← AfA-Lexikon

Begriff im AfA-Lexikon

Vergleichswertverfahren

Was ist das Vergleichswertverfahren?

Das Vergleichswertverfahren ist eines der drei normierten Wertermittlungsverfahren nach ImmoWertV 2021, geregelt in den §§ 24 bis 26. Es leitet den Wert einer Immobilie aus tatsächlichen Kaufpreisen vergleichbarer Objekte ab. Voraussetzung ist eine ausreichende Zahl von Vergleichsfällen mit hinreichend übereinstimmenden Eigenschaften wie Lage, Größe, Baujahr und Ausstattung.

Wann wird das Vergleichswertverfahren angewendet?

Das Vergleichswertverfahren wird angewendet, wenn genügend Vergleichspreise vorliegen. Das ist typischerweise bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und unbebauten Grundstücken der Fall, weil hier viele ähnliche Objekte gehandelt werden. Bei individuellen oder selten gehandelten Objekten weichen Bewerter auf das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren aus.

Wie funktioniert die Wertableitung?

Die Wertableitung erfolgt, indem die Kaufpreise der Vergleichsobjekte um Abweichungen bereinigt und auf das Bewertungsobjekt übertragen werden. Unterschiede in Lage, Zuschnitt, Baujahr oder Ausstattung werden über Zu- und Abschläge oder über Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse angepasst. Für unbebaute Grundstücke dient der Bodenrichtwert als Vergleichsgrundlage.

Was ist der Unterschied zu Ertrags- und Sachwertverfahren?

Der Unterschied liegt in der Datengrundlage. Das Vergleichswertverfahren nutzt Marktpreise ähnlicher Objekte, das Ertragswertverfahren die erzielbaren Mieterträge und das Sachwertverfahren die Herstellungskosten abzüglich Alterswertminderung. Bei genügend Vergleichsdaten gilt das Vergleichswertverfahren als marktnächstes und wird vorrangig angewendet.

Welche Rolle spielt die Restnutzungsdauer im Vergleichswertverfahren?

Die Restnutzungsdauer spielt im Vergleichswertverfahren nur eine mittelbare Rolle, weil der Wert direkt aus Marktpreisen folgt und nicht über eine Nutzungsdauer gerechnet wird. Für die steuerliche AfA ist dagegen stets die Restnutzungsdauer maßgeblich; sie wird über ein Restnutzungsdauergutachten nach dem Modell der ImmoWertV festgestellt.

Sie wollen die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie feststellen lassen? Fordern Sie ein Gutachten zum Festpreis an.

Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

ErtragswertverfahrenDas Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert einer Immobilie aus ihren nachhaltig erzielbaren Erträgen ableitet. Es wird vor allem für vermietete Renditeobjekte genutzt, wobei die Restnutzungsdauer über den Vervielfältiger unmittelbar in den Wert einfließt.SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert des Gebäudes ableitet. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung, die über die Restnutzungsdauer bestimmt wird.BodenrichtwertDer Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens je Quadratmeter für ein abgegrenztes Gebiet, ermittelt von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen. Er ist die Grundlage, um den nicht abschreibbaren Bodenwert einer Immobilie zu bestimmen.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.RestnutzungsdauerDie Restnutzungsdauer (RND) ist die Anzahl der Jahre, die ein Gebäude ab dem Bewertungsstichtag wirtschaftlich noch sinnvoll genutzt werden kann. Sie ergibt sich aus der Gesamtnutzungsdauer abzüglich des Gebäudealters, korrigiert um Modernisierungen und Bauschäden, und bestimmt den steuerlich möglichen AfA-Satz.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Jetzt handeln

Restnutzungsdauer-Gutachten anfragen

Festpreis nach Wohnfläche ab 895 €, finanzamtkonform nach ImmoWertV. In der Regel 3 Wochen Bearbeitungszeit, mit Express binnen 3 Werktagen. Vor-Ort-Besichtigung durch zertifizierte Sachverständige.

Kostenlos AfA prüfen