Restnutzungsdauergutachten
Rheinfelden (Baden)
Professionelles Restnutzungsdauer-Gutachten nach ImmoWertV für Ihre Immobilie in Rheinfelden (Baden). Erhöhen Sie die AfA und sparen Sie tausende Euro Steuern pro Jahr.

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Immobilienbestand und Marktdaten Rheinfelden (Baden)

Rheinfelden ist eine traditionsreiche Industriestadt am Hochrhein, die direkt gegenüber dem schweizerischen Rheinfelden liegt, der ältesten zähringischen Gründung der Schweiz. Das Wasserkraftwerk Rheinfelden ist eines der ältesten in Europa noch betriebenen Flusskraftwerke und prägt seit 1898 das Stadtbild. Die historische Villa Salmegg am Rheinufer und die nahegelegene Festungsruine Stein sind beliebte Ausflugspunkte. Der Immobilienbestand zeigt die Industriegeschichte deutlich, mit historischen Bürgerhäusern und Industriellenvillen entlang Friedrichstrasse und Karl-Fürstenberg-Strasse aus dem späten 19. und frühen 20. Jahrhundert, soliden Wiederaufbau-Bauten der 1950er und 1960er Jahre in den Wohngebieten Nollingen, Herten und Eichsel sowie neueren Einfamilienhäusern ab 1990 in den Hanglagen über dem Rhein. Bodenrichtwerte 2026 bewegen sich zwischen 300 und 500 EUR/m². Bei Bauten vor 1925 entlang Friedrichstrasse liegt die gesetzliche AfA bei 2,5 Prozent, mit einem qualifizierten Restnutzungsdauer-Gutachten lassen sich typischerweise 3 bis 5 Prozent erzielen. Bei Wiederaufbau-Bauten der 1950er bis 1965 in Nollingen ermitteln wir Restnutzungsdauern von 20 bis 34 Jahren mit AfA-Sätzen zwischen 3 und 4,5 Prozent. Wir betreuen Rheinfelden sowie die umliegenden Gemeinden Schwörstadt, Wehr, Murg, Schopfheim und Maulburg.
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Lehnt das Finanzamt Ihr Gutachten ab, erstellen wir Ihnen kostenlos eine fachliche Stellungnahme für Ihren Einspruch. Sollten Sie anschließend Klage vor dem Finanzgericht einreichen müssen und diese verlieren, weil das Gutachten nachweislich nicht ordnungsgemäß erstellt wurde, erstatten wir Ihnen das Honorar für die Gutachten-Erstellung in voller Höhe zurück.
Kostenlose Stellungnahme
Bei Ablehnung durch das Finanzamt liefern wir die fachliche Stellungnahme für Ihren Einspruch
Fachliche Begleitung im Rechtsweg
Sollte es zur Klage vor dem Finanzgericht kommen, betreuen wir Sie fachlich bis zum Urteil
Erstattung des Honorars
Wird die Klage verloren, weil das Gutachten nachweislich fehlerhaft war, erstatten wir das Erstellungs-Honorar in voller Höhe

