← AfA-Lexikon

Begriff im AfA-Lexikon

Abschreibung Grundstück (Grund und Boden)

Kann man ein Grundstück abschreiben?

Ein Grundstück kann man steuerlich nicht abschreiben. Die Abschreibung (AfA) erfasst nur Wirtschaftsgüter, die sich abnutzen, und der nackte Grund und Boden gehört nicht dazu. Beim Kauf einer vermieteten Immobilie lässt sich daher allein der Gebäudeanteil abschreiben, nicht der Bodenanteil. Genau deshalb muss der Kaufpreis auf Gebäude und Boden aufgeteilt werden.

Warum ist Grund und Boden nicht abschreibbar?

Grund und Boden ist nicht abschreibbar, weil er sich nicht abnutzt und keine begrenzte Nutzungsdauer hat. Die Abschreibung soll den Wertverzehr eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer abbilden, doch ein Grundstück verliert durch bloßes Liegen nicht an Substanz. Das Gebäude darauf altert und verschleißt dagegen, weshalb nur die Bausubstanz über ihre Nutzungsdauer abgeschrieben wird.

Was lässt sich statt des Grundstücks abschreiben?

Statt des Grundstücks lässt sich das Gebäude abschreiben, also die abnutzbare Bausubstanz samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten. Dieser Gebäudewert bildet die Bemessungsgrundlage der AfA. Auf ihn wird der jährliche AfA-Satz angewendet, in der Regel 2 Prozent über eine unterstellte Nutzungsdauer von 50 Jahren. Spätere Herstellungskosten, etwa eine Sanierung, erhöhen den abschreibbaren Gebäudewert zusätzlich.

Wie teilt man den Kaufpreis in Gebäude- und Bodenanteil auf?

Den Kaufpreis teilt man in Gebäude- und Bodenanteil auf, indem man den Bodenwert über den Bodenrichtwert ermittelt und vom Gesamtkaufpreis abzieht; der Rest entfällt auf das Gebäude. Wie das sauber gelingt und welche Rolle der Bodenrichtwert spielt, zeigt unser Ratgeber zur Kaufpreisaufteilung. Ein realistisch hoher Gebäudeanteil ist bares Geld wert, denn nur er ist abschreibbar.

Wie holen Sie aus dem abschreibbaren Gebäudeanteil das Maximum?

Aus dem abschreibbaren Gebäudeanteil holen Sie das Maximum, indem Sie nicht nur den Anteil korrekt ansetzen, sondern auch den AfA-Satz erhöhen. Standardmäßig schreiben Sie das Gebäude mit 2 Prozent über 50 Jahre ab. Ein Restnutzungsdauergutachten weist eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer nach und hebt den Satz auf oft 3 bis 5 Prozent. So schreiben Sie denselben Gebäudewert in deutlich kürzerer Zeit ab und sparen früher Steuern.

Sie wollen den Gebäudeanteil optimal abschreiben? Hier geht es zum Gutachten.

Aktualisiert am 6. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.GesamtnutzungsdauerDie Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist nach Gebäudetyp normiert und beträgt für Wohngebäude nach Anlage 1 der ImmoWertV 2021 80 Jahre. Aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters ergibt sich die Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.AfaA (außerplanmäßige Abschreibung)Die AfaA (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG. Sie erlaubt einen sofortigen weiteren Abschreibungsbetrag, wenn ein Gebäude durch ein außergewöhnliches Ereignis dauerhaft an Wert verliert, etwa durch einen Schaden oder einen plötzlichen wirtschaftlichen Wertverfall.NutzungsdauerDie Nutzungsdauer einer Immobilie ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bestimmungsgemäß genutzt werden kann. Unterschieden werden die technische Nutzungsdauer (bis die Bausubstanz verbraucht ist) und die wirtschaftliche Nutzungsdauer (bis sich die Nutzung wirtschaftlich nicht mehr lohnt). Steuerlich maßgeblich ist die wirtschaftliche Nutzungsdauer.

Jetzt handeln

Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen

Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €, vom Finanzamt anerkannt nach ImmoWertV. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.

AfA-Erhöhung prüfen