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Begriff im AfA-Lexikon

Gebäudeanteil

Was ist der Gebäudeanteil?

Der Gebäudeanteil ist der Teil des Immobilienkaufpreises, der auf das Gebäude entfällt, im Gegensatz zum Anteil für Grund und Boden. Nur dieser Gebäudeanteil ist steuerlich abschreibbar. Er bildet die Bemessungsgrundlage für die jährliche Gebäude-AfA und entscheidet damit unmittelbar über die Höhe Ihrer Abschreibung.

Warum ist nur der Gebäudeanteil abschreibbar?

Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar, weil sich allein das Gebäude abnutzt. Grund und Boden verbraucht sich nicht und verliert nicht an Substanz, deshalb ist er nach § 7 EStG von der Abschreibung ausgenommen. Wer den vollen Kaufpreis abschreiben wollte, scheitert am Finanzamt, das auf einer sauberen Trennung beider Anteile besteht.

Wie wird der Gebäudeanteil berechnet?

Der Gebäudeanteil wird über die Kaufpreisaufteilung berechnet. Üblich sind drei Wege: die Aufteilung im Kaufvertrag, die BMF-Arbeitshilfe als grobe Schätzhilfe und ein Sachverständigengutachten als genaueste Methode. Die BMF-Arbeitshilfe ist laut BFH (IX R 26/19 vom 21.07.2020) nicht bindend, ein Gutachten kann einen höheren Gebäudeanteil nachweisen. Maßgeblich ist das Verhältnis aus dem Bodenwert, der sich aus dem Bodenrichtwert ergibt, und dem Gebäudewert.

Wie hoch ist der Gebäudeanteil typischerweise?

Der Gebäudeanteil liegt typischerweise zwischen rund 50 und 80 Prozent des Kaufpreises und hängt stark von der Lage ab. In günstigen Lagen mit niedrigem Bodenrichtwert kann er 80 Prozent und mehr betragen, in teuren Großstadtlagen sinkt er teils unter 50 Prozent, weil der Boden den Großteil des Kaufpreises ausmacht. Je höher der Gebäudeanteil, desto größer die abschreibbare Basis.

Wie wirkt der Gebäudeanteil auf die AfA?

Der Gebäudeanteil wirkt direkt auf die AfA, weil er die Bemessungsgrundlage bildet, auf die der AfA-Satz angewendet wird. Ein höherer Gebäudeanteil und ein höherer AfA-Satz aus einem Restnutzungsdauergutachten wirken zusammen: Beide Größen multiplizieren sich zur jährlichen Abschreibung und damit zur Steuerersparnis.

Sie wollen Gebäudeanteil und Restnutzungsdauer sauber nachweisen? Fordern Sie ein Gutachten zum Festpreis an.

Aktualisiert am 12. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

KaufpreisaufteilungDie Kaufpreisaufteilung verteilt den Gesamtkaufpreis einer Immobilie auf Grund und Boden sowie das Gebäude. Da nur der Gebäudeanteil abschreibbar ist, bestimmt die Aufteilung unmittelbar die Höhe der jährlichen AfA.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.Abschreibung Grundstück (Grund und Boden)Eine Abschreibung des Grundstücks (Grund und Boden) ist steuerlich nicht möglich. Abschreibbar ist nur das Gebäude, weil sich der Grund und Boden im Gegensatz zur Bausubstanz nicht abnutzt. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis deshalb in einen abschreibbaren Gebäudeanteil und einen nicht abschreibbaren Bodenanteil aufgeteilt.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.AfaA (außerplanmäßige Abschreibung)Die AfaA (Absetzung für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung) ist eine zusätzliche, außerplanmäßige Abschreibung nach § 7 Abs. 1 Satz 7 EStG. Sie erlaubt einen sofortigen weiteren Abschreibungsbetrag, wenn ein Gebäude durch ein außergewöhnliches Ereignis dauerhaft an Wert verliert, etwa durch einen Schaden oder einen plötzlichen wirtschaftlichen Wertverfall.

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