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Begriff im AfA-Lexikon

Kaufpreisaufteilung

Was ist die Kaufpreisaufteilung?

Die Kaufpreisaufteilung verteilt den Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf zwei Teile: den Grund und Boden und das Gebäude. Diese Trennung ist nötig, weil nur der Gebäudeanteil abschreibbar ist. Die Aufteilung entscheidet damit unmittelbar darüber, wie viel Sie jährlich als AfA absetzen können.

Warum ist die Kaufpreisaufteilung steuerlich wichtig?

Die Kaufpreisaufteilung ist steuerlich wichtig, weil Grund und Boden sich nicht abnutzt und deshalb nicht abgeschrieben wird. Je höher der Anteil des Gebäudes, desto höher die Bemessungsgrundlage nach § 7 Abs. 4 EStG. Ein Beispiel: Bei 400.000 Euro Kaufpreis bedeuten 10 Prozentpunkte mehr Gebäudeanteil rund 40.000 Euro mehr Abschreibungsbasis, bei 2 Prozent AfA also 800 Euro mehr pro Jahr.

Wie läuft die Kaufpreisaufteilung ab?

Wie die Aufteilung im Kaufvertrag, über die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums oder per Gutachten abläuft, was das Finanzamt anerkennt und was der Bundesfinanzhof dazu entschieden hat, erklärt ausführlich der Ratgeber Kaufpreisaufteilung, mit Rechenbeispiel und häufigen Fragen.

Wer zusätzlich per Restnutzungsdauergutachten einen höheren AfA-Satz nachweist, nutzt neben dem Gebäudeanteil die zweite Stellschraube. Ob sich das lohnt, zeigt der Restnutzungsdauer-Rechner.

Aktualisiert am 3. Oktober 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

GebäudeanteilDer Gebäudeanteil ist der Teil des Kaufpreises einer Immobilie, der auf das Gebäude entfällt, im Gegensatz zum Anteil für Grund und Boden. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar und bildet die Bemessungsgrundlage für die jährliche AfA.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.Abschreibung Grundstück (Grund und Boden)Eine Abschreibung des Grundstücks (Grund und Boden) ist steuerlich nicht möglich. Abschreibbar ist nur das Gebäude, weil sich der Grund und Boden im Gegensatz zur Bausubstanz nicht abnutzt. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis deshalb in einen abschreibbaren Gebäudeanteil und einen nicht abschreibbaren Bodenanteil aufgeteilt.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.AfA-TabelleEine AfA-Tabelle ist eine amtliche Aufstellung der steuerlichen Nutzungsdauern von Wirtschaftsgütern, herausgegeben vom Bundesfinanzministerium. Für Gebäude gelten allerdings nicht die AfA-Tabellen, sondern die festen AfA-Sätze des § 7 Abs. 4 EStG.

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