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Begriff im AfA-Lexikon

Bewirtschaftungskosten

Was sind Bewirtschaftungskosten?

Bewirtschaftungskosten sind die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung regelmäßig anfallenden Kosten einer Immobilie, soweit sie nicht auf den Mieter umgelegt werden können. Im Ertragswertverfahren mindern sie den Rohertrag und führen so zum Reinertrag. Die modellhaften Ansätze stehen in Anlage 3 der ImmoWertV 2021.

Welche Kosten gehören zu den Bewirtschaftungskosten?

Zu den Bewirtschaftungskosten gehören vier Gruppen: Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, das Mietausfallwagnis und die nicht umlagefähigen Betriebskosten. Umlagefähige Betriebskosten wie Heizung, Wasser oder Müllabfuhr zählen nicht dazu, weil sie der Mieter trägt.

Wie hoch sind die Bewirtschaftungskosten?

Die Höhe der Bewirtschaftungskosten wird nach ImmoWertV pauschaliert oder einzeln angesetzt. Anlage 3 der ImmoWertV 2021 enthält dafür modellhafte Ansätze für Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis. In Summe liegen sie bei Wohnimmobilien häufig in einer Größenordnung von 15 bis 25 Prozent des Rohertrags.

Warum sind Bewirtschaftungskosten für den Wert wichtig?

Bewirtschaftungskosten sind für den Wert wichtig, weil sie den Reinertrag und damit den Ertragswert direkt mindern. Je höher die nicht umlagefähigen Kosten, desto niedriger der verbleibende Ertrag und der Immobilienwert. Für die steuerliche AfA sind sie nicht maßgeblich; dort zählt die über die Restnutzungsdauer bestimmte Abschreibung.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

RohertragDer Rohertrag ist die marktüblich erzielbare Jahresmiete einer Immobilie vor Abzug der Bewirtschaftungskosten. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 ist er der Ausgangswert, aus dem über den Abzug der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag entsteht.ReinertragDer Reinertrag ist der Jahresrohertrag einer Immobilie abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er ist im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 die maßgebliche Ertragsgröße, aus der über die Bodenwertverzinsung und den Vervielfältiger der Ertragswert abgeleitet wird.ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.LiegenschaftszinssatzDer Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert einer Immobilie im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist der Kapitalisierungszinssatz des Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV 2021 und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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