 (Anlage 2).

Schritt 1

Bestandsaufnahme

Erfassung von Baujahr, Wohnfläche, Bauweise und Modernisierungen aus Kaufvertrag, Grundbuch und Eigentümer-Angaben.

Schritt 2

Vor-Ort-Besichtigung

Sichtprüfung von Dach, Fassade, Fenstern, Heizung und Innenausbau. Fotoprotokoll für die Akte.

Schritt 3

Modernisierungs-Bewertung

Punkte-System nach Anlage 2 ImmoWertV für die 8 Hauptkomponenten von Dach bis Sanitär.

Schritt 4

Wirtschaftliche RND

Ableitung aus fiktivem Baujahr und Modernisierungspunktzahl. Plausibilisierung gegen lokale Marktdaten.

Schritt 5

AfA-Satz-Berechnung

Umrechnung der wirtschaftlichen RND in den jährlichen AfA-Satz. Beispiel: 25 Jahre = 4,0 %.

Schritt 6

Gutachten-Erstellung

Schriftliche Ausarbeitung mit Methodik, Datengrundlage, Berechnung und Begründung. Übergabe als PDF + Word.

Schritt 7

Sachverständigen-Unterschrift

Unterzeichnung durch den IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit Stempel.

Aus der Gutachten-Praxis

Typische Werte unserer Restnutzungsdauergutachten in München

Aggregat aus den letzten 30 Restnutzungsdauergutachten in der Region bei Bestand mit Baujahr vor 1970.

Immobilienbestand in München
München

Anteil mit RND unter 30 Jahren

0%

bei Bestand vor 1970

Wirtschaftliche Restnutzungsdauer

0Jahre

Median

18 Jahre38 Jahre

Bandbreite über alle Baujahre vor 1970

Typische AfA-Spanne

2,6bis4,5 %
Standard 2,0 %
1 %5 %

Statt der pauschalen Standard-AfA

Cristobal Cuadra Garcia, von IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Restnutzungsdauergutachten
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Zertifizierte Experten an Ihrer Seite

Unser Team besteht aus IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit jahrelanger Erfahrung in der Immobilienbewertung. Wir erstellen Ihr Gutachten rechtssicher, nachvollziehbar und finanzamtkonform.

  • IQ-Zert-zertifiziert (DIN EN ISO/IEC 17024)
  • Gutachten nach ImmoWertV 2021
  • In Baden-Württemberg verfügbar
Team kennenlernen

So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab

Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in München.

Ortsbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen
2

Ortsbesichtigung

Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

Rechtssicheres Restnutzungsdauergutachten mit Zertifizierung
3

Gutachten erstellen

Rechtssicher nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV durch unseren zertifizierten Sachverständigen.

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Bestand vor Ort

Immobilienbewertung in München: Bestand und Marktlage

Gutachten für München starten

Münchens Immobilienmarkt ist der teuerste Deutschlands. Bodenrichtwerte 2026 reichen von 1.800 EUR/m² in Außenbezirken wie Aubing oder Allach bis zu 14.000 EUR/m² in Spitzenlagen wie Bogenhausen-Herzogpark und Maximiliansplatz. Bei diesen Preisen ist das Restnutzungsdauer-Gutachten ein zentrales Steuerinstrument, weil bereits geringfügige Verschiebungen des AfA-Satzes erhebliche Beträge ergeben. Bestandsmix sind gründerzeitliche Stadthäuser in Schwabing, Maxvorstadt und Au, Reichsbauten der 1930er und 1940er in Solln und Pasing sowie großflächige Wiederaufbau-Anlagen der 1950er rund um den Olympiapark. Praxiswerte unserer Gutachten in Schwabing mit Baujahren 1900 bis 1920 zeigen Restnutzungsdauern von 25 bis 32 Jahren mit AfA-Sätzen zwischen 3,1 % und 4,0 %. Bei einem Schwabinger Vorderhaus mit 1,8 Mio EUR Gebäudeanteil entspricht das gegenüber der Standard-AfA 2 % rund 36.000 EUR jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz sind das etwa 15.000 EUR jährliche Steuerersparnis. Die Münchener Finanzämter prüfen streng; ImmoWertV-konforme Gutachten zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind nach BFH IX R 25/19 aber eine anerkannte Nachweismethode. Wir betreuen das gesamte Stadtgebiet sowie den Landkreis München, Starnberg, Dachau und Erding.

Typischer Immobilien-Bestand in München

Restnutzungsdauergutachten in München: Häufige Fragen

Was Auftraggeber zu Qualifikation, Rechtsgrundlage und Methode am häufigsten fragen.

Das Gutachten sollte von einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstellt werden - bei uns sind das IQ-Zert-zertifizierte Gutachter. Makler oder Steuerberater ohne Sachverständigen-Qualifikation reichen formal nicht. Unsere Sachverständigen sind über die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert zertifiziert und erfüllen die Anforderungen aus dem BFH-Urteil IX R 25/19. Die Zertifizierung wird laufend durch unabhängige Stellen überprüft und ist ein zentrales Anerkennungskriterium der Finanzämter.

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Eine DAkkS-Akkreditierung bedeutet, dass der zertifizierende Personenzertifizierer (z.B. IQ-Zert) selbst geprüft wurde und nach der europäischen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 arbeitet. Für Sie als Auftraggeber ist das die formale Garantie, dass das Gutachten von einer geprüften Stelle stammt.

Maßgeblich sind § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG (AfA nach kürzerer tatsächlicher Nutzungsdauer) sowie das BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021, das jede geeignete Nachweismethode zulässt und Finanzämter zur Anerkennung verpflichtet (bestätigt durch BFH IX R 14/23 vom 23.01.2024). Die Methodik ergibt sich aus der Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 (ImmoWertV § 6, Anlage 2). Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Diese Rechtsquellen werden im Gutachten ausdrücklich zitiert.

Sieben Schritte: Bestandsaufnahme, Vor-Ort-Besichtigung, Modernisierungs-Bewertung (8 Komponenten nach Anlage 2 ImmoWertV), Ableitung des fiktiven Baujahrs, Berechnung der RND, Umrechnung in den AfA-Satz und schriftliche Ausarbeitung mit Begründung. Jeder Schritt ist nachvollziehbar dokumentiert und im Gutachten belegt. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ergibt sich aus fiktivem Baujahr und Gesamtnutzungsdauer.

Ein Sachverständigen-Gutachten basiert auf objektiv überprüfbaren Daten und einer normierten Methode. Eine Schätzung dagegen ist eine Einzelmeinung ohne formale Grundlage. Das Finanzamt erkennt nur ImmoWertV-konforme Sachverständigen-Gutachten an, weil sie reproduzierbar sind. Wir dokumentieren in jedem Gutachten die Eingangsdaten, die Methode, die Bewertungspunkte und die Schlussfolgerung lückenlos.

Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 sind Finanzämter bundesweit verpflichtet, eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer anzuerkennen, sofern sie mit einer geeigneten Methode nachgewiesen wird - etwa durch ein ImmoWertV-konformes Gutachten eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Die formalen Anforderungen sind in Bayern identisch zu denen im übrigen Bundesgebiet. Die finale Anerkennung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt.

München und die umliegende Region werden von unseren Sachverständigen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg betreut. Alle sind von IQ-Zert nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert; IQ-Zert ist als Zertifizierungsstelle DAkkS-akkreditiert. Den konkreten Sachverständigen für Ihren Auftrag nennen wir nach Auftragseingang. Bei Vor-Ort-Besichtigungen erfolgt die Anreise innerhalb von 1-2 Werktagen ab Terminvereinbarung.

Der Preis richtet sich nach der Wohnfläche und beginnt bei 895 EUR (bis 299 m²) und reicht bis 2.480 EUR (über 2.500 m²). Hinzu kommen optional 170 EUR für eine Vor-Ort-Besichtigung (510 EUR bei Objekten über 1.000 m²) und 500 EUR für Express-Bearbeitung in 3 Werktagen. Die Kosten sind bei vermieteten Immobilien grundsätzlich als Werbungskosten in Anlage V absetzbar.

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