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Begriff im AfA-Lexikon

Ertragswertverfahren

Was ist das Ertragswertverfahren?

Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus den nachhaltig erzielbaren Erträgen einer Immobilie ableitet. Geregelt ist es in den §§ 27 bis 34 der ImmoWertV 2021. Maßgeblich ist nicht, was das Gebäude gekostet hat, sondern welche Mieteinnahmen es dauerhaft abwirft.

Wann wird das Ertragswertverfahren angewendet?

Das Ertragswertverfahren wird angewendet, wenn bei einer Immobilie die Erzielung von Erträgen im Vordergrund steht. Typisch sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und andere vermietete Renditeobjekte. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, bei denen keine Marktmiete im Mittelpunkt steht, kommt dagegen meist das Sachwertverfahren zum Einsatz.

Wie wird der Ertragswert berechnet?

Der Ertragswert ergibt sich aus dem Bodenwert plus dem Gebäudeertragswert. Für den Gebäudeertragswert wird vom jährlichen Reinertrag die Verzinsung des Bodenwerts abgezogen, und der verbleibende Gebäudereinertrag wird mit einem Vervielfältiger multipliziert. Der Reinertrag ist dabei die Jahresmiete abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten.

Welche Rolle spielt die Restnutzungsdauer im Ertragswertverfahren?

Die Restnutzungsdauer bestimmt im Ertragswertverfahren den Vervielfältiger, also den Barwertfaktor für die künftigen Erträge. Er hängt von der Restnutzungsdauer und dem Liegenschaftszinssatz ab. Je länger die Restnutzungsdauer, desto höher der Vervielfältiger und der Gebäudeertragswert, je kürzer, desto niedriger. Damit beeinflusst die Restnutzungsdauer den Immobilienwert direkt.

Was hat das Ertragswertverfahren mit der AfA zu tun?

Das Ertragswertverfahren und die AfA stützen sich beide auf die Restnutzungsdauer nach ImmoWertV. Während sie im Ertragswertverfahren den Vervielfältiger steuert, bestimmt sie steuerlich den AfA-Satz. Ein Restnutzungsdauergutachten überträgt dieselbe sachverständige Logik auf die Steuer und weist eine kürzere Nutzungsdauer für eine höhere Abschreibung nach.

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Aktualisiert am 12. Juni 2026 · Fachlich geprüft von Cristóbal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert des Gebäudes ableitet. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung, die über die Restnutzungsdauer bestimmt wird.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.GesamtnutzungsdauerDie Gesamtnutzungsdauer (GND) ist die modellhaft angesetzte wirtschaftliche Lebensdauer eines Gebäudes ab Fertigstellung. Sie ist nach Gebäudetyp normiert und beträgt für Wohngebäude nach Anlage 1 der ImmoWertV 2021 80 Jahre. Aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Alters ergibt sich die Restnutzungsdauer.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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