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Begriff im AfA-Lexikon

Liegenschaftszinssatz

Was ist der Liegenschaftszinssatz?

Der Liegenschaftszinssatz ist nach § 27 Abs. 2 ImmoWertV 2021 der Zinssatz, mit dem Verkehrswerte von Grundstücken im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Er drückt aus, welche Rendite Käufer am örtlichen Markt für eine vermietete Immobilie erwarten, und ist der zentrale Kapitalisierungszinssatz im Ertragswertverfahren.

Wie hoch ist der Liegenschaftszinssatz?

Die Höhe des Liegenschaftszinssatzes hängt von Objektart und Lage ab. Für Mehrfamilienhäuser in guten Lagen liegt er typischerweise zwischen 2,5 und 4,5 Prozent, in Spitzenlagen von Großstädten teils darunter, in ländlichen oder strukturschwachen Regionen bei 5 bis 7 Prozent. Für Geschäfts- und Gewerbeimmobilien liegt er höher, meist zwischen 4 und 8 Prozent. Die genauen Werte veröffentlichen die Gutachterausschüsse.

Woher stammt der Liegenschaftszinssatz?

Der Liegenschaftszinssatz stammt von den örtlichen Gutachterausschüssen, die ihn jährlich aus ausgewerteten Kaufpreisen ableiten und in ihren Grundstücksmarktberichten veröffentlichen. Er ist keine frei wählbare Größe, sondern eine marktgestützte Kenngröße, die auch über das Portal BORIS abrufbar ist.

Wie beeinflusst der Liegenschaftszinssatz den Wert?

Der Liegenschaftszinssatz beeinflusst den Wert gegenläufig: Ein hoher Zinssatz senkt den Vervielfältiger und damit den Ertragswert, ein niedriger Zinssatz hebt beide. Zusammen mit der Restnutzungsdauer bestimmt er im Ertragswertverfahren den Barwertfaktor für die künftigen Erträge.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.VervielfältigerDer Vervielfältiger ist der Barwertfaktor, mit dem der jährliche Gebäudereinertrag im Ertragswertverfahren auf den heutigen Wert umgerechnet wird. Er ergibt sich aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz nach der finanzmathematischen Barwertformel.ReinertragDer Reinertrag ist der Jahresrohertrag einer Immobilie abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er ist im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 die maßgebliche Ertragsgröße, aus der über die Bodenwertverzinsung und den Vervielfältiger der Ertragswert abgeleitet wird.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.BodenrichtwertDer Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für ein abgegrenztes Gebiet, ermittelt von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen. Er ist die Grundlage, um den nicht abschreibbaren Bodenwert einer Immobilie zu bestimmen.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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