← AfA-Lexikon

Begriff im AfA-Lexikon

Sachwertfaktor

Was ist der Sachwertfaktor?

Der Sachwertfaktor, auch Marktanpassungsfaktor genannt, ist der Faktor, mit dem der vorläufige Sachwert einer Immobilie an das tatsächliche Marktniveau angepasst wird. Er ist in § 39 ImmoWertV 2021 geregelt und gleicht aus, dass die reinen Herstellungskosten nicht immer dem am Markt erzielbaren Preis entsprechen.

Wozu dient der Sachwertfaktor?

Der Sachwertfaktor dient dazu, den rechnerischen Sachwert marktgerecht zu machen. In gefragten Lagen liegen die Marktpreise über den reinen Sachwerten, dort ist der Faktor größer als 1. In schwächeren Lagen liegt er unter 1. Ohne diese Anpassung würde das Sachwertverfahren den Verkehrswert systematisch verfehlen.

Woher stammt der Sachwertfaktor?

Der Sachwertfaktor stammt von den Gutachterausschüssen, die ihn aus dem Verhältnis tatsächlicher Kaufpreise zu vorläufigen Sachwerten ableiten und in ihren Grundstücksmarktberichten veröffentlichen. Er ist damit eine marktgestützte Größe und keine freie Schätzung.

Wie wirkt der Sachwertfaktor im Sachwertverfahren?

Im Sachwertverfahren wird der vorläufige Sachwert, also Bodenwert plus Gebäudesachwert, mit dem Sachwertfaktor multipliziert. Erst das Ergebnis ist der marktangepasste Sachwert. Der Gebäudesachwert selbst hängt über die Alterswertminderung an der Restnutzungsdauer.

Sie wollen Wert und Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie fachlich ermitteln lassen? Fordern Sie ein Gutachten zum Festpreis an.

Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert des Gebäudes ableitet. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung, die über die Restnutzungsdauer bestimmt wird.NormalherstellungskostenDie Normalherstellungskosten (NHK) sind modellhafte Herstellungskosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche für einen bestimmten Gebäudetyp und Baustandard. Sie stehen in Anlage 4 der ImmoWertV 2021 und bilden im Sachwertverfahren den Ausgangswert des Gebäudesachwerts.BodenrichtwertDer Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für ein abgegrenztes Gebiet, ermittelt von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen. Er ist die Grundlage, um den nicht abschreibbaren Bodenwert einer Immobilie zu bestimmen.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.AlterswertminderungDie Alterswertminderung ist der wertmindernde Abschlag, der bei der Immobilienbewertung für das Alter eines Gebäudes angesetzt wird. Sie bildet die bis zum Bewertungsstichtag verbrauchte Nutzungsdauer ab und ergibt sich nach ImmoWertV aus dem Verhältnis von Gebäudealter zu Gesamtnutzungsdauer.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Jetzt handeln

Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen

Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €, finanzamtkonform nach ImmoWertV. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.

Kostenlos AfA prüfen