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Begriff im AfA-Lexikon

Modernisierungsgrad

Was ist der Modernisierungsgrad?

Der Modernisierungsgrad ist ein Maß dafür, wie stark ein Gebäude durch Modernisierungen auf einen jüngeren baulichen Zustand gebracht wurde. Er übersetzt durchgeführte Sanierungen in eine vergleichbare Kennzahl. Grundlage ist Anlage 2 der ImmoWertV 2021. Über den Modernisierungsgrad wird ein fiktives Baujahr abgeleitet, das die wirtschaftliche Restnutzungsdauer und damit den Abschreibungssatz bestimmt.

Wie wird der Modernisierungsgrad berechnet?

Der Modernisierungsgrad wird über ein Punktesystem berechnet. Nach Anlage 2 ImmoWertV vergibt der Sachverständige für acht Modernisierungselemente bis zu insgesamt 20 Punkte. Je mehr Punkte, desto höher der Modernisierungsgrad und desto jünger das fiktive Baujahr. Aus der Summe der Punkte, dem tatsächlichen Alter und der Gesamtnutzungsdauer ergibt sich rechnerisch die Restnutzungsdauer.

Welche Modernisierungen zählen und wie viele Punkte gibt es?

Welche Modernisierungen zählen, gibt Anlage 2 ImmoWertV mit festen Punktwerten vor:

ModernisierungselementPunkte
Dacherneuerung inkl. Wärmedämmung4
Wärmedämmung der Außenwände4
Modernisierung der Fenster und Außentüren2
Modernisierung der Heizungsanlage2
Modernisierung der Leitungssysteme2
Modernisierung der Bäder2
Modernisierung des Innenausbaus2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung2

Maximal sind 20 Punkte erreichbar.

Wie beeinflusst der Modernisierungsgrad die Restnutzungsdauer?

Der Modernisierungsgrad beeinflusst die Restnutzungsdauer über das fiktive Baujahr. Wenige Punkte bedeuten einen geringen Modernisierungsgrad, ein Gebäude nah am tatsächlichen Alter und damit eine kurze Restnutzungsdauer. Viele Punkte verjüngen das Gebäude rechnerisch und verlängern die Restnutzungsdauer. Grob reichen 0 bis 1 Punkte für "nicht modernisiert" bis 18 bis 20 Punkte für "umfassend kernsaniert".

Warum ist der Modernisierungsgrad für die AfA wichtig?

Der Modernisierungsgrad ist für die AfA wichtig, weil er über die Restnutzungsdauer den Abschreibungssatz steuert. Eine kurze Restnutzungsdauer erlaubt statt der pauschalen 2 Prozent einen höheren Satz von typisch 3 bis 5 Prozent. Im Restnutzungsdauergutachten ist die nachvollziehbare Bewertung des Modernisierungsgrads nach Anlage 2 ImmoWertV daher der zentrale Schritt.

Sie wollen den Modernisierungsgrad Ihrer Immobilie fachlich bewerten lassen? Hier geht es zum Gutachten.

Aktualisiert am 6. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

Fiktives BaujahrDas fiktive Baujahr ist ein aus dem Modernisierungsgrad abgeleitetes, rechnerisch jüngeres Baujahr eines Gebäudes. Es bildet ab, dass Modernisierungen den baulichen Zustand verjüngt haben, und dient nach ImmoWertV als Grundlage zur Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.GesamtnutzungsdauerDie Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist nach Gebäudetyp normiert und beträgt für Wohngebäude nach Anlage 1 der ImmoWertV 2021 80 Jahre. Aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters ergibt sich die Restnutzungsdauer.NutzungsdauerDie Nutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Unterschieden werden die technische Nutzungsdauer (bis die Bausubstanz verbraucht ist) und die wirtschaftliche Nutzungsdauer (bis sich die Nutzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt). Steuerlich maßgeblich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

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