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Begriff im AfA-Lexikon

ERAB-Verfahren

Was ist das ERAB-Verfahren?

Das ERAB-Verfahren ist die Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen. Es quantifiziert den Zustand eines Gebäudes über qualitäts- und schadensbezogene Merkmale auf einer Skala von 0 bis 1. Entwickelt wurde es, um die Maßnahmenplanung zur Gebäudeerhaltung zu strukturieren. In der Wertermittlung dient der ermittelte Abnutzungsvorrat als belastbarer Anhaltspunkt für die Herleitung der technischen Restnutzungsdauer. Es ist ein anerkanntes, bausubstanzbezogenes Bewertungsverfahren.

Was bedeutet Abnutzungsvorrat?

Der Abnutzungsvorrat (AV) beschreibt, wie viel Nutzungsreserve in der Bausubstanz steckt. Ein neu fertiggestelltes Gebäude startet mit einem Abnutzungsvorrat von 1, also 100 Prozent. Mit zunehmendem Verschleiß sinkt der Wert einem parabelförmigen Verlauf folgend, der über die sogenannte Abbaukurve (ABK) abgebildet wird. Bei einem Wert von 0 ist die Substanz technisch verbraucht.

Wie funktioniert das ERAB-Verfahren?

Das ERAB-Verfahren bewertet je Bauelement mehrere Abnutzungsmerkmale. Pro Merkmal wird eine Merkmalsausprägung in Prozent festgestellt und über eine sechsstufige Einheitsskala normalisiert. Als Gliederung dient die DIN 276-1 mit den Kostengruppen 300 und 400. Aus mehreren hundert gewichteten Einzelwerten wird anschließend der Abnutzungsvorrat des gesamten Gebäudes aggregiert.

Liefert das ERAB-Verfahren eine Restnutzungsdauer in Jahren?

Das ERAB-Verfahren liefert keine Restnutzungsdauer in Jahren. Es ermittelt ausschließlich den Abnutzungsvorrat auf der Skala von 0 bis 1. Die Umrechnung dieses Werts in eine Restnutzungsdauer in Jahren ist nicht Teil des Verfahrens und erfolgt zwingend ergänzend durch eine sachverständige Einschätzung.

Wofür wird das ERAB-Verfahren im Gutachten genutzt?

Im Gutachten wird das ERAB-Verfahren genutzt, um die technische Nutzungsdauer objektiv zu untermauern. Es ergänzt das Bausubstanzgutachten und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die Zustandsbewertung. Für die steuerliche AfA bleibt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer maßgeblich, die in einem Restnutzungsdauergutachten festgestellt wird.

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Aktualisiert am 12. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

Technische NutzungsdauerDie technische Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem die Bausubstanz eines Gebäudes physisch tragfähig und nutzbar bleibt. Sie ist meist deutlich länger als die wirtschaftliche Nutzungsdauer und für die steuerliche AfA nicht maßgeblich, dort zählt die wirtschaftliche Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.ModernisierungsgradDer Modernisierungsgrad ist ein Maß dafür, wie stark ein Gebäude durch Modernisierungen auf einen jüngeren baulichen Stand gebracht wurde. Nach Anlage 2 der ImmoWertV 2021 wird er über ein Punktesystem mit maximal 20 Punkten ermittelt und bestimmt das fiktive Baujahr und damit die Restnutzungsdauer.Wirtschaftliche NutzungsdauerDie wirtschaftliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem sich die Nutzung eines Gebäudes wirtschaftlich noch lohnt. Sie ist in der Regel kürzer als die technische Lebensdauer der Bausubstanz und bildet nach ImmoWertV 2021 die Grundlage für die Restnutzungsdauer und damit für den steuerlichen AfA-Satz.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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