
Übergabe-Workflow
RestnutzungsdauergutachtenLudwigshafen am Rheintechnisches Gutachten zur Übergabe an den Steuerberater.
Wir erstellen die ImmoWertV-konforme technische Wertermittlung. Ihr Steuerberater übernimmt die steuerliche Anwendung in der Einkommensteuererklärung. Lieferung als PDF plus Word-Entwurf zur Bearbeitung.
Restnutzungsdauergutachten Ludwigshafen am Rhein: Sachverständigen-Leistung und AfA-Eintragung
Wir sind technische Sachverständige, keine Steuerberater. Die Trennung ist eindeutig und gesetzlich vorgeschrieben.
DuraCasa Sachverständige
Was wir liefern
- Vor-Ort-Besichtigung und Aufnahme nach ImmoWertV § 6
- Modernisierungs-Punktezahl nach Anlage 2 ImmoWertV 2021
- Berechnung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
- Umrechnung in den jährlichen AfA-Satz
- Vollständiges Gutachten als PDF mit Methodik und Begründung
- Word-Entwurf zur direkten Weiterbearbeitung durch den StB
- Übergabe der Sachverständigen-Unterschrift mit DIN-17024-Stempel
Ihr StB
Was Ihr Steuerberater macht
- Einordnung der ermittelten RND in die persönliche Steuersituation
- Übertragung des AfA-Satzes in Anlage V der Einkommensteuererklärung
- Prüfung der rückwirkenden Geltendmachung bei offenen Veranlagungen
- Kommunikation mit dem zuständigen Finanzamt
- Bei Bedarf: Einspruch oder Änderungsantrag
- Steueroptimierung im Gesamtkontext der Vermögensverhältnisse
- Beratung zur konkreten Anwendung im Einzelfall
AfA erhöhen
Berechnen Sie unverbindlich anhand des Baujahrs und des Modernisierungsstandes Ihrer Immobilie Ihre mögliche AfA-Erhöhung.
- Ergebnis in unter 3 Minuten
- Kostenlose Ersteinschätzung
Welche Immobilie besitzen Sie?
Restnutzungsdauergutachten Ludwigshafen am Rhein: Beispiel-Gutachten
Strukturiert nach ImmoWertV 2021. Die kursiven Felder werden mit Ihren individuellen Objektdaten gefüllt, die zwei Ergebnis-Werte ergeben sich aus der Wertermittlung.
Sachverständigen-Gutachten zur
Wirtschaftlichen Restnutzungsdauer
gemäß § 6 ImmoWertV 2021 in Verbindung mit Anlage 2

Auftraggeber
Ihr Name
Stichtag
TT.MM.JJJJ
Objektadresse
Ihre Adresse, Ludwigshafen am Rhein
Objekt-Typ
Ihr Objekttyp
Baujahr
Ihr Baujahr
Wohnfläche
Ihre m²
Ergebnis der Wertermittlung
Wirt. Restnutzungsdauer
0 Jahre
Neuer AfA-Satz
0,0 %
Sachverständiger
IQ-Zert zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024
Erstellt am
in Ludwigshafen am Rhein
Die kursiven Platzhalter werden in Ihrem Gutachten durch die konkreten Werte ersetzt. Die steuerliche Anwendung erfolgt durch Ihren Steuerberater auf Basis der hier ausgewiesenen technischen Wertermittlung.
Restnutzungsdauergutachten Ludwigshafen am Rhein: Übertragung in Anlage V
Welcher Wert aus dem Gutachten wird in welches Feld der Einkommensteuererklärung übertragen. Diese Zuordnung übernimmt Ihr Steuerberater.
Aus dem Gutachten
Wirtschaftliche Restnutzungsdauer
AfA-Methode für Gebäude: wirtschaftliche Nutzungsdauer mit Sachverständigen-Nachweis
Aus dem Gutachten
Jährlicher AfA-Satz in %
Jahres-AfA, berechnet aus RND nach Formel 100 / RND
Aus dem Gutachten
Gebäude-Anschaffungskosten
Bemessungsgrundlage aus Kaufpreis abzüglich Grundstücksanteil
Aus dem Gutachten
Datum der Wertermittlung
Gutachten als Anlage zur Steuererklärung beifügen
Zeilen-Angaben können je nach Formular-Jahr abweichen. Die konkrete Eintragung erfolgt durch Ihren Steuerberater.
So läuft ein Restnutzungsdauergutachten ab
Vom ersten Klick bis zur Steuerersparnis - auch in Ludwigshafen am Rhein.

Daten eingeben
Eingabe der Eckdaten zu Ihrer Immobilie.

Ortsbesichtigung
Wird zur Begutachtung Ihrer Immobilie vor Ort durch unseren Sachverständigen durchgeführt.

