Was ist der Reinertrag?
Der Reinertrag ist der Jahresrohertrag abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er beschreibt den tatsächlich beim Eigentümer verbleibenden Jahresertrag einer Immobilie und ist im Ertragswertverfahren die zentrale Rechengröße für den Wert.
Wie wird der Reinertrag berechnet?
Der Reinertrag wird berechnet, indem vom Rohertrag, also der marktüblichen Jahresmiete, die Bewirtschaftungskosten abgezogen werden. Beispiel: 60.000 Euro Jahresnettokaltmiete minus 12.000 Euro nicht umlagefähige Bewirtschaftungskosten ergeben 48.000 Euro Reinertrag.
Was ist der Gebäudereinertrag?
Der Gebäudereinertrag ist der Reinertrag abzüglich der Verzinsung des Bodenwerts. Weil der Boden dauerhaft besteht, wird ihm eine eigene Verzinsung zum Liegenschaftszinssatz zugerechnet. Nur der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit dem Vervielfältiger auf den Gebäudeertragswert hochgerechnet.
Welche Rolle spielt der Reinertrag im Ertragswertverfahren?
Der Reinertrag ist die Brücke zwischen Miete und Wert. Aus ihm entsteht über die Bodenwertverzinsung der Gebäudereinertrag und daraus über den Vervielfältiger der Gebäudeertragswert. Die Restnutzungsdauer wirkt dabei über den Vervielfältiger: Je kürzer sie ist, desto niedriger der Wert und desto höher zugleich der steuerliche AfA-Satz.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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