Zertifizierte Experten an Ihrer Seite
Unser Team besteht aus nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen mit jahrelanger Erfahrung in der Immobilienbewertung. Wir erstellen Ihr Gutachten rechtssicher, nachvollziehbar und finanzamtkonform.
- DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert
- Gutachten nach ImmoWertV 2021
- In Baden-Württemberg verfügbar
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Antworten für Immobilienbesitzer in Rheinfelden (Baden).
Der Preis für ein Restnutzungsdauergutachten richtet sich nach der Wohnfläche und liegt zwischen 895 EUR (bis 299 m²) und 2.480 EUR (über 2.500 m²). Hinzu kommen optional 170 EUR für eine Vor-Ort-Besichtigung und 500 EUR für Express-Bearbeitung in 3 Tagen. In den meisten Fällen amortisiert sich das Gutachten bereits im ersten Steuerjahr durch die höhere AfA.
Das Gutachten muss von einem zertifizierten Sachverständigen nach DIN EN ISO/IEC 17024 (DAkkS-akkreditiert) erstellt werden. Reine Architekten oder Steuerberater reichen nicht. Das Finanzamt verlangt einen Sachverständigen mit nachgewiesener Qualifikation und Praxiserfahrung in der Verkehrswertermittlung nach ImmoWertV. Unsere Gutachter erfüllen alle Anforderungen aus dem BFH-Urteil IX R 25/19.
Ja. Seit dem BFH-Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 sind Finanzämter verpflichtet, ImmoWertV-konforme Restnutzungsdauer-Gutachten anzuerkennen, sofern sie von einem zertifizierten Sachverständigen stammen. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 bestätigt diese Anerkennungspflicht. Auch die Finanzämter in Baden-Württemberg folgen dieser Vorgabe regelmäßig ohne Beanstandungen.
Statt der Standard-AfA von 2 Prozent (50 Jahre Nutzungsdauer) ermöglicht das Gutachten bei älteren Bestandsimmobilien typischerweise 3 bis 5 Prozent jährlich. Bei einem Gebäudewert von 500.000 EUR entspricht das einer Mehrabschreibung von 5.000 bis 15.000 EUR pro Jahr. Konkrete Werte hängen von Baujahr, Bauweise und Modernisierungsstand der Immobilie ab.
Beide Varianten sind möglich. Eine Vor-Ort-Besichtigung in Rheinfelden (Baden) (170 EUR Aufpreis) wird vom Finanzamt bei älteren oder komplexen Objekten erwartet. Bei klar dokumentierten Objekten mit ausreichend Fotos und Unterlagen ist eine Online-Bewertung mit gleicher gutachterlicher Tiefe möglich. Wir empfehlen die Vor-Ort-Variante, wenn das Gebäude vor 1970 errichtet wurde.
Die Standard-Bearbeitungszeit beträgt 3 Wochen ab Eingang aller Unterlagen. Mit der Express-Option (Aufpreis 500 EUR) erhalten Sie das fertige Gutachten innerhalb von 3 Werktagen. Die Erfassung der Eckdaten dauert über unseren Online-Wizard etwa 10 bis 15 Minuten. Nach Auftragseingang melden wir uns innerhalb von 24 Stunden mit dem konkreten Zeitplan.
Ja. Solange die betreffenden Steuerjahre noch nicht bestandskräftig sind (typisch 4 Jahre rückwirkend), kann die höhere AfA per Einspruch oder Änderungsantrag nachträglich geltend gemacht werden. Bei einem Mehrabschreibungspotenzial von 10.000 EUR pro Jahr summiert sich das schnell auf 40.000 EUR Steuerersparnis. Sprechen Sie vor dem Auftrag mit Ihrem Steuerberater über die offenen Veranlagungen.
Wir benötigen den Kaufvertrag oder Grundbuchauszug, das Baujahr, die Wohn- und Nutzfläche sowie Angaben zu Modernisierungen (Dach, Fassade, Fenster, Heizung, Innenausbau). Plus aktuelle Fotos von außen und innen. Falls vorhanden, helfen Energieausweis und Grundriss. Die meisten Eigentümer haben alle Unterlagen bereits zur Hand und können sie über unseren Wizard in 10 Minuten hochladen.
Das Gutachten lohnt sich bei vermieteten Bestandsimmobilien ab Baujahr vor 1990 mit einem Gebäudewert ab etwa 200.000 EUR. Faustregel: pro 100.000 EUR Gebäudewert ergibt das Gutachten typisch 1.000 bis 3.000 EUR jährliche Mehrabschreibung. Bei Spitzensteuersatz entspricht das 420 bis 1.260 EUR jährlicher Netto-Steuerersparnis. Eine kostenlose Erstprüfung gibt Klarheit.
Ja. Die Kosten des Restnutzungsdauergutachtens sind bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten in Anlage V der Einkommensteuererklärung voll absetzbar. Bei Selbstnutzung ist eine Absetzbarkeit nicht möglich. Steuerlich gesehen finanziert das Finanzamt einen Teil des Gutachtens mit, da die Kosten Ihren steuerpflichtigen Mietüberschuss mindern.
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