Fassung KPA 2 · 2026

BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung: Rechner und Anleitung

Die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums zerlegt einen Immobilienkaufpreis in Grund und Boden einerseits und Gebäude andererseits. Diese Seite führt Sie durch jedes Eingabefeld, erklärt, welche Zahl was bewirkt, und zeigt, an welcher Stelle das Ergebnis kippt.

Kaufpreisaufteilung berechnen

Dieselbe Rechnung wie in der amtlichen Datei, nur direkt im Browser. Die Felder tragen die Ziffern der Arbeitshilfe, Sie können also nebeneinander arbeiten. Nicht benötigte Abschnitte blenden sich aus, sobald die Grundstücksart feststeht.

Objekt und Kaufpreis

Anschrift des Objekts, bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Wohnungsnummer. Wird nur zur Zuordnung erfasst und fließt nicht in die Rechnung ein.

Diese Angabe steuert Gesamtnutzungsdauer, Kostenkennwerte und das Bewertungsverfahren.

Einschließlich Nebenkosten: Grunderwerbsteuer, Makler, Notar.

Gebäude

Bei Modernisierungen das fiktive Baujahr eintragen.

Grundstück

Öffnet das amtliche Portal für den Bodenrichtwert. Dort genügt die Adresse.

€/m²

Maßgeblich ist der Stichtag vor dem Kaufvertrag.

€/m²
Ertragswertverfahrennur wenn eine Miete bekannt ist

Nettokaltmiete inklusive Stellplätze, ohne Betriebskosten.

%

Leer lassen, dann rechnet das Tool mit dem typisierten Zinssatz.

SachwertverfahrenAuffangverfahren

Leer lassen entspricht 1,0.

Leer lassen entspricht 1,0.

Restnutzungsdauer-Gutachten§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG
Jahre

Nur ausfüllen, wenn ein Gutachten vorliegt. Ohne Nachweis rechnet die Arbeitshilfe mit mindestens 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer.

Ergebnis

Bitte die Pflichtfelder ausfüllen: Grundstücksart, Kaufjahr, Kaufpreis, Baujahr, Fläche, Grundstücksgröße und Bodenrichtwert.

Dieser Rechner bildet die Berechnung der amtlichen BMF-Arbeitshilfe nach und wird laufend gegen die Originaldatei geprüft. Maßgeblich bleibt die Datei des Bundesfinanzministeriums. Das Ergebnis dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Die BMF-Arbeitshilfe ist zudem weder für das Finanzamt noch für Gerichte bindend (BFH, Urteil vom 21.07.2020, IX R 26/19).

Die Originaldateien beim BMF

Wir stellen die Datei bewusst nicht selbst zum Download bereit. Das Bundesfinanzministerium aktualisiert die Arbeitshilfe jährlich, und eine Kopie wäre schnell veraltet. Laden Sie sie immer direkt an der Quelle:

Übersichtsseite beim BMF: Kaufpreisaufteilung Grundstücke

Wie die Arbeitshilfe rechnet

Die Datei ermittelt zwei Werte getrennt voneinander: den Bodenwert und den Gebäudewert. Der Bodenwert ergibt sich schlicht aus Grundstücksgröße mal Bodenrichtwert. Der Gebäudewert entsteht über eines von drei Bewertungsverfahren.

Entscheidend ist der letzte Schritt, den viele übersehen: Die Summe beider Werte trifft den tatsächlich gezahlten Kaufpreis fast nie. Das ist kein Fehler. Übernommen wird ausschließlich das Verhältnis der beiden Werte zueinander, und dieses Verhältnis wird auf den echten Kaufpreis übertragen.

Beispiel aus der amtlichen AnleitungEinzelwertAnteil
Grund und Boden137.600 €24,5 %
Gebäude424.324 €75,5 %
Gebäudeanteil am Kaufpreis von 550.000 €415.360 €

Diese 415.360 Euro sind die Zahl, von der anschließend die Gebäude-Abschreibung berechnet wird. Jeder Prozentpunkt, der stattdessen dem Boden zugeordnet wird, ist steuerlich verloren, denn Grund und Boden nutzt sich nicht ab und ist nicht abschreibbar.

