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Begriff im AfA-Lexikon

Vervielfältiger

Was ist der Vervielfältiger?

Der Vervielfältiger ist der Barwertfaktor, mit dem im Ertragswertverfahren der jährliche Gebäudereinertrag auf seinen heutigen Wert umgerechnet wird. Er beantwortet die Frage, wie viele Jahreserträge dem Barwert der künftigen Erträge entsprechen, und ist damit die Brücke zwischen laufendem Ertrag und Immobilienwert.

Wie wird der Vervielfältiger berechnet?

Der Vervielfältiger wird nach der finanzmathematischen Barwertformel für eine nachschüssige Zeitrente berechnet. Er hängt von zwei Größen ab: der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz. Bei 40 Jahren Restnutzungsdauer und 4 Prozent Liegenschaftszins beträgt er rund 19,8, bei 25 Jahren und 4 Prozent nur noch rund 15,6.

Welche Rolle spielt die Restnutzungsdauer?

Die Restnutzungsdauer erhöht den Vervielfältiger, je länger sie ist, weil dann mehr Jahreserträge in den Barwert einfließen. Eine kurze Restnutzungsdauer senkt ihn. So schlägt eine gutachterlich festgestellte kürzere Restnutzungsdauer unmittelbar auf den Ertragswert durch, und dieselbe Größe bestimmt steuerlich den AfA-Satz.

Wo steht der Vervielfältiger in der ImmoWertV?

In der ImmoWertV 2021 ergibt sich der Vervielfältiger aus der Barwertformel des § 34 und nicht mehr aus einer eigenen Anlagen-Tabelle wie in der früheren Fassung. Maßgeblich sind allein Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz, sodass sich der Wert für jede Kombination exakt ausrechnen lässt.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.LiegenschaftszinssatzDer Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert einer Immobilie im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist der Kapitalisierungszinssatz des Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV 2021 und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.ReinertragDer Reinertrag ist der Jahresrohertrag einer Immobilie abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er ist im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 die maßgebliche Ertragsgröße, aus der über die Bodenwertverzinsung und den Vervielfältiger der Ertragswert abgeleitet wird.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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