Was ist die ImmoWertV?
Die ImmoWertV ist die Immobilienwertermittlungsverordnung, eine bundesweit geltende Rechtsverordnung. Sie legt verbindlich fest, nach welchen Grundsätzen und Verfahren der Verkehrswert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Damit schafft sie einheitliche, nachvollziehbare Maßstäbe für Sachverständige, Gerichte, Banken und Finanzämter und bildet die methodische Grundlage der Immobilienbewertung in Deutschland.
Was regelt die ImmoWertV 2021?
Die ImmoWertV 2021 regelt die drei normierten Wertermittlungsverfahren (Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren), die Ableitung von Bodenrichtwerten sowie die Modell-Ansätze für Gesamtnutzungsdauer und Restnutzungsdauer. In ihren Anlagen stehen die konkreten Rechengrößen, etwa die typisierte Gesamtnutzungsdauer pro Gebäudetyp und das Punktemodell zur Bewertung von Modernisierungen.
Was sagt die ImmoWertV zur Restnutzungsdauer?
Zur Restnutzungsdauer sagt die ImmoWertV in § 4 Abs. 3: Sie ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Anlage 1 nennt die Gesamtnutzungsdauer (Wohngebäude 80 Jahre), Anlage 2 das Modernisierungsgrad-Punktemodell, über das sich ein fiktives Baujahr und daraus die Restnutzungsdauer ergibt.
Seit wann gilt die ImmoWertV 2021?
Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 1. Januar 2022. Sie löste die ältere ImmoWertV 2010 ab und fasste zugleich mehrere bis dahin getrennte Richtlinien (Sachwert-, Ertragswert-, Vergleichswert- und Bodenrichtwertrichtlinie) in einer einheitlichen Verordnung zusammen. Für Restnutzungsdauergutachten ist seitdem ausschließlich die ImmoWertV 2021 maßgeblich.
Warum ist die ImmoWertV für die AfA wichtig?
Die ImmoWertV ist für die AfA wichtig, weil ein Gutachten nach ihren Regeln vom Finanzamt als geeignete Nachweismethode anerkannt wird. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23) entschieden, dass eine Restnutzungsdauer-Ermittlung nach ImmoWertV zulässig ist. Ein Restnutzungsdauergutachten auf dieser Grundlage rechtfertigt einen höheren Abschreibungssatz.
Sie wollen ein Gutachten nach ImmoWertV 2021? Hier geht es zum Gutachten.
Aktualisiert am 6. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
Verwandte Begriffe
Jetzt handeln
Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen
Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €, vom Finanzamt anerkannt nach ImmoWertV. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.