Was sind Herstellungskosten?
Herstellungskosten sind nach § 255 Abs. 2 HGB die Aufwendungen für die Herstellung eines Wirtschaftsguts, seine Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung. Bei Immobilien betrifft das den Neubau, einen Anbau oder eine grundlegende Modernisierung.
Wie werden Herstellungskosten steuerlich behandelt?
Herstellungskosten werden steuerlich nicht sofort abgezogen, sondern über die AfA auf die Nutzungsdauer verteilt. Nachträgliche Herstellungskosten erhöhen die Bemessungsgrundlage und damit die künftige jährliche Abschreibung des Gebäudes.
Was ist der Unterschied zum Erhaltungsaufwand?
Der Unterschied zum Erhaltungsaufwand liegt in der Abzugsart. Erhaltungsaufwand für die Instandhaltung bestehender Substanz ist sofort als Werbungskosten abziehbar. Herstellungskosten dagegen werden aktiviert und nur über die AfA abgesetzt. Die Abgrenzung entscheidet über den Zeitpunkt der Steuerersparnis.
Was sind anschaffungsnahe Herstellungskosten?
Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf, die 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten übersteigen. Sie gelten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG als Herstellungskosten und sind daher nur über die AfA absetzbar.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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