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Begriff im AfA-Lexikon

Sonderabschreibung

Was ist die Sonderabschreibung nach § 7b EStG?

Die Sonderabschreibung nach § 7b EStG ist eine zusätzliche Abschreibung für den Neubau von Mietwohnungen. Sie kommt zur regulären linearen Gebäude-AfA hinzu und erlaubt es, im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei folgenden Jahren jährlich bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage abzusetzen. In vier Jahren summiert sich der Sondereffekt damit auf bis zu 20 Prozent.

Welche Voraussetzungen gelten für die Sonderabschreibung?

Für die Sonderabschreibung muss neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen und die Wohnung mindestens zehn Jahre entgeltlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Zudem gelten eine Baukostenobergrenze und eine gedeckelte Bemessungsgrundlage von höchstens 4.000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Die Förderung ist zeitlich befristet und an bestimmte Bauantrags- oder Baubeginnzeiträume geknüpft.

Wie wirkt die Sonderabschreibung zusammen mit der linearen AfA?

Die Sonderabschreibung wirkt zusätzlich zur linearen AfA nach § 7 Abs. 4 EStG oder zur degressiven AfA nach § 7 Abs. 5a EStG. In den ersten vier Jahren sind so besonders hohe Abschreibungen möglich, danach läuft nur noch die reguläre AfA weiter. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird der Restwert auf die verbleibende Nutzungsdauer verteilt.

Was ist der Unterschied zur degressiven AfA?

Der Unterschied ist, dass die degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG die reguläre Abschreibungsmethode ersetzt (5 Prozent vom jeweiligen Restwert), während die Sonderabschreibung nach § 7b zusätzlich obendrauf kommt. Beide lassen sich für neue Mietwohngebäude kombinieren, was die Abschreibung in der Anfangsphase stark erhöht.

Gilt die Sonderabschreibung auch für Bestandsimmobilien?

Nein, die Sonderabschreibung nach § 7b EStG gilt nicht für den Kauf von Bestandsimmobilien, sondern nur für neu geschaffenen Wohnraum. Für Bestandsobjekte bleibt die lineare AfA maßgeblich, die sich über eine per Restnutzungsdauergutachten nachgewiesene kürzere Nutzungsdauer erhöhen lässt.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

Degressive AfADie degressive AfA ist eine fallende Abschreibung, bei der jährlich ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restwert abgesetzt wird. Für neue Mietwohngebäude beträgt sie nach § 7 Abs. 5a EStG 5 Prozent und ist anfangs deutlich höher als die lineare AfA.Lineare AfADie lineare AfA ist die gleichbleibende jährliche Abschreibung eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer. Bei Immobilien ist sie der gesetzliche Regelfall nach § 7 Abs. 4 EStG und beträgt für Wohngebäude je nach Baujahr 2 bis 3 Prozent der Anschaffungskosten pro Jahr.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.Bemessungsgrundlage (AfA)Die Bemessungsgrundlage der AfA ist der Betrag, von dem die jährliche Gebäudeabschreibung berechnet wird. Sie umfasst die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Gebäudes samt anteiliger Anschaffungsnebenkosten, nicht jedoch den Wert von Grund und Boden, der sich nicht abnutzt.RestnutzungsdauergutachtenEin Restnutzungsdauergutachten ist ein Sachverständigengutachten, das die tatsächliche, oft verkürzte Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach der ImmoWertV ermittelt. Es dient dem Eigentümer als Nachweis gegenüber dem Finanzamt, um einen höheren AfA-Satz anzusetzen und so die jährliche Gebäudeabschreibung zu erhöhen.Abschreibung Grundstück (Grund und Boden)Eine Abschreibung des Grundstücks (Grund und Boden) ist steuerlich nicht möglich. Abschreibbar ist nur das Gebäude, weil sich der Grund und Boden im Gegensatz zur Bausubstanz nicht abnutzt. Beim Immobilienkauf wird der Kaufpreis deshalb in einen abschreibbaren Gebäudeanteil und einen nicht abschreibbaren Bodenanteil aufgeteilt.

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