Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Aufwendungen für Instandsetzung und Modernisierung, die innerhalb von drei Jahren nach dem Kauf einer Immobilie anfallen und ohne Umsatzsteuer 15 Prozent der auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten übersteigen. Geregelt sind sie in § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG.
Was bewirkt die 15-Prozent-Grenze?
Die 15-Prozent-Grenze bewirkt, dass an sich sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand in Herstellungskosten umqualifiziert wird, sobald er die Grenze überschreitet. Statt eines sofortigen Abzugs sind die Kosten dann nur noch über die Gebäude-AfA über viele Jahre absetzbar. Das verschiebt die Steuerersparnis weit in die Zukunft.
Welche Kosten zählen zur 15-Prozent-Grenze?
Zur 15-Prozent-Grenze zählen die Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen der ersten drei Jahre. Nicht einzurechnen sind Aufwendungen für Erweiterungen sowie jährlich üblicherweise anfallende Erhaltungsarbeiten. Wird die Grenze überschritten, gelten sämtliche betroffenen Aufwendungen rückwirkend als Herstellungskosten.
Wie vermeidet man die 15-Prozent-Falle?
Die 15-Prozent-Falle vermeidet man, indem größere Sanierungen zeitlich gestreckt oder erst nach Ablauf der Dreijahresfrist durchgeführt werden. Eine ausführliche Darstellung mit Beispielrechnungen bietet der Ratgeber anschaffungsnahe Herstellungskosten.
Sie planen den Kauf einer sanierungsbedürftigen Immobilie? Fordern Sie ein Gutachten zum Festpreis an.
Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
Verwandte Begriffe
Jetzt handeln
Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen
Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €, finanzamtkonform nach ImmoWertV. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.