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Begriff im AfA-Lexikon

Restnutzungsdauergutachten

Was ist ein Restnutzungsdauergutachten?

Ein Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche Restnutzungsdauer eines Gebäudes ermittelt, also die Zahl der Jahre, die es wirtschaftlich noch nutzbar ist. Rechtliche Grundlage der Ermittlung ist die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021). Liegt die tatsächliche Restnutzungsdauer unter der vom Gesetzgeber typisierten von 50 Jahren, darf der Eigentümer einen höheren Abschreibungssatz (AfA) ansetzen und jedes Jahr mehr Steuern absetzen.

Wofür braucht man ein Restnutzungsdauergutachten?

Man braucht ein Restnutzungsdauergutachten, um beim Finanzamt eine höhere Gebäude-AfA durchzusetzen. Der Gesetzgeber unterstellt Wohngebäuden pauschal 50 Jahre Nutzungsdauer, das entspricht 2 Prozent AfA pro Jahr. Wer per Gutachten eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nachweist, schreibt denselben Gebäudewert auf weniger Jahre ab. Der AfA-Satz steigt dadurch auf typisch 3 bis 5 Prozent und senkt die Steuerlast vermietender Eigentümer Jahr für Jahr.

Wie viel Steuern spart ein Restnutzungsdauergutachten?

Wie viel Steuern ein Restnutzungsdauergutachten spart, hängt vom Gebäudewert und vom nachgewiesenen AfA-Satz ab. Für eine vermietete Wohnung mit 300.000 Euro Gebäudewert ergibt sich folgender Vergleich:

PositionOhne GutachtenMit Gutachten
Restnutzungsdauer50 Jahre25 Jahre
AfA-Satz2 Prozent4 Prozent
AfA pro Jahr6.000 €12.000 €
Steuerersparnis pro Jahr (42 %)2.520 €5.040 €

Die zusätzliche Abschreibung beträgt 6.000 Euro pro Jahr. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent sind das rund 2.520 Euro mehr Steuerersparnis jährlich. Über die 25 Jahre Restnutzungsdauer summiert sich der vorgezogene Vorteil auf etwa 63.000 Euro. Das Gutachten ab 895 Euro hat sich damit bereits im ersten Jahr bezahlt gemacht.

Wie wird die Restnutzungsdauer im Gutachten berechnet?

Die Restnutzungsdauer wird im Gutachten über den Modernisierungsgrad des Gebäudes berechnet, nicht durch ein simples "Gesamtnutzungsdauer minus Alter". Nach Anlage 2 der ImmoWertV 2021 bewertet der Sachverständige durchgeführte Modernisierungen, etwa an Dach, Fenstern, Heizung, Leitungen, Bädern und Wärmedämmung, mit bis zu 20 Punkten. Daraus leitet er ein fiktives, jüngeres Baujahr und die daraus folgende wirtschaftliche Restnutzungsdauer ab. Eine ausführliche Anleitung finden Sie unter Restnutzungsdauer berechnen.

Wer darf ein Restnutzungsdauergutachten erstellen?

Erstellen darf ein Restnutzungsdauergutachten ein qualifizierter, unabhängiger Immobiliensachverständiger. Seit das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 zum 1. Dezember 2025 aufgehoben wurde, ist die zuvor geforderte Beschränkung auf öffentlich bestellte oder ISO-17024-zertifizierte Gutachter entfallen. Entscheidend sind heute Fachqualifikation, Unabhängigkeit und eine nachvollziehbare Begründung. DuraCasa arbeitet dennoch ausschließlich mit nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten, DAkkS-akkreditierten Sachverständigen, damit das Gutachten jeder Prüfung standhält.

Erkennt das Finanzamt ein Restnutzungsdauergutachten an?

Ja, das Finanzamt erkennt ein Restnutzungsdauergutachten an, wenn es die tatsächliche Nutzungsdauer methodisch sauber begründet. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 25/19 vom 28.07.2021 entschieden, dass der Eigentümer jede geeignete Nachweismethode wählen darf und ein Gutachten nach ImmoWertV ausdrücklich zulässig ist. Das strengere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 1. Dezember 2025 ersatzlos aufgehoben. Seitdem gilt wieder unmittelbar die großzügigere BFH-Rechtsprechung, bestätigt durch Folgeurteile wie BFH IX R 14/23 aus dem Jahr 2024.

Was kostet ein Restnutzungsdauergutachten und wie lange dauert es?

Ein Restnutzungsdauergutachten kostet marktüblich zwischen rund 450 und 1.500 Euro. Bei DuraCasa beginnt der Festpreis bei 895 Euro (Wohnfläche bis 299 m²) und ist nach Wohnfläche gestaffelt. Eine Vor-Ort-Besichtigung kostet je nach Umfang 170 oder 510 Euro zusätzlich. Die Bearbeitung dauert in der Regel rund drei Wochen, mit Express-Zuschlag von 500 Euro sind drei Werktage möglich. Gemessen an einer Steuerersparnis von oft über 2.500 Euro pro Jahr amortisiert sich das Gutachten meist sofort.

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer?

Der Unterschied zwischen Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer liegt im Bezugspunkt. Die Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte Lebensdauer eines Gebäudetyps ab Neubau, für Wohngebäude sind das 80 Jahre nach Anlage 1 der ImmoWertV. Die Restnutzungsdauer (RND) ist die davon noch verbleibende Zeit ab dem Bewertungsstichtag. Modernisierungen können die Restnutzungsdauer verlängern, Bauschäden und Verschleiß verkürzen sie.

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Aktualisiert am 5. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.NutzungsdauerDie Nutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Unterschieden werden die technische Nutzungsdauer (bis die Bausubstanz verbraucht ist) und die wirtschaftliche Nutzungsdauer (bis sich die Nutzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt). Steuerlich maßgeblich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.ModernisierungsgradDer Modernisierungsgrad ist ein Maß dafür, wie stark ein Gebäude durch Modernisierungen auf einen jüngeren baulichen Stand gebracht wurde. Nach Anlage 2 der ImmoWertV 2021 wird er über ein Punktesystem mit maximal 20 Punkten ermittelt und bestimmt das fiktive Baujahr und damit die Restnutzungsdauer.GesamtnutzungsdauerDie Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist nach Gebäudetyp normiert und beträgt für Wohngebäude nach Anlage 1 der ImmoWertV 2021 80 Jahre. Aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters ergibt sich die Restnutzungsdauer.

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