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Begriff im AfA-Lexikon

Bruttogrundfläche

Was ist die Bruttogrundfläche?

Die Bruttogrundfläche, kurz BGF, ist die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes, gemessen an den äußeren Begrenzungen. Sie umfasst auch Wände, Treppenhäuser und Nebenräume. Ermittelt wird sie nach DIN 277. In der Immobilienbewertung ist sie die zentrale Flächengröße, auf der die Herstellungskosten eines Gebäudes aufbauen.

Wie wird die Bruttogrundfläche berechnet?

Die Bruttogrundfläche wird berechnet, indem die Grundflächen aller Geschosse über ihre Außenmaße aufsummiert werden, vom Keller bis zum ausgebauten Dachgeschoss. Die DIN 277 unterscheidet dabei nach umschlossenen, überdeckten und offenen Bereichen. Anders als bei der Wohnfläche werden Wände und konstruktive Flächen voll mitgerechnet.

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogrundfläche und Wohnfläche?

Der Unterschied zwischen Bruttogrundfläche und Wohnfläche liegt im Umfang. Die Bruttogrundfläche misst die gesamte bebaute Fläche aller Geschosse inklusive Wänden nach DIN 277. Die Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung zählt nur die tatsächlich bewohnbaren Räume und rechnet Wände heraus. Die Wohnfläche liegt deshalb regelmäßig 20 bis 30 Prozent unter der Bruttogrundfläche.

Wofür wird die Bruttogrundfläche in der Bewertung gebraucht?

Die Bruttogrundfläche wird in der Bewertung gebraucht, um im Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2021 den Gebäudesachwert zu ermitteln. Die Normalherstellungskosten werden je Quadratmeter Bruttogrundfläche angesetzt und mit ihr multipliziert. Eine korrekt ermittelte Bruttogrundfläche ist damit die Grundlage für einen belastbaren Gebäudewert und die daran anknüpfende Alterswertminderung.

Welche Rolle spielt die Bruttogrundfläche für die AfA?

Für die AfA spielt die Bruttogrundfläche indirekt eine Rolle, weil sie in den Gebäudesachwert einfließt, aus dem sich der abschreibbare Gebäudeanteil ableiten lässt. Über den Gebäudewert und die Restnutzungsdauer wirkt sie damit mittelbar auf die Höhe der jährlichen Abschreibung.

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Aktualisiert am 12. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert des Gebäudes ableitet. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung, die über die Restnutzungsdauer bestimmt wird.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.GebäudeanteilDer Gebäudeanteil ist der Teil des Kaufpreises einer Immobilie, der auf das Gebäude entfällt, im Gegensatz zum Anteil für Grund und Boden. Nur der Gebäudeanteil ist abschreibbar und bildet die Bemessungsgrundlage für die jährliche AfA.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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