Gutachten erstellen
Rechtssicher nach DIN EN ISO/IEC 17024 und ImmoWertV durch unseren zertifizierten Sachverständigen.
vorher
2%
nachher
2,0%
Höhere AfA abschreiben
Gutachten einreichen und jährlich mehr Steuern sparen.
Wie geht das bei der Steuererklärung? →Restnutzungsdauergutachten Rechenbeispiel
Wie viel könnten Sie mit einem Gutachten sparen?
Ohne Restnutzungsdauergutachten
0 €
AfA pro Jahr (2%)
Mit Restnutzungsdauergutachten
0 €
AfA pro Jahr (4%)
+ 0 €
mehr Abschreibung pro Jahr
Ziehen Sie am Slider um zu sehen was Sie bei Ihrem Gebäudeanteil sparen.
Immobilienbewertung in Ludwigshafen am Rhein: Bestand und Marktlage
Gutachten für Ludwigshafen am Rhein anfragenLudwigshafen am Rhein als zweitgrößte Stadt der Pfalz und Standort des BASF-Stammwerks zeigt eine industriell geprägte Bestandsstruktur. In der Innenstadt und im Bereich Süd dominieren Wiederaufbau-Mehrfamilienhäuser der 1950er und 1960er Jahre, im Stadtteil Friesenheim finden sich Gründerzeit-Bestand und solidere Wohngebäude der 1920er Jahre, in Oggersheim und Edigheim Einfamilienhäuser ab 1980. Bodenrichtwerte 2026 liegen bei 280 bis 650 EUR/m² in der Innenstadt, 380 bis 540 EUR/m² in Friesenheim und 220 bis 360 EUR/m² in den Außenbezirken. Bei den typischen Wiederaufbau-Mehrfamilienhäusern Baujahr 1955 bis 1968 ermitteln unsere Gutachten Restnutzungsdauern von 22 bis 30 Jahren mit AfA-Sätzen zwischen 3,3 % und 4,5 %. Beispiel 6-Familien-Haus Ludwigshafen-Süd, Baujahr 1962, Kaufpreis 680.000 EUR, Gebäudeanteil 500.000 EUR. Statt 10.000 EUR jährlicher Standard-AfA ergibt unser Gutachten 20.000 EUR pro Jahr, das sind 10.000 EUR mehr Abschreibung und rund 4.200 EUR Steuerersparnis. Wir betreuen das gesamte Rhein-Neckar-Gebiet einschließlich Mannheim, Speyer und Frankenthal.

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Was Eigentümer und Steuerberater zum Übergabe-Workflow am häufigsten fragen.
Sie erhalten das Gutachten als PDF und zusätzlich als Word-Entwurf. Beides leiten Sie 1:1 an Ihren Steuerberater weiter, am einfachsten per E-Mail mit kurzer Notiz "Gutachten zur wirtschaftlichen Restnutzungsdauer nach ImmoWertV 2021, bitte in Anlage V berücksichtigen". Eine fertige Mail-Vorlage liegt dem Gutachten bei. Der Steuerberater übernimmt die formale Eintragung in die Einkommensteuererklärung.
Bei vermieteten Immobilien in Anlage V (Vermietung und Verpachtung) in den AfA-Zeilen, typischerweise um Zeile 33 bis 36 herum, je nach Formular-Jahr. Hier wird die wirtschaftliche Nutzungsdauer aus dem Gutachten und der daraus berechnete AfA-Satz eingetragen. Das Gutachten selbst wird als Anlage beigefügt oder auf Anforderung des Finanzamts nachgereicht.
Ja, solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind, kann Ihr Steuerberater per Einspruch oder Änderungsantrag die höhere AfA rückwirkend geltend machen. Typisch sind 4 Jahre rückwirkend. Bei einem Mehrabschreibungspotenzial von 5.000 EUR pro Jahr summiert sich das schnell auf 20.000 EUR Steuerersparnis. Die Eintragung erfolgt analog zur laufenden Veranlagung.
Die zentralen vier Werte: (1) wirtschaftliche Restnutzungsdauer in Jahren, (2) der daraus berechnete jährliche AfA-Satz in Prozent, (3) der Gebäudeanteil der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage, (4) der Stichtag der Wertermittlung. Alle vier sind im Gutachten prominent ausgewiesen. Der Steuerberater nutzt sie zur Eintragung in die Anlage V.
Standard-Bearbeitungszeit ist 3 Wochen ab Eingang aller Unterlagen. Mit der Express-Option (Aufpreis 500 EUR) liefern wir das fertige Gutachten innerhalb von 3 Werktagen. Die Erfassung der Eckdaten dauert über unseren Online-Wizard etwa 10 bis 15 Minuten. Nach Auftragseingang melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit dem konkreten Zeitplan.
Maßgeblich ist § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG in Verbindung mit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 (bestätigt durch BFH IX R 14/23 vom 23.01.2024): Ein ImmoWertV-konformes Gutachten ist ein zulässiger Nachweis, jede geeignete Nachweismethode wird anerkannt. Das frühere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 hatte die Anforderungen zwischenzeitlich verschärft, wurde aber zum 01.12.2025 ersatzlos aufgehoben - seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung. Die abschließende Würdigung im Einzelfall obliegt dem zuständigen Finanzamt. Die Voraussetzungen sind in Rheinland-Pfalz identisch zu denen im übrigen Bundesgebiet.
Einzel-Gutachten beginnen bei 895 EUR (bis 299 m² Wohnfläche) und reichen bis 2.480 EUR (über 2.500 m²). Für Steuerberater-Kanzleien mit regelmäßigem Volumen bieten wir Großkunden-Konditionen ab 5 Gutachten pro Jahr (10-15 % Rabatt, vereinfachtes Abrechnungs-Setup). Kontaktieren Sie uns dafür direkt mit dem Stichwort "Kanzlei-Kooperation".
Ja, jederzeit. Im Gutachten ist die komplette Methodik dokumentiert (ImmoWertV § 6, Anlage 2 Punktebewertung, fiktives Baujahr, Plausibilisierung gegen Marktdaten). Bei spezifischen Rückfragen Ihres Steuerberaters liefern wir auf Anforderung eine ergänzende Stellungnahme. Dieser Service ist im Auftrag enthalten und entsteht ohne Mehrkosten.
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