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Begriff im AfA-Lexikon

Rohertrag

Was ist der Rohertrag?

Der Rohertrag ist die marktüblich erzielbare Jahresmiete einer Immobilie, in der Regel die Jahresnettokaltmiete ohne umlagefähige Betriebskosten. Im Ertragswertverfahren ist er der Ausgangspunkt der Wertermittlung. Angesetzt wird nicht zwingend die vertraglich vereinbarte, sondern die nachhaltig am Markt erzielbare Miete.

Wie unterscheiden sich Rohertrag und Reinertrag?

Rohertrag und Reinertrag unterscheiden sich um die Bewirtschaftungskosten. Der Rohertrag ist die Jahresmiete vor Kosten, der Reinertrag die Jahresmiete nach Abzug der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Der Reinertrag ist die eigentliche Rechengröße für den Ertragswert.

Welche Miete wird für den Rohertrag angesetzt?

Für den Rohertrag wird die nachhaltig erzielbare Marktmiete angesetzt. Bei einer deutlich unter Marktniveau vermieteten Immobilie ist die tatsächliche Miete niedriger als der marktübliche Rohertrag, bei Übervermietung höher. Bewerter stützen sich auf Mietspiegel und Vergleichsmieten, um den nachhaltigen Rohertrag zu bestimmen.

Welche Rolle spielt der Rohertrag für den Wert?

Der Rohertrag ist die Basis der Ertragswertkette: Aus ihm folgt nach Abzug der Bewirtschaftungskosten der Reinertrag, aus diesem nach Abzug der Bodenwertverzinsung der Gebäudereinertrag und daraus mit dem Vervielfältiger der Gebäudeertragswert. Ein höherer nachhaltiger Rohertrag hebt den Immobilienwert.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

ReinertragDer Reinertrag ist der Jahresrohertrag einer Immobilie abzüglich der nicht umlagefähigen Bewirtschaftungskosten. Er ist im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 die maßgebliche Ertragsgröße, aus der über die Bodenwertverzinsung und den Vervielfältiger der Ertragswert abgeleitet wird.BewirtschaftungskostenBewirtschaftungskosten sind die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung einer Immobilie regelmäßig anfallenden, nicht auf den Mieter umlagefähigen Kosten. Im Ertragswertverfahren nach ImmoWertV 2021 werden sie vom Rohertrag abgezogen, um den Reinertrag zu ermitteln.ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.LiegenschaftszinssatzDer Liegenschaftszinssatz ist der Zinssatz, mit dem der Verkehrswert einer Immobilie im Durchschnitt marktüblich verzinst wird. Er ist der Kapitalisierungszinssatz des Ertragswertverfahrens nach ImmoWertV 2021 und wird von den Gutachterausschüssen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet.VervielfältigerDer Vervielfältiger ist der Barwertfaktor, mit dem der jährliche Gebäudereinertrag im Ertragswertverfahren auf den heutigen Wert umgerechnet wird. Er ergibt sich aus Restnutzungsdauer und Liegenschaftszinssatz nach der finanzmathematischen Barwertformel.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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