IQ-Zert zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024

Restnutzungsdauergutachten
Höhere Abschreibung.
Weniger Steuern.

Finanzamtkonformes Restnutzungsdauergutachten nach ImmoWertV. Erhöhen Sie die AfA Ihrer Immobilie.

  • Nach ImmoWertV 2021
  • BFH-Rechtsprechung
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So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab

Vom ersten Klick bis zur tatsächlichen Steuerersparnis.

Ortsbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen
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Ortsbesichtigung

Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

Rechtssicheres Restnutzungsdauergutachten mit Zertifizierung
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Gutachten erstellen

Rechtssicher nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV durch unseren zertifizierten Sachverständigen.

Cristobal Cuadra Garcia, von IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Restnutzungsdauergutachten
Ihre Sachverständigen

Zertifizierte Experten an Ihrer Seite

Unser Team besteht aus IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) mit jahrelanger Erfahrung in der Immobilienbewertung. Wir erstellen Ihr Gutachten rechtssicher, nachvollziehbar und finanzamtkonform.

  • IQ-Zert-zertifiziert (DIN EN ISO/IEC 17024)
  • Gutachten nach ImmoWertV 2021
  • In Baden-Württemberg verfügbar
Team kennenlernen

Häufig gestellte Fragen

Die wichtigsten Antworten auf einen Blick.

Unser Grundpreis richtet sich nach der Wohn-/Nutzfläche (ab 895 €). Die vollständige Preisübersicht mit allen Zusatzleistungen finden Sie auf unserer Preise-Seite. In den meisten Fällen amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Jahr durch die höhere Abschreibung.
Ja. Unsere Gutachten werden von IQ-Zert-zertifizierten Sachverständigen (nach DIN EN ISO/IEC 17024) nach ImmoWertV erstellt und erfüllen alle Anforderungen des Bundesfinanzhofs (u.a. BFH IX R 25/19). Sollte das Finanzamt in Einzelfällen Rückfragen haben, liefern wir Ihnen kostenlos die fachliche Stellungnahme für Ihren Einspruch. Mehr Details zur Finanzamt-Anerkennung finden Sie auf unserer Rechtssicherheits-Seite.
In der Regel erhalten Sie Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten innerhalb von 3 Wochen nach Eingang aller Unterlagen. Mit Express-Option binnen 3 Tagen.
Empfohlen, weil die Vor-Ort-Besichtigung die Beweiskraft des Gutachtens gegenüber dem Finanzamt deutlich erhöht. Unser Sachverständiger kommt für die Begutachtung gerne vor Ort.
Ja. Die Gutachtenkosten sind bei Vermietung und Verpachtung als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung voll absetzbar.

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