Was ist die Denkmal-AfA?
Die Denkmal-AfA ist die erhöhte steuerliche Abschreibung für die Sanierung denkmalgeschützter Immobilien. Begünstigt sind ausschließlich die von der Denkmalbehörde bescheinigten Sanierungs- und Modernisierungskosten, nicht der Kaufpreis der Altbausubstanz und nicht der Grund und Boden.
Wie hoch ist die Denkmal-AfA bei Vermietung?
Bei Vermietung setzen Eigentümer die bescheinigten Sanierungskosten nach § 7i EStG über zwölf Jahre ab: in den Jahren 1 bis 8 jeweils 9 Prozent und in den Jahren 9 bis 12 jeweils 7 Prozent. Damit werden die begünstigten Kosten zu 100 Prozent abgeschrieben, deutlich schneller als über die reguläre Gebäude-AfA.
Wie funktioniert die Denkmal-AfA bei Eigennutzung?
Bei Eigennutzung können Selbstnutzer nach § 10f EStG 90 Prozent der bescheinigten Sanierungskosten über zehn Jahre als Sonderausgaben abziehen, also 9 Prozent pro Jahr. Voraussetzung ist auch hier die Bescheinigung der zuständigen Denkmalbehörde vor Beginn der Maßnahmen.
Was gilt zusätzlich zur Denkmal-AfA für das Gebäude?
Zusätzlich zur Denkmal-AfA auf die Sanierungskosten läuft die reguläre lineare Gebäude-AfA auf die Anschaffungskosten der Altbausubstanz weiter. Diese lineare AfA lässt sich über eine per Restnutzungsdauergutachten nachgewiesene kürzere Restnutzungsdauer erhöhen. Eine ausführliche Darstellung bietet der Ratgeber Denkmal-AfA.
Was ist bei der 15-Prozent-Grenze zu beachten?
Auch bei Denkmalobjekten ist die 15-Prozent-Grenze der anschaffungsnahen Herstellungskosten nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu beachten. Übersteigen Instandsetzungen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf 15 Prozent der Gebäude-Anschaffungskosten, werden sie zu Herstellungskosten und sind nur über die Abschreibung absetzbar.
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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).
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