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Begriff im AfA-Lexikon

Nutzungsdauer

Was ist die Nutzungsdauer einer Immobilie?

Die Nutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Sie beschreibt, wie lange das Gebäude seinen Zweck als Wohn- oder Gewerberaum erfüllt, bevor es wirtschaftlich oder baulich am Ende ist. Für die steuerliche Abschreibung ist die Nutzungsdauer die zentrale Größe, weil sie bestimmt, über wie viele Jahre der Gebäudewert abgeschrieben wird.

Was ist der Unterschied zwischen technischer und wirtschaftlicher Nutzungsdauer?

Der Unterschied zwischen technischer und wirtschaftlicher Nutzungsdauer liegt im Maßstab. Die technische Nutzungsdauer reicht, bis die Bausubstanz physisch verbraucht ist, bei Massivbauten oft weit über 100 Jahre. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer endet früher, nämlich wenn sich die weitere Nutzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt. Für Bewertung und Steuer zählt allein die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer?

Der Unterschied zwischen Nutzungsdauer und Restnutzungsdauer ist der Zeitpunkt. Die Gesamtnutzungsdauer beschreibt die volle Lebensdauer ab Fertigstellung, für Wohngebäude 80 Jahre. Die Restnutzungsdauer ist die davon ab dem Bewertungsstichtag noch verbleibende Zeit. Nur die Restnutzungsdauer ist veränderbar: Modernisierungen verlängern sie, Schäden verkürzen sie.

Welche Nutzungsdauer gilt steuerlich für Gebäude?

Steuerlich gilt für vermietete Wohngebäude eine typisierte Nutzungsdauer von 50 Jahren, was einem AfA-Satz von 2 Prozent pro Jahr entspricht. Für Gebäude mit Baujahr vor 1925 sind es 40 Jahre (2,5 Prozent), für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude 33,3 Jahre (3 Prozent linear). Diese Pauschalen stehen in § 7 Abs. 4 EStG und gelten unabhängig vom tatsächlichen Zustand.

Kann ich eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen?

Ja, Sie können eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweisen und damit mehr abschreiben. Möglich macht das § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG zusammen mit dem BFH-Urteil IX R 25/19 (bestätigt durch IX R 14/23): Jede geeignete Nachweismethode ist zulässig, insbesondere ein Restnutzungsdauergutachten nach ImmoWertV. Das frühere strengere BMF-Schreiben vom 22.02.2023 wurde zum 01.12.2025 aufgehoben, die Hürden sind also gesunken.

Wie wird die Nutzungsdauer ermittelt?

Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird von einem Sachverständigen anhand von Baujahr, Bauzustand, Modernisierungen und Bauschäden ermittelt. Grundlage ist das Modell der ImmoWertV 2021: Über den Modernisierungsgrad (Anlage 2) wird ein fiktives Baujahr bestimmt, daraus folgt die verbleibende Nutzungsdauer. Eine bloße Schätzung genügt dem Finanzamt nicht, gefragt ist eine nachvollziehbare, methodisch saubere Begründung.

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Aktualisiert am 5. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.GesamtnutzungsdauerDie Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist nach Gebäudetyp normiert und beträgt für Wohngebäude nach Anlage 1 der ImmoWertV 2021 80 Jahre. Aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters ergibt sich die Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.Fiktives BaujahrDas fiktive Baujahr ist ein aus dem Modernisierungsgrad abgeleitetes, rechnerisch jüngeres Baujahr eines Gebäudes. Es bildet ab, dass Modernisierungen den baulichen Zustand verjüngt haben, und dient nach ImmoWertV als Grundlage zur Bestimmung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer.Abschreibung Grundstück (Grund und Boden)Eine Abschreibung des Grundstücks (Grund und Boden) ist steuerlich nicht möglich. Abschreibbar ist nur das Gebäude, weil sich der Grund und Boden im Gegensatz zur Bausubstanz nicht abnutzt. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis deshalb in einen abschreibbaren Gebäudeanteil und einen nicht abschreibbaren Bodenanteil aufgeteilt.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.

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