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Begriff im AfA-Lexikon

Reinertrag

Was ist der Reinertrag?

Der Reinertrag ist der Jahresrohertrag abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er beschreibt den tatsächlich beim Eigentümer verbleibenden Jahresertrag einer Immobilie und ist im Ertragswertverfahren die zentrale Rechengröße für den Wert.

Wie wird der Reinertrag berechnet?

Der Reinertrag wird berechnet, indem vom Rohertrag, also der marktüblichen Jahresmiete, die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Beispiel: 60.000 Euro Jahresnettokaltmiete minus 12.000 Euro nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten ergeben 48.000 Euro Reinertrag.

Was ist der Gebäudereinertrag?

Der Gebäudereinertrag ist der Reinertrag abzüglich der Verzinsung des Bodenwerts. Weil der Boden dauerhaft besteht, wird ihm eine eigene Verzinsung zum Liegenschaftszinssatz zugerechnet. Nur der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit dem Vervielfältiger auf den Gebäudeertragswert hochgerechnet.

Welche Rolle spielt der Reinertrag im Ertragswertverfahren?

Der Reinertrag ist die Brücke zwischen Miete und Wert. Aus ihm entsteht über die Bodenwertverzinsung der Gebäudereinertrag und daraus über den Vervielfältiger der Gebäudeertragswert. Die Restnutzungsdauer wirkt dabei über den Vervielfältiger: Je kürzer sie ist, desto niedriger der Wert und desto höher zugleich der steuerliche AfA-Satz.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

RohertragDer Rohertrag ist die marktüblich erzielbare Jahresmiete einer Immobilie vor Abzug der Bewirtschaftungskosten. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 ist er der Ausgangswert, aus dem über den Abzug der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag entsteht.BewirtschaftungskostenBewirtschaftungskosten sind die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung einer Immobilie regelmäßig anfallenden, nicht auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 werden sie vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu ermitteln.ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.LiegenschaftszinssatzDer Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert einer Immobilie im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist der Kapitalisierungszinssatz des Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV 2021 und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet.VervielfältigerDer Vervielfältiger ist der Barwertfaktor, mit dem der jährliche Gebäudereinertrag im Ertragswertverfahren auf den heutigen Wert umgerechnet wird. Er ergibt sich aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz nach der finanzmathematischen Barwertformel.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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