Restnutzungsdauergutachten in Tübingen
Tübingen

Typischer Ablauf

VermietungGutachtenAfA-Vorteil
Vermietete Immobilie · Baden-Württemberg · Schwäbische Alb

RestnutzungsdauergutachtenTübingenAfA-Vorteil für Ihre vermietete Immobilie nutzen.

Bei vermieteten Bestandsimmobilien kann ein Restnutzungsdauergutachten den jährlichen AfA-Vorteil typischerweise verdoppeln. Egal ob neu gekauft, geerbt oder schon länger vermietet. Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG und BFH-Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23). Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben, seitdem gilt wieder die großzügigere BFH-Rechtsprechung.

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Rechtlicher Rahmen

Restnutzungsdauergutachten Tübingen: Erbfall und Rechtsgrundlage

Drei juristische Anker, auf denen die heutige Praxis für geerbte Vermietungs-Immobilien steht.

BFH IX R 25/19 · 28.07.2021

Sachverständigen-Gutachten ist zulässiger Nachweis

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei vermieteten Immobilien, auch geerbten, kann eine kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer durch ein ImmoWertV-konformes Sachverständigen-Gutachten nachgewiesen werden. Damit ist der formale Weg geebnet, auch wenn das Gebäude jahrzehntealt ist und die typisierte 50-Jahres-Pauschale nicht mehr passt.

§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG · BFH IX R 14/23

Heutige Rechtsgrundlage: großzügiger als je zuvor

Maßgeblich ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit der BFH-Rechtsprechung (IX R 25/19, bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024): jede geeignete Nachweismethode ist zulässig, ein ImmoWertV-konformes Gutachten genügt. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die Anforderungen zeitweise verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Auch die rückwirkende Geltendmachung in noch nicht bestandskräftigen Veranlagungen ist möglich. Genau dieser Rahmen lässt geerbte Vermietungsobjekte ihren AfA-Vorteil entfalten.

Erbfall-spezifisch

Übergang der Bemessungsgrundlage

Bei der geerbten Immobilie tritt der Erbe in die AfA-Bemessungsgrundlage des Erblassers ein. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird ab dem Übergang in die Vermietung neu bewertet, der Erbfall ist daher ein klassischer Anlass für ein RND-Gutachten. Konkrete steuerliche Anwendung übernimmt Ihr Steuerberater.

Lohnt es sich?

Restnutzungsdauergutachten Tübingen: AfA-Schwellen-Check

Schieben Sie den Gebäudewert und wählen Sie die Baujahr-Klasse, das Tool schätzt die mögliche Mehrabschreibung. Verbindliche Werte ermittelt das Gutachten selbst.

300.000 EUR
100.000 EUR1,5 Mio EUR

Baujahr-Klasse

Mehrabschreibung pro Jahr

6.000 EUR

Steuerersparnis pro Jahr (Spitzensteuersatz)

2.520 EUR

Einschätzung

Bei diesen Eckdaten lohnt sich ein Gutachten typischerweise sehr deutlich. Die Gutachtenkosten amortisieren sich meist im ersten Steuerjahr.

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Schätzung auf Basis typischer wirtschaftlicher Restnutzungsdauer der Baujahr-Klasse. Der konkrete RND-Wert wird durch das Gutachten ermittelt. Steuerliche Anwendung erfolgt durch Ihren Steuerberater.

Rückwirkende Geltendmachung

Restnutzungsdauergutachten Tübingen: Auch für vergangene Jahre wirksam

Solange Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre), kann die höhere AfA per Einspruch oder Änderungsantrag nachträglich wirken. Über 4 Jahre summiert sich der Effekt.

2022

Einspruch möglich

2023

Einspruch möglich

2024

Einspruch möglich

2025

Einspruch möglich

2026

Heute

Beispiel: 5.000 EUR Mehrabschreibung pro Jahr

Pro Jahr

5.000 EUR

4 Jahre rückwirkend + heute

5 Jahre

Kumulative Mehrabschreibung

0 EUR

bei Spitzensteuersatz ≈ 10.500 EUR Steuerersparnis

Beispielrechnung dient der Veranschaulichung. Ob in Ihrem Fall eine rückwirkende Geltendmachung möglich ist und welche Veranlagungen noch offen sind, klärt Ihr Steuerberater.

Was brauchen wir von Ihnen

Restnutzungsdauergutachten Tübingen: Unterlagen-Checklist

Was wir für Ihr Gutachten benötigen. Drei Pflicht-Unterlagen plus zwei optionale Bonus-Angaben. Den Rest fragen wir bei Bedarf nach.

Pflicht

Grundbuchauszug der Immobilie

aktuell, max. 6 Monate alt

Pflicht

Aktuelle Fotos außen und innen

vom aktuellen Zustand

Pflicht

Modernisierungs-Übersicht der letzten 20 Jahre

Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Elektrik, Sanitär: was wann erneuert

Hilfreich

Aktueller Energieausweis

zusätzliche Hinweise zum Modernisierungsstand

Hilfreich

Erbschein bei geerbter Immobilie

nur relevant wenn es sich um einen Erbfall handelt

So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab

Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in Tübingen.

Ortsbesichtigung der Immobilie durch den Sachverständigen
2

Ortsbesichtigung

Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

Rechtssicheres Restnutzungsdauergutachten mit Zertifizierung
3

Gutachten erstellen

Rechtssicher nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV durch unseren zertifizierten Sachverständigen.

Bestand vor Ort

Immobilienbewertung in Tübingen: Bestand und Marktlage

Gutachten für vermietete Immobilie in Tübingen anfragen

Tübingen ist mit über 25.000 Studierenden eine der mietquoten-intensivsten Städte Baden-Württembergs und damit ein klassischer Markt für Restnutzungsdauer-Gutachten zur AfA-Optimierung bei vermieteten Wohnungen. Die historische Altstadt mit Stiftskirche St. Georg, dem Hölderlinturm am Neckar und dem Marktplatz mit Rathaus zeigt Bausubstanz vom 15. bis 18. Jahrhundert, das Schloss Hohentübingen mit Universitätsmuseum dominiert die Skyline. In Lustnau und Derendingen dominieren gründerzeitliche und Nachkriegs-Mehrfamilienhäuser, während die Südstadt und Weststadt klassische 1960er- und 1970er-Wohnbauten zeigen, die heute mehrheitlich vermietet werden. Der Bodenrichtwert 2026 liegt im mittleren Stadtgebiet bei 700 bis 1.200 EUR/m², in der Altstadt mit Neckar-Lage und Blick auf die bunten Häuser am Stocherkahn-Anleger sowie in der Wanne bis 1.800 EUR/m². Eine Besonderheit des Tübinger Markts ist die hohe Quote vermieteter Studentenwohnungen, oft in Bestandsgebäuden mit verschiedenen Modernisierungsständen. Die unmittelbare Nähe zum Kloster Bebenhausen und Botanischen Garten macht zusätzlich Lagen wie Sand und Waldhäuser-Ost für Familienkäufer attraktiv. Bei Häusern mit Baujahr 1960 bis 1980 zeigen unsere Gutachten Restnutzungsdauern zwischen 22 und 32 Jahren, das ermöglicht AfA-Sätze zwischen 3,1 und 4,5 Prozent. Bei einem Mehrfamilienhaus in der Südstadt mit 500.000 EUR Gebäudewert bedeutet das rund 5.500 bis 12.500 EUR jährliche zusätzliche Steuerersparnis.

Typischer Immobilien-Bestand in Tübingen

Restnutzungsdauergutachten in Tübingen: Fragen zu Erbfall und Vermietung

Was Erben und Vermieter zur AfA-Geltendmachung am häufigsten fragen.

Bei einer vermieteten Bestandsimmobilie mit Baujahr vor 1990 und Gebäudewert ab 200.000 EUR ist die Rechnung typischerweise deutlich positiv. Faustregel: pro 100.000 EUR Gebäudewert ergibt das Gutachten 1.000 bis 3.000 EUR jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das 420 bis 1.260 EUR Netto-Steuerersparnis pro Jahr. Eine kostenlose Erstprüfung gibt schnell Klarheit.

Grundsätzlich ja, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre). Über Einspruch oder Änderungsantrag kann Ihr Steuerberater die höhere AfA nachträglich beim Finanzamt geltend machen. Bei 5.000 EUR Mehrabschreibung pro Jahr und 4 offenen Jahren summiert sich der Effekt auf 20.000 EUR Steuerersparnis. Sprechen Sie vor Auftrag mit Ihrem Steuerberater über offene Veranlagungen.

Ja. Maßgebliche Rechtsgrundlage ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) - und das gilt schon seit 2021, also auch für früher geerbte Immobilien. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die formalen Anforderungen zwischenzeitlich verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben; seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Entscheidend ist nicht das Erbe-Datum, sondern ob die Steuerjahre, in denen Sie die höhere AfA geltend machen wollen, noch nicht bestandskräftig sind. Das prüft Ihr Steuerberater.

Grundsätzlich gleich. Bei der Schenkung tritt der Beschenkte ebenso wie der Erbe in die AfA-Bemessungsgrundlage des Schenkers ein. Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer wird ab Beginn der Vermietung neu bewertet. Auch hier kann ein Sachverständigen-Gutachten den AfA-Vorteil sicherstellen. Die steuerliche Behandlung im Detail klärt Ihr Steuerberater.

In der Regel beauftragt ein Mitglied der Erbengemeinschaft mit Vollmacht der anderen das Gutachten, idealerweise das Mitglied mit dem höchsten Eigentumsanteil oder der die Verwaltung der Immobilie übernimmt. Das Gutachten gilt dann für die gesamte Erbengemeinschaft. Die AfA-Aufteilung auf die Miterben übernimmt Ihr Steuerberater entsprechend der Erbquoten.

Pflicht: Erbschein, Grundbuchauszug, aktuelle Fotos außen und innen. Hilfreich: Bauakte oder Bauzeichnungen, Energieausweis, Modernisierungs-Übersicht der letzten 30 Jahre, Erstkaufpreis-Nachweis des Erblassers. Fehlende Punkte besorgen wir oft über Notar oder Grundbuchamt. Über unseren Online-Wizard können Sie alles in 10 bis 15 Minuten hochladen.

Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch IX R 14/23 vom 23.01.2024) ist ein ImmoWertV-konformes Sachverständigen-Gutachten ein zulässiger Nachweis für eine kürzere wirtschaftliche Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG, auch bei geerbten Immobilien. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023, das die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft hatte, wurde zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben; seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung, die jede geeignete Nachweismethode zulässt. Die abschließende Würdigung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt in Baden-Württemberg.

Der Preis richtet sich nach der Wohnfläche und liegt zwischen 895 EUR (bis 299 m²) und 2.480 EUR (über 2.500 m²). Optional 170 EUR für die Vor-Ort-Besichtigung in Tübingen und 500 EUR für Express-Bearbeitung in 3 Werktagen. Die Gutachtenkosten sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten in Anlage V absetzbar. In den meisten Erbfällen amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Steuerjahr.

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