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Begriff im AfA-Lexikon

Gesamtnutzungsdauer

Was ist die Gesamtnutzungsdauer?

Die Gesamtnutzungsdauer ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist kein individuell gemessener Wert, sondern ein nach Gebäudetyp normierter Modellansatz aus Anlage 1 der ImmoWertV 2021. Die Gesamtnutzungsdauer bildet den Ausgangspunkt jeder Restnutzungsdauer-Ermittlung und damit auch der Gebäudeabschreibung.

Wie lange ist die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes?

Die Gesamtnutzungsdauer eines Wohngebäudes beträgt nach Anlage 1 ImmoWertV 80 Jahre. Das gilt für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und gemischt genutzte Wohngebäude. Andere Gebäudetypen liegen niedriger:

GebäudetypGesamtnutzungsdauer
Wohngebäude (EFH, MFH)80 Jahre
Büro- und Verwaltungsgebäude60 Jahre
Wohn- und Pflegeheime50 Jahre
Hotels, Industrie, Lager40 Jahre

Was ist der Unterschied zwischen Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer?

Der Unterschied zwischen Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer liegt im Zeitpunkt. Die Gesamtnutzungsdauer ist die volle modellhafte Lebensdauer ab Neubau (Wohngebäude 80 Jahre). Die Restnutzungsdauer ist die davon ab dem Bewertungsstichtag noch verbleibende Zeit. Die Gesamtnutzungsdauer ist fix, die Restnutzungsdauer verändert sich durch Modernisierungen und Bauschäden.

Welche Rolle spielt die Gesamtnutzungsdauer bei der AfA?

Die Gesamtnutzungsdauer spielt bei der AfA die Rolle des Ausgangswerts. Aus ihr leitet der Sachverständige über das Gebäudealter und den Modernisierungsgrad die tatsächliche Restnutzungsdauer ab. Liegt diese unter den steuerlich pauschalen 50 Jahren, steigt der AfA-Satz von 2 Prozent auf typisch 3 bis 5 Prozent. Den Nachweis liefert ein Restnutzungsdauergutachten nach ImmoWertV.

Sie wollen wissen, welche Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie gilt? Hier geht es zum Gutachten.

Aktualisiert am 5. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.NutzungsdauerDie Nutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Unterschieden werden die technische Nutzungsdauer (bis die Bausubstanz verbraucht ist) und die wirtschaftliche Nutzungsdauer (bis sich die Nutzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt). Steuerlich maßgeblich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.Fiktives BaujahrDas fiktive Baujahr ist ein aus dem Modernisierungsgrad abgeleitetes, rechnerisch jüngeres Baujahr eines Gebäudes. Es bildet ab, dass Modernisierungen den baulichen Zustand verjüngt haben, und dient nach ImmoWertV als Grundlage zur Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.

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