PV Strom an Mieter verkaufen dürfen Sie als Vermieter, sobald Sie eine Anlage auf dem Dach betreiben und mit jedem Mieter einen eigenen Stromliefervertrag schließen, der nicht im Mietvertrag steht. Das Gesetz nennt das Mieterstrom, und es zahlt dafür einen Zuschlag. Dieser Ratgeber zeigt, wie das Modell aufgebaut ist, was Zähler, Vertrag und Abrechnung verlangen, wann der Erlös steuerfrei bleibt und warum ein Restnutzungsdauergutachten vor dem Dachprojekt Ihre Abschreibung am Gebäude schützt. Alle Zahlen stehen auf dem Stand Oktober 2026.
Mieterstrommodell
Das Mieterstrommodell mit Photovoltaik beschreibt die Lieferung von Solarstrom vom Dach an die Bewohner desselben Hauses, ohne dass der Strom durch das öffentliche Netz läuft. Rechtlicher Rahmen ist § 21 Abs. 3 EEG 2023 für den Zuschlag und § 42a EnWG für den Vertrag. Der Strom geht direkt vom Dach in die Wohnungen. Was die Mieter nicht aus der Anlage beziehen können, liefert weiter ein Netzstrom-Lieferant.
Wichtig ist die Rollenverteilung. Betreiber der Anlage ist, wer sie auf eigene Rechnung betreibt. Das kann der Eigentümer sein oder ein Dritter, der die Anlage pachtet. Der Lieferant muss die Mieter vollständig versorgen, auch in den Stunden, in denen die Sonne nicht scheint (§ 42a EnWG). Wer das nicht selbst leisten will, schaltet oft einen Dienstleister als Lieferanten ein, der Reststrom, Verträge und Abrechnung übernimmt. Dann bleibt dem Eigentümer der Verkauf des Stroms an diesen Dienstleister und der Zuschlag.
Beim Mieterstrommodell gilt eine Abgrenzung zum Allgemeinstrom. Den Strom für Treppenhaus und Aufzug rechnen Sie wie bisher über die Betriebskosten ab, siehe umlagefähige Nebenkosten. Der Strom in der Wohnung dagegen, also der Mieterstrom aus der Photovoltaik, läuft über einen eigenen Vertrag.
Lohnt sich Mieterstrom für Vermieter
Lohnt sich Mieterstrom für Vermieter, so hängt das bei Mieterstrom mit Photovoltaik weniger an der Technik als an drei Größen: dem Anteil des Solarstroms, den die Mieter tatsächlich abnehmen, dem erzielbaren Preis und dem Aufwand für Messung und Abrechnung. Nach oben ist der Preis gedeckelt, der Aufwand ist höher als beim reinen Einspeisen.
Ein Speicher erhöht den Anteil, der im Haus verbraucht wird. Wie viel ein Speicher kostet, zeigt der Beitrag zu dem Thema, was ein Stromspeicher je Kilowattstunde kostet. Hinweis: Die Links auf ikv-energy.de führen zu IKV Energy and Engineering, mit dem DuraCasa zusammenarbeitet. Beim Mieterstromzuschlag gilt außerdem: Strom, der in den Speicher geht, wird nicht gefördert (§ 21 Abs. 3 EEG).
Mieterstrom Messkonzept
Das Mieterstrom Messkonzept legt fest, welcher Zähler welche Strommenge erfasst. Ohne Mieterstrom Messkonzept lässt sich weder der Zuschlag begründen noch die Rechnung an die Mieter stellen. Die Strommenge muss so genau ermittelt werden, wie es die Messtechnik nach dem Messstellenbetriebsgesetz zulässt (§ 21 Abs. 3 EEG).
Üblich ist ein Aufbau mit drei Arten von Zählern. Ein Erzeugungszähler misst, was die Anlage liefert. Ein Zweirichtungszähler am Netzanschluss trennt den Bezug aus dem Netz von der Einspeisung, wie ein Beitrag erklärt, wie ein Zweirichtungszähler Bezug und Einspeisung getrennt misst. Hinzu kommt je Wohnung ein Zähler für den Verbrauch. Aus den Werten berechnet sich, welcher Anteil eines Mieters aus dem Dach kam und welcher aus dem Netz.
Der Aufwand für Zähler und Messung ist ein fester Kostenposten, deshalb gehört er in jede Kalkulation. Werden dabei auch Leitungen und Zählerschrank erneuert, ist das für das Gutachten wichtig: Die Modernisierung der Leitungssysteme bringt nach dem Punkteraster der ImmoWertV bis zu zwei Punkte. Mehr dazu im Abschnitt zum Gutachten.
Mieterstrom Preis pro kWh
Der Mieterstrom Preis pro kWh darf für Wohnraummieter höchstens neun Zehntel des Grundversorgungstarifs im jeweiligen Netzgebiet betragen, gerechnet aus Grund- und Arbeitspreis (§ 42a Abs. 4 EnWG). Liegt der vereinbarte Preis darüber, wird er auf die Obergrenze herabgesetzt.
Die Obergrenze gilt für den Gesamtpreis aus Solarstrom und Reststrom. Sie müssen also nicht jede Kilowattstunde einzeln unterbieten, sondern den Durchschnitt des Pakets. Der Mieterstrom Preis pro kWh ändert sich mit dem Grundversorgungstarif. Den aktuellen Wert nennt Ihr örtlicher Grundversorger. In der Beispielrechnung unten rechnen wir mit angenommenen 38 Cent je kWh Grundversorgung, die Obergrenze liegt dann bei 34,2 Cent.
PV Strom an Mieter verkaufen Mustervertrag
Ein PV Strom an Mieter verkaufen Mustervertrag muss vor allem eines leisten: Er gehört nicht in den Mietvertrag. Das Gesetz sagt es deutlich. Verstößt der Vertrag gegen dieses Kopplungsverbot, ist der Mieterstromvertrag nichtig (§ 42a Abs. 2 EnWG).
Ein Mustervertrag für Mieterstrom sollte diese Punkte regeln:
- Vertragsparteien: Lieferant und Letztverbraucher, getrennt vom Mietvertrag
- Vollversorgung: auch für Zeiten, in denen kein Solarstrom da ist
- Preis: Arbeitspreis, Grundpreis und die Preisbindung unter 90 Prozent des Grundversorgungstarifs
- Laufzeit: höchstens zwei Jahre Bindung, keine stillschweigende Verlängerung, Kündigungsfrist höchstens einen Monat (§ 42a Abs. 3 EnWG)
- Vertragsende: mit der Rückgabe der Wohnung endet der Vertrag ohne Kündigung
Für Verbraucher ist eine längere Bindung unwirksam, ebenso eine Klausel, die das Kündigungsrecht während des Mietverhältnisses ausschließt.
Mieterstrom Abrechnung
Die Mieterstrom Abrechnung folgt dem Messkonzept: Aus den Zählerwerten ergibt sich je Mieter, wie viele Kilowattstunden aus dem Dach kamen und wie viele aus dem Netz. Beides rechnen Sie zu dem vereinbarten Preis ab, einmal im Jahr oder öfter. Für den Strom gelten die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes, nicht die Betriebskostenabrechnung des Mietrechts.
Der Vertrag über den Strom steht neben dem Mietvertrag. Die Vorauszahlungen laufen deshalb getrennt, und die Abrechnung geht als eigene Rechnung an den Mieter. Die Mieterstrom Abrechnung regelt auch die Kennzeichnung: Der mit dem Zuschlag geförderte Strom wird den Letztverbrauchern nach ihrem Jahresverbrauch zugerechnet und als Mieterstrom, gefördert nach dem EEG, ausgewiesen (§ 42a Abs. 5 EnWG).
Die Abrechnung ist der Nachweis für die Einnahmen, bewahren Sie Zählerprotokolle und Rechnungen auf. Die laufenden Kosten gehören bei steuerpflichtigen Einnahmen zu den Werbungskosten, mehr dazu unter Werbungskosten bei Vermietung.
Mieterstrom steuerfrei
Mieterstrom steuerfrei zu halten gelingt, wenn die Anlage unter der Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen fällt, und Einnahmen aus Mieterstrom sind dann nicht steuerpflichtig. Das Gesetz befreit Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb von Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden, wenn die Bruttoleistung laut Marktstammdatenregister bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem beträgt. Die Regel gilt seit 2022.
Für ein Haus mit sechs Wohnungen und einer Anlage von 30 kWp sind beide Grenzen eingehalten. Ob Ihre Anlage darunter fällt, hängt an Einheiten, Gesamtleistung und der Frage, ob Sie weitere Anlagen betreiben. Das Bundesfinanzministerium hat die Auslegung im Schreiben vom 17.07.2023 erläutert. Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, dürfen nicht abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG). Nach Auffassung der Finanzverwaltung gibt es für die Anlage dann keine Abschreibung; ob das in Ihrem Fall so greift, klärt Ihr Steuerberater.
Bei der Gewerbesteuer gilt für Unternehmen mit erweiterter Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG eine eigene Grenze. Stromeinnahmen aus erneuerbaren Energien dürfen dort höchstens 20 Prozent der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes betragen, und Lieferungen an Letztverbraucher sind nur zulässig, wenn es Mieter des Anlagenbetreibers sind (Satz 3 Buchst. b). Das betrifft vor allem Immobilien-GmbHs.
Zur Umsatzsteuer: Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt für die Lieferung und Installation der Anlage, bei einer Bruttoleistung bis 30 kWp gelten seine Voraussetzungen als erfüllt. Für den späteren Stromverkauf gilt er nicht. Ob Sie dafür Umsatzsteuer abführen müssen oder die Kleinunternehmerregelung greift, ist Einzelfall. Eine Steuerberatung im Einzelfall ersetzt dieser Ratgeber nicht. Zu den übrigen Mieten siehe Mieteinnahmen versteuern.
Nutzungsdauer Photovoltaikanlage
Die Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage beträgt nach der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter 20 Jahre. Bei linearer Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG sind das 5 Prozent im Jahr. Für die Abschreibung der Photovoltaikanlage gilt das allerdings nur, wenn die Einnahmen steuerpflichtig sind. Bei steuerfreien Anlagen nach § 3 Nr. 72 EStG entfällt sie.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, erlaubt § 7 Abs. 2 EStG die degressive Abschreibung. Der Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und nicht mehr als 30 Prozent. Bei 20 Jahren Nutzungsdauer sind das höchstens 15 Prozent. Ob Ihre Anlage als beweglich gilt, hängt von der Bauweise ab. Die Einordnung klärt Ihr Steuerberater.
Die Anlage hat ihre eigene Nutzungsdauer, das Gebäude seine. Die Abschreibung läuft getrennt von der Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 EStG, deren Satz meist 2 Prozent beträgt. Die Anlage zählt auch nicht zu den acht Modernisierungselementen der Anlage 2 der Verordnung. Sie verlängert die Restnutzungsdauer Ihres Hauses nicht.
Für ein älteres Haus, in dem Sie PV Strom an Mieter verkaufen wollen, etwa ein Mietshaus der 1960er-Jahre in Stuttgart, ist das eine gute Nachricht: Die Anlage selbst schmälert die Chance auf einen höheren AfA-Satz nicht. Anders ist es bei dem, was oft mit ihr kommt.
Mieterstrom Beispielrechnung
Diese Mieterstrom Beispielrechnung zeigt, was eine Anlage auf einem Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen in Stuttgart abwirft. Alle Werte außer den gesetzlichen Sätzen sind angenommen. Die Anlage hat 30 kWp. Ein Ertrag von 950 kWh je kWp ergibt 28.500 kWh im Jahr. Die Anlage kostet angenommene 42.000 Euro (1.400 Euro je kWp). Die sechs Haushalte verbrauchen zusammen angenommene 15.000 kWh, davon decken sie 11.400 kWh aus dem Dach.
Den Mieterstromzuschlag setzt § 23c EEG 2023 anteilig über die Leistungsstufen an. Nach den Sätzen der Bundesnetzagentur für Inbetriebnahmen vom 01.08. bis 31.12.2026 gelten 2,51 ct je kWh bis 10 kWp und 2,33 ct bis 40 kWp. Für 30 kWp ergibt sich (10 × 2,51 + 20 × 2,33) / 30 = rund 2,39 ct. Für den Überschuss gilt bei Teileinspeisung 7,70 ct bis 10 kWp und 6,66 ct bis 40 kWp, anteilig rund 7,01 ct. Das EEG 2023 gilt nach Angabe der Bundesnetzagentur bis zum 31.12.2026, eine Nachfolgeregelung ist in der parlamentarischen Beratung.
| Position | Rechnung | Euro pro Jahr |
|---|---|---|
| Stromverkauf an Mieter (angenommen 32 ct, Obergrenze 34,2 ct) | 15.000 kWh × 0,32 | 4.800 |
| Mieterstromzuschlag | 11.400 kWh × 0,0239 | 272 |
| Einspeisung des Überschusses | 17.100 kWh × 0,0701 | 1.199 |
| Einnahmen | 6.271 | |
| Zukauf Reststrom (angenommen 27 ct) | 3.600 kWh × 0,27 | minus 972 |
| Messung und Abrechnung (angenommen) | minus 600 | |
| Wartung und Versicherung (angenommen) | minus 400 | |
| Überschuss vor Steuer und AfA | 4.299 | |
| AfA nur bei Steuerpflicht (42.000 Euro / 20 Jahre) | minus 2.100 |
Bleibt die Anlage steuerfrei, sind die 4.299 Euro der Überschuss, und eine AