Ihr Gutachten liegt vor. Was jetzt?
Sobald Sie das fertige Gutachten haben, können Sie die höhere AfA bei der nächsten Steuererklärung geltend machen. Zwei Wege, gleich einfach.
1. Gutachten erhalten
Sie haben das fertige PDF-Gutachten vom DuraCasa-Sachverständigen.
2. Beim Finanzamt einreichen
Über den Steuerberater oder selbst mit der Einkommensteuererklärung.
3. Höhere AfA nutzen
Steuerliche Ersparnis Jahr für Jahr durch verkürzte Restnutzungsdauer.
Wie machen Sie Ihre Steuererklärung?
Klicken Sie auf Ihre Variante und Sie sehen genau, was zu tun ist.
Der einfachste Weg: Sie geben das Gutachten direkt an Ihren Steuerberater. Er kümmert sich um alles Weitere.
- Gutachten als PDF an Ihren Steuerberater weiterleiten (per Mail oder im Mandantenportal hochladen).
- Kurzen Hinweis schreiben: „Bitte die verkürzte Restnutzungsdauer laut anliegendem Gutachten in meiner Einkommensteuererklärung berücksichtigen."
- Ihr Steuerberater setzt den neuen AfA-Satz in Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) an und legt das Gutachten als Nachweis bei.
- Falls das Finanzamt Rückfragen hat, begleiten wir Sie kostenlos durch den Einspruchsprozess.
Tipp: Bitten Sie Ihren Steuerberater, die höhere AfA auch für die letzten Jahre zu prüfen, falls die Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Oft lohnt sich ein Einspruch.
Auch ohne Steuerberater kommen Sie gut zurecht. Sie geben die Einkommensteuererklärung wie gewohnt ab (Elster, WISO, SteuerSparErklärung oder Papier) und ändern nur zwei Dinge:
- In der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) tragen Sie die Werbungskosten wie bisher ein.
- Bei der AfA geben Sie statt des Standardwerts (2%) den höheren AfA-Satz aus Ihrem Gutachten an. Beispiel: Ihre Restnutzungsdauer ist 25 Jahre → AfA-Satz 4%.
- Das Gutachten legen Sie als PDF bei (bei Elster: unter „Belege" hochladen, bei Papier: als Anlage beifügen).
- Im Feld „Erläuterungen" kurz notieren: „AfA-Satz auf Basis Restnutzungsdauer-Gutachten nach ImmoWertV (siehe Anlage)."
Wichtig: Die Steuererklärung abgeben wie immer, nur bei der AfA-Zeile den neuen Wert eintragen und das Gutachten mit einreichen. Das Finanzamt prüft automatisch und setzt die höhere AfA an.
Bei Rückfragen vom Finanzamt: keine Sorge. Unser Gutachten ist DIN-zertifiziert und ImmoWertV-konform. Falls es Einwände geben sollte, begleiten wir Sie kostenlos durch den Einspruch.
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