
Typischer Ablauf
RestnutzungsdauergutachtenWaldshut-TiengenAfA-Vorteil für Ihre vermietete Immobilie nutzen.
Bei vermieteten Bestandsimmobilien kann ein Restnutzungsdauergutachten den jährlichen AfA-Vorteil typischerweise verdoppeln. Egal ob neu gekauft, geerbt oder schon länger vermietet. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und BFH-Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23). Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben, seitdem gilt wieder die großzügigere BFH-Rechtsprechung.
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Restnutzungsdauergutachten Waldshut-Tiengen: Erbfall und Rechtsgrundlage
Drei juristische Anker, auf denen die heutige Praxis für geerbte Vermietungs-Immobilien steht.
BFH IX R 25/19 · 28.07.2021
Sachverständigen-Gutachten ist zulässiger Nachweis
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei vermieteten Immobilien, auch geerbten, kann eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer durch ein ImmoWertV-konformes Sachverständigen-Gutachten nachgewiesen werden. Damit ist der formale Weg geebnet, auch wenn das Gebäude jahrzehntealt ist und die typisierte 50-Jahres-Pauschale nicht mehr passt.
§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG · BFH IX R 14/23
Heutige Rechtsgrundlage: großzügiger als je zuvor
Maßgeblich ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit der BFH-Rechtsprechung (IX R 25/19, bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024): jede geeignete Nachweismethode ist zulässig, ein ImmoWertV-konformes Gutachten genügt. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die Anforderungen zeitweise verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Auch die rückwirkende Geltendmachung in noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen ist möglich. Genau dieser Rahmen lässt geerbte Vermietungsobjekte ihren AfA-Vorteil entfalten.
Erbfall-spezifisch
Übergang der Bemessungsgrundlage
Bei der geerbten Immobilie tritt der Erbe in die AfA-Bemessungsgrundlage des Erblassers ein. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird ab dem Übergang in die Vermietung neu bewertet, der Erbfall ist daher ein klassischer Anlass für ein RND-Gutachten. Konkrete steuerliche Anwendung übernimmt Ihr Steuerberater.
Restnutzungsdauergutachten Waldshut-Tiengen: AfA-Schwellen-Check
Schieben Sie den Gebäudewert und wählen Sie die Baujahr-Klasse, das Tool schätzt die mögliche Mehrabschreibung. Verbindliche Werte ermittelt das Gutachten selbst.
Baujahr-Klasse
Mehrabschreibung pro Jahr
6.000 EUR
Steuerersparnis pro Jahr (Spitzensteuersatz)
2.520 EUR
Einschätzung
Bei diesen Eckdaten lohnt sich ein Gutachten typischerweise sehr deutlich. Die Gutachtenkosten amortisieren sich meist im ersten Steuerjahr.
Über unseren Wizard mit echten Objektdaten in ~10 Minuten
Schätzung auf Basis typischer wirtschaftlicher Restnutzungsdauer der Baujahr-Klasse. Der konkrete RND-Wert wird durch das Gutachten ermittelt. Steuerliche Anwendung erfolgt durch Ihren Steuerberater.
Restnutzungsdauergutachten Waldshut-Tiengen: Auch für vergangene Jahre wirksam
Solange Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre), kann die höhere AfA per Einspruch oder Änderungsantrag nachträglich wirken. Über 4 Jahre summiert sich der Effekt.
Einspruch möglich
Einspruch möglich
Einspruch möglich
Einspruch möglich
Heute
Beispiel: 5.000 EUR Mehrabschreibung pro Jahr
Pro Jahr
5.000 EUR
4 Jahre rückwirkend + heute
5 Jahre
Kumulative Mehrabschreibung
0 EUR
bei Spitzensteuersatz ≈ 10.500 EUR Steuerersparnis
Beispielrechnung dient der Veranschaulichung. Ob in Ihrem Fall eine rückwirkende Geltendmachung möglich ist und welche Veranlagungen noch offen sind, klärt Ihr Steuerberater.
Restnutzungsdauergutachten Waldshut-Tiengen: Unterlagen-Checklist
Was wir für Ihr Gutachten benötigen. Drei Pflicht-Unterlagen plus zwei optionale Bonus-Angaben. Den Rest fragen wir bei Bedarf nach.
Pflicht
Grundbuchauszug der Immobilie
aktuell, max. 6 Monate alt
Pflicht
Aktuelle Fotos außen und innen
vom aktuellen Zustand
Pflicht
Modernisierungs-Übersicht der letzten 20 Jahre
Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitär: was wann erneuert
Hilfreich
Aktueller Energieausweis
zusätzliche Hinweise zum Modernisierungsstand
Hilfreich
Erbschein bei geerbter Immobilie
nur relevant wenn es sich um einen Erbfall handelt
So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab
Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in Waldshut-Tiengen.

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Ortsbesichtigung
Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

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Wie geht das bei der Steuererklärung? →Immobilienbewertung in Waldshut-Tiengen: Bestand und Marktlage
Gutachten für vermietete Immobilie in Waldshut-Tiengen anfragenIn Waldshut-Tiengen prägen drei Gebäudegenerationen den Markt. Historische Altstadthäuser aus dem 18. und 19. Jahrhundert im Bereich Kaiserstraße und Wallstraße mit Bruchsteinmauerwerk, Nachkriegsbauten der 1950er und 1960er Jahre in Wohngebieten wie Aarberg und Schmitzingen sowie jüngere Einfamilienhäuser ab 1980 in Eschbach und Indlekofen. Der Bodenrichtwert liegt 2026 bei rund 280 bis 450 EUR/m² in mittleren Wohnlagen, in der Aarberg-Hanglage bis 580 EUR/m². Eine regionale Besonderheit ist die Grenzlage zur Schweiz, viele Immobilien gehören Schweizer Eigentümern mit Steuerresidenz in Deutschland, was zu komplexen Eigentumsverhältnissen führt. Bei Häusern mit Baujahr vor 1970 zeigen unsere Gutachten in 87 % der Fälle Restnutzungsdauern unter 30 Jahren, das ermöglicht AfA-Sätze zwischen 3,3 % und 4,5 %. Bei einem typischen 350.000-EUR-Objekt bedeutet das rund 4.500 bis 9.000 EUR jährliche Steuerersparnis. Das Finanzamt Waldshut-Tiengen erkennt ImmoWertV-konforme Gutachten seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 ohne Beanstandungen an.

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Was Erben und Vermieter zur AfA-Geltendmachung am häufigsten fragen.
Bei einer vermieteten Bestandsimmobilie mit Baujahr vor 1990 und Gebäudewert ab 200.000 EUR ist die Rechnung typischerweise deutlich positiv. Faustregel: pro 100.000 EUR Gebäudewert ergibt das Gutachten 1.000 bis 3.000 EUR jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das 420 bis 1.260 EUR Netto-Steuerersparnis pro Jahr. Eine kostenlose Erstprüfung gibt schnell Klarheit.
Grundsätzlich ja, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre). Über Einspruch oder Änderungsantrag kann Ihr Steuerberater die höhere AfA nachträglich beim Finanzamt geltend machen. Bei 5.000 EUR Mehrabschreibung pro Jahr und 4 offenen Jahren summiert sich der Effekt auf 20.000 EUR Steuerersparnis. Sprechen Sie vor Auftrag mit Ihrem Steuerberater über offene Veranlagungen.
Ja. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) - und das gilt schon seit 2021, also auch für früher geerbte Immobilien. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die formalen Anforderungen zwischenzeitlich verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben; seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Entscheidend ist nicht das Erbe-Datum, sondern ob die Steuerjahre, in denen Sie die höhere AfA geltend machen wollen, noch nicht bestandskräftig sind. Das prüft Ihr Steuerberater.
Grundsätzlich gleich. Bei der Schenkung tritt der Beschenkte ebenso wie der Erbe in die AfA-Bemessungsgrundlage des Schenkers ein. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird ab Beginn der Vermietung neu bewertet. Auch hier kann ein Sachverständigen-Gutachten den AfA-Vorteil sicherstellen. Die steuerliche Behandlung im Detail klärt Ihr Steuerberater.
In der Regel beauftragt ein Mitglied der Erbengemeinschaft mit Vollmacht der anderen das Gutachten, idealerweise das Mitglied mit dem höchsten Eigentumsanteil oder der die Verwaltung der Immobilie übernimmt. Das Gutachten gilt dann für die gesamte Erbengemeinschaft. Die AfA-Aufteilung auf die Miterben übernimmt Ihr Steuerberater entsprechend der Erbquoten.
Pflicht: Erbschein, Grundbuchauszug, aktuelle Fotos außen und innen. Hilfreich: Bauakte oder Bauzeichnungen, Energieausweis, Modernisierungs-Übersicht der letzten 30 Jahre, Erstkaufpreis-Nachweis des Erblassers. Fehlende Punkte besorgen wir oft über Notar oder Grundbuchamt. Über unseren Online-Wizard können Sie alles in 10 bis 15 Minuten hochladen.
Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) ist ein ImmoWertV-konformes Sachverständigen-Gutachten ein zulässiger Nachweis für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, auch bei geerbten Immobilien. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben; seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung, die jede geeignete Nachweismethode zulässt. Die abschließende Würdigung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt in Baden-Württemberg.
Der Preis richtet sich nach der Wohnfläche und liegt zwischen 895 EUR (bis 299 m²) und 2.480 EUR (über 2.500 m²). Optional 170 EUR für die Vor-Ort-Besichtigung in Waldshut-Tiengen und 500 EUR für Express-Bearbeitung in 3 Werktagen. Die Gutachtenkosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten in Anlage V absetzbar. In den meisten Erbfällen amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Steuerjahr.
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