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Begriff im AfA-Lexikon

Anschaffungskosten

Was sind Anschaffungskosten?

Anschaffungskosten sind nach § 255 Abs. 1 HGB alle Aufwendungen, die geleistet werden, um ein Wirtschaftsgut zu erwerben und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Bei einer Immobilie zählen dazu der Kaufpreis und die Anschaffungsnebenkosten. Sie sind der Ausgangswert für die Abschreibung des Gebäudes.

Was gehört zu den Anschaffungsnebenkosten?

Zu den Anschaffungsnebenkosten gehören insbesondere die Grunderwerbsteuer, die Notar- und Grundbuchkosten sowie eine Maklercourtage. Sie erhöhen die Anschaffungskosten und werden im selben Verhältnis wie der Kaufpreis auf Gebäude und Grund und Boden aufgeteilt.

Wie hängen Anschaffungskosten und AfA zusammen?

Anschaffungskosten und AfA hängen unmittelbar zusammen: Nur der auf das Gebäude entfallende Teil der Anschaffungskosten ist abschreibbar und bildet die Bemessungsgrundlage. Der Anteil für Grund und Boden bleibt außen vor. Die Trennung leistet die Kaufpreisaufteilung.

Was ist der Unterschied zu den Herstellungskosten?

Der Unterschied liegt in der Entstehung. Anschaffungskosten fallen beim Erwerb eines bestehenden Wirtschaftsguts an, Herstellungskosten bei dessen Herstellung, Erweiterung oder wesentlicher Verbesserung. Beide bilden AfA-Bemessungsgrundlagen, werden aber unterschiedlich ermittelt.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

HerstellungskostenHerstellungskosten sind die Aufwendungen für die Herstellung, Erweiterung oder wesentliche Verbesserung eines Wirtschaftsguts. Bei Immobilien erhöhen nachträgliche Herstellungskosten die AfA-Bemessungsgrundlage, während Erhaltungsaufwand sofort abziehbar bleibt.Anschaffungsnahe HerstellungskostenAnschaffungsnahe Herstellungskosten sind Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach dem Immobilienkauf, die 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG gelten sie als Herstellungskosten und sind nur über die AfA absetzbar.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.KaufpreisaufteilungDie Kaufpreisaufteilung verteilt den Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie das Gebäude. Da nur der Gebäudeanteil abschreibbar ist, bestimmt die Aufteilung unmittelbar die Höhe der jährlichen AfA.GebäudeanteilDer Gebäudeanteil ist der Teil des Kaufpreises einer Immobilie, der auf das Gebäude entfällt, im Gegensatz zum Anteil für Grund und Boden. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar und bildet die Bemessungsgrundlage für die jährliche AfA.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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