Blatt 1: die Eingaben Ziffer für Ziffer

Objekt und Kaufpreis

ZifferFeldWas einzutragen ist
1Lage des GrundstücksAnschrift des Objekts. Bei Eigentumswohnungen zusätzlich die Wohnungsnummer oder eine eindeutige Bezeichnung wie „1. OG links“.
2GrundstücksartAuswahl aus dem Menü. Diese Angabe steuert alles Weitere: sie bestimmt die Gesamtnutzungsdauer, die Herstellungskosten und welches Bewertungsverfahren läuft.Für Hallen und andere Sonderbauten ist die Arbeitshilfe nicht anzuwenden.
3Datum des KaufvertragesDer Tag des Vertragsabschlusses, nicht der Nutzen- und Lastenwechsel. Er ist der Stichtag für alle Werte.
4Kaufpreis in EuroEinschließlich Anschaffungsnebenkosten: Grunderwerbsteuer, Makler, Notar.Wird häufig vergessen. Ohne Nebenkosten fällt die spätere Bemessungsgrundlage zu niedrig aus.

Angaben zum Gebäude

ZifferFeldWas einzutragen ist
5Ursprüngliches BaujahrDas Jahr der Bezugsfertigkeit. Wurden in den letzten zwanzig Jahren Modernisierungen durchgeführt, tragen Sie hier stattdessen das fiktive Baujahr aus dem zweiten Tabellenblatt ein.Der wichtigste Hebel der ganzen Datei.
6Wohn- oder Nutzfläche in m²Bei Wohngebäuden nach Wohnflächenverordnung, bei Geschäftsgrundstücken die Nutzfläche nach DIN 277.
7Anzahl GaragenstellplätzeNur baulich umschlossene Stellplätze. Carports und Freiplätze zählen hier nicht mit.
8Anzahl TiefgaragenstellplätzeErworbene Tiefgaragenstellplätze.

Angaben zum Grundstück

ZifferFeldWas einzutragen ist
9 / 10Miteigentumsanteil, Zähler und NennerNur bei Wohnungs- und Teileigentum. Der Bruchteil aus der Teilungserklärung, etwa 70 von 1.000.
11Fläche 1: Grundstücksgröße in m²In der Regel die Summe aller im Kaufvertrag genannten Flurstücke.
12Bodenrichtwert in Euro je m²Der Wert des Gutachterausschusses zum letzten Ermittlungsstichtag vor Vertragsabschluss.Je höher dieser Wert, desto weniger vom Kaufpreis bleibt für das Gebäude.
13 / 14Fläche 2 und Wert in Euro je m²Nur für selbstständig nutzbare Teilflächen, etwa ein zweites bebaubares Grundstücksteil. Bleibt meist leer.

Ziffer 12: den Bodenrichtwert finden

Bodenrichtwerte führen die Gutachterausschüsse der Länder. Ein einheitliches Bundesportal, das die Werte selbst anzeigt, gibt es nicht: BORIS-D ist nur der Einstieg und verweist weiter. In fünfzehn Ländern ist die Abfrage kostenfrei, Bayern ist die Ausnahme.

BundeslandPortalKosten
Baden-Württembergöffnenkostenfrei
BayernöffnenAuskünfte sind nach dem bayerischen Kostengesetz gebührenpflichtig. BORIS-D zeigt für Bayern keine Werte, sondern verweist nur auf das Landesportal.
Bayern: Landeshauptstadt MünchenöffnenMünchen führt ein eigenes, kostenpflichtiges Portal (Einzel- oder Dauerauskunft ab Stichtag 31.12.2012). Kostenfrei nur über die öffentliche Auslegung im Kommunalreferat.
Berlinöffnenkostenfrei
Brandenburgöffnenkostenfrei, einschließlich amtlicher Auskunft als PDF
Bremenöffnenkostenfrei
Hamburgöffnenkostenfrei, mit Ausdruck
Hessenöffnenkostenfrei
Mecklenburg-Vorpommernöffnenkostenfrei
Niedersachsenöffnenkostenfrei
Nordrhein-Westfalenöffnenkostenfrei
Rheinland-Pfalzöffnenkostenfrei
SaarlandöffnenBasisdienst kostenfrei
Sachsenöffnenkostenfrei
Sachsen-Anhaltöffnenonline kostenfrei, schriftliche Auskunft kostenpflichtig
Schleswig-Holsteinöffnenkostenfrei
Thüringenöffnenkostenfrei

Maßgeblich ist der Wert zum letzten Ermittlungsstichtag vor Abschluss des Kaufvertrages. Mehr dazu im Lexikoneintrag Bodenrichtwert.

Vergleichswertverfahren, Ziffer 15 bis 20

Nur auszufüllen, wenn Ihnen der örtliche Gutachterausschuss einen Vergleichsfaktor genannt hat. Diese Angaben sind der Grund, warum das Vergleichswertverfahren überhaupt greift.

ZifferFeldWas einzutragen ist
15Liegt ein Vergleichsfaktor vor?Nur bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentum. Steht hier „Ja“, rechnet die Datei im Vergleichswertverfahren.
16BezugsmaßstabWorauf sich der Faktor bezieht: Wohn- und Nutzfläche oder Brutto-Grundfläche.
17 / 18Vergleichsfaktor und ErläuterungDer Immobilienrichtwert des Gutachterausschusses, angepasst an Ihr Objekt. Die Anpassungen gehören stichwortartig ins Erläuterungsfeld.
19 / 20Vergleichsfaktor je StellplatzGetrennte Werte für Garagen- und Tiefgaragenstellplätze, jeweils je Stück.

Ertragswertverfahren, Ziffer 21 bis 24

ZifferFeldWas einzutragen ist
21Ist die Miete bekannt?Steht hier „Ja“, rechnet die Datei im Ertragswertverfahren. Das ist der Regelfall bei Mietwohngrundstücken.
22Monatlicher GesamtrohertragNettokaltmiete einschließlich Stellplätze, ohne Betriebskosten und ohne Umlagen. Bei Eigennutzung oder auffällig niedriger Miete ist die übliche Miete anzusetzen.
23Anzahl der WohneinheitenGrundlage für die Bewirtschaftungskosten. Ohne Angabe schätzt die Datei über eine Einheitsgröße von 92 m².
24LiegenschaftszinssatzVom örtlichen Gutachterausschuss. Fehlt er, setzt die Arbeitshilfe einen typisierten Zinssatz an.

Sachwertverfahren, Ziffer 25 und 26

ZifferFeldWas einzutragen ist
25RegionalfaktorGleicht regionale Unterschiede im Baukostenniveau aus. Ohne Angabe rechnet die Datei mit 1,0.
26SachwertfaktorMarktanpassungsfaktor des Gutachterausschusses. Ohne Angabe rechnet die Datei ebenfalls mit 1,0.

Welches Verfahren die Datei automatisch wählt

Sie wählen das Verfahren nicht selbst. Die Arbeitshilfe fragt die Daten in einer festen Reihenfolge ab und nimmt das erste Verfahren, für das die nötigen Angaben vorliegen. Felder, die dabei nicht gebraucht werden, sind ausgegraut.

ReihenfolgeVerfahrenWann es greift
1VergleichswertEin- und Zweifamilienhäuser sowie Wohnungseigentum, sofern ein Vergleichsfaktor vorliegt
2ErtragswertMietwohngrundstücke, gemischt genutzte und Geschäftsgrundstücke, sofern die Miete bekannt ist
3SachwertAuffangverfahren, wenn für die ersten beiden Verfahren keine Daten vorliegen

Blatt 2: das fiktive Baujahr, der eigentliche Hebel

Der Gebäudewert hängt fast vollständig am Alter. Die Arbeitshilfe rechnet dafür eine Alterswertminderung aus dem Verhältnis von Restnutzungsdauer zu Gesamtnutzungsdauer. Bei einem Ein- oder Zweifamilienhaus beträgt die Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 1 der ImmoWertV 80 Jahre.

Restnutzungsdauer ÷ Gesamtnutzungsdauer = Restwert des Gebäudes in Prozent

Ein 2025 gekauftes Haus mit Baujahr 2002 ist 23 Jahre alt, hat also 57 Jahre Restnutzungsdauer: 57 geteilt durch 80 ergibt 71,3 Prozent. Rutscht das Baujahr durch Modernisierungen fiktiv auf 2012, sind es 67 von 80 Jahren, also 83,8 Prozent. Derselbe Bau, rund 18 Prozent mehr Gebäudewert.

Die acht Modernisierungsbereiche und ihre Punkte

Auf dem zweiten Tabellenblatt vergeben Sie für jeden Bereich Punkte, je nachdem ob durchgreifend, teilweise oder nicht modernisiert wurde. Maximal sind 20 Punkte erreichbar. Aus der Summe ergibt sich der Modernisierungsgrad und daraus das fiktive Baujahr.

Modernisierungsbereichmax. Punkte
Dacherneuerung inklusive Verbesserung der Wärmedämmung4
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Leitungssysteme für Strom, Gas, Wasser und Abwasser2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Modernisierung von Bädern2
Modernisierung des Innenausbaus, etwa Decken, Fußböden und Treppen2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2
Summe20

Wichtig ist der Zeitraum: Berücksichtigt werden nur Modernisierungen der letzten zwanzig Jahre vor dem Kauf. Was länger zurückliegt, bleibt außen vor.

Das Feld für ein Restnutzungsdauer-Gutachten

Direkt über den Modernisierungspunkten steht auf demselben Tabellenblatt eine Frage, die viele überlesen:

„Liegt ein sach- und fachgerechtes Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor?“

Voreingestellt ist „Nein“. Stellen Sie das Feld auf „Ja“, öffnet sich darunter die Eingabe „Restnutzungsdauer laut Gutachten in vollen Jahren“. Dann überspringt die Datei die gesamte Baujahr-Rechnung und übernimmt Ihren nachgewiesenen Wert.

Ohne diesen Nachweis greift eine Untergrenze. Die amtliche Anleitung formuliert es so: Liegt keine nachgewiesene Nutzungsdauer im Sinne des § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor, wird eine Mindest-Restnutzungsdauer von 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer angesetzt. Bei 80 Jahren Gesamtnutzungsdauer sind das 24 Jahre, unabhängig davon, wie alt das Gebäude tatsächlich ist.

Wenn das Ergebnis nicht passt: was der BFH entschieden hat

Die Arbeitshilfe ist ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, keine Rechtsnorm. Der Bundesfinanzhof hat das mit Urteil vom 21. Juli 2020 (IX R 26/19) klargestellt: Ein Gericht darf eine vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht einfach durch das Ergebnis der Arbeitshilfe ersetzen. Sie bilde die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht hinreichend ab, weil Lage, Zustand, Ausstattung und örtliche Marktlage nur typisiert einfließen. Im Streitfall ist der Gebäudeanteil durch das Gutachten eines Sachverständigen zu ermitteln.

Wie deutlich der Unterschied ausfallen kann, zeigt der entschiedene Fall: Für eine vermietete Eigentumswohnung wies der Kaufvertrag rund 82 Prozent Gebäudeanteil aus, die Arbeitshilfe kam auf 31 Prozent. Die Einordnung dieser Rechtsprechung und wann sich Widerspruch lohnt, finden Sie im Ratgeber Kaufpreisaufteilung.

Häufige Fragen zur BMF-Arbeitshilfe

Ist die BMF-Arbeitshilfe für das Finanzamt bindend?

Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 21.07.2020 (IX R 26/19) entschieden, dass die Arbeitshilfe weder für die Beteiligten noch für das Gericht bindend ist. Sie ist keine Rechtsnorm und keine bindende Verwaltungsanweisung, sondern aus Sicht des Verfahrens lediglich Parteivortrag des Finanzamts. Im Streitfall ist der Gebäudeanteil durch das Gutachten eines Sachverständigen zu ermitteln.

Warum kommt die BMF-Arbeitshilfe oft auf einen hohen Bodenanteil?

Die Arbeitshilfe rechnet mit typisierten, pauschalierten Werten. Lage, Zustand, Ausstattung und örtliche Marktlage fließen nur eingeschränkt ein. In Regionen mit hohen Bodenrichtwerten führt das dazu, dass ein großer Teil des Kaufpreises rechnerisch auf den nicht abschreibbaren Grund und Boden entfällt. Im vom BFH entschiedenen Fall standen 82 Prozent Gebäudeanteil aus dem Kaufvertrag gegen 31 Prozent aus der Arbeitshilfe.

Welches Bewertungsverfahren wählt die Arbeitshilfe?

Die Datei entscheidet automatisch in fester Reihenfolge: zuerst das Vergleichswertverfahren, dann das Ertragswertverfahren, zuletzt das Sachwertverfahren. Maßgeblich sind Ihre Angaben zur Grundstücksart (Ziffer 2), zum Vergleichsfaktor (Ziffer 15) und zur Miete (Ziffer 21). Liegen für die ersten beiden Verfahren keine Daten vor, greift das Sachwertverfahren als Auffangverfahren.

Was ist das fiktive Baujahr in der Arbeitshilfe?

Das fiktive Baujahr bildet ab, dass ein durchgreifend modernisiertes Gebäude wirtschaftlich jünger ist als sein Baujahr vermuten lässt. Auf dem zweiten Tabellenblatt vergeben Sie für acht Modernisierungsbereiche Punkte, maximal 20. Daraus ergibt sich ein Modernisierungsgrad und daraus ein späteres, fiktives Baujahr. Ein jüngeres Baujahr bedeutet eine längere Restnutzungsdauer und damit einen höheren Gebäudewert.

Wo trage ich ein Restnutzungsdauer-Gutachten in der Arbeitshilfe ein?

Auf dem Tabellenblatt „Fiktives Baujahr“ fragt die Datei ausdrücklich: „Liegt ein sach- und fachgerechtes Gutachten zum Nachweis einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG vor?“ Stellen Sie das Feld auf „Ja“, tragen Sie darunter die Restnutzungsdauer laut Gutachten in vollen Jahren ein. Ohne diesen Nachweis rechnet die Arbeitshilfe mit einer Mindest-Restnutzungsdauer von 30 Prozent der Gesamtnutzungsdauer.

Woher bekomme ich den Bodenrichtwert für Ziffer 12?

Über das bundesweite Portal BORIS-D oder das Bodenrichtwertportal Ihres Bundeslandes. Dort geben Sie die Adresse ein und erhalten den Bodenrichtwert in Euro je Quadratmeter kostenlos und ohne Registrierung. Maßgeblich ist der Wert zum letzten Ermittlungsstichtag vor Abschluss des Kaufvertrages.

Muss ich die Arbeitshilfe überhaupt verwenden?

Nein. Vorrang hat eine im Kaufvertrag vereinbarte Aufteilung, solange sie die tatsächlichen Wertverhältnisse nicht wesentlich verfehlt und nicht missbräuchlich ist. Die Arbeitshilfe ist ein Hilfsmittel der Finanzverwaltung, das Sie zur Plausibilitätsprüfung nutzen können. Weicht ihr Ergebnis stark von Ihrer Aufteilung ab, ist ein Sachverständigengutachten das geeignete Mittel.

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