Was ist eine AfA-Tabelle?
Eine AfA-Tabelle ist eine amtliche Aufstellung des Bundesfinanzministeriums, die für Wirtschaftsgüter typisierte Nutzungsdauern und daraus abgeleitete Abschreibungssätze festlegt. Es gibt eine allgemeine AfA-Tabelle sowie branchenspezifische Tabellen. Sie dienen als Orientierung für die Abschreibung beweglicher Wirtschaftsgüter wie Maschinen, Möbel oder Betriebsvorrichtungen.
Gilt die AfA-Tabelle für Gebäude?
Für Gebäude gilt die amtliche AfA-Tabelle nicht. Die Abschreibungssätze für Immobilien ergeben sich unmittelbar aus § 7 Abs. 4 EStG: 2 Prozent bei Fertigstellung ab 1925, 2,5 Prozent davor und 3 Prozent bei Fertigstellung ab 2023. Die konkreten Sätze und Nutzungsdauern nach Baujahr fasst der Ratgeber AfA-Tabelle für Immobilien zusammen.
Welche Nutzungsdauer gilt für Gebäude?
Die typisierte Nutzungsdauer für vermietete Wohngebäude beträgt 50 Jahre (2 Prozent), 40 Jahre (2,5 Prozent) oder 33 Jahre (3 Prozent), je nach Baujahr. Diese Werte sind gesetzliche Pauschalen, keine individuell für Ihr Gebäude gemessenen Nutzungsdauern.
Kann ich von der pauschalen Nutzungsdauer abweichen?
Ja, von der pauschalen Nutzungsdauer lässt sich nach unten abweichen. Weist ein Restnutzungsdauergutachten eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nach, gilt nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG der entsprechend höhere AfA-Satz. Rechtsgrundlage ist das BFH-Urteil IX R 25/19, bestätigt durch IX R 14/23.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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