Was sind Anschaffungskosten?
Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Bei einer Immobilie zählen dazu der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten. Sie sind der Ausgangswert für die Abschreibung des Gebäudes.
Was gehört zu den Anschaffungsnebenkosten?
Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie eine Maklercourtage. Sie erhöhen die Anschaffungskosten und werden im selben Verhältnis wie der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt.
Wie hängen Anschaffungskosten und AfA zusammen?
Anschaffungskosten und AfA hängen unmittelbar zusammen: Nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungskosten ist abschreibbar und bildet die Bemessungsgrundlage. Der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor. Die Trennung leistet die Kaufpreisaufteilung.
Was ist der Unterschied zu den Herstellungskosten?
Der Unterschied liegt in der Entstehung. Anschaffungskosten fallen beim Erwerb eines bestehenden Wirtschaftsguts an, Herstellungskosten bei dessen Herstellung, Erweiterung oder wesentlicher Verbesserung. Beide bilden AfA-Bemessungsgrundlagen, werden aber unterschiedlich ermittelt.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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