Was ist Erhaltungsaufwand?
Erhaltungsaufwand sind Aufwendungen für die Instandhaltung und Instandsetzung bereits vorhandener Bausubstanz, etwa der Austausch von Fenstern, die Reparatur des Dachs oder das Streichen der Fassade. Er erhält den bestehenden Zustand, statt neue Substanz zu schaffen.
Wie wird Erhaltungsaufwand steuerlich behandelt?
Erhaltungsaufwand ist bei vermieteten Immobilien grundsätzlich im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Das ist der große Vorteil gegenüber den Herstellungskosten, die nur über die AfA über viele Jahre wirken. Größere Erhaltungsaufwendungen dürfen auf Antrag nach § 82b EStDV auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungskosten?
Der Unterschied liegt darin, ob etwas erhalten oder neu geschaffen wird. Erhaltungsaufwand ersetzt oder repariert Vorhandenes und ist sofort abziehbar. Herstellungskosten schaffen neue Substanz, erweitern oder verbessern das Gebäude wesentlich und sind zu aktivieren. Die Abgrenzung entscheidet über den Zeitpunkt des Steuervorteils.
Wann wird Erhaltungsaufwand zu Herstellungskosten?
Erhaltungsaufwand wird zu Herstellungskosten, wenn er die 15-Prozent-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten in den ersten drei Jahren nach dem Kauf überschreitet oder zu einer wesentlichen Verbesserung des Gebäudes führt. Dann ist er nur noch über die Abschreibung absetzbar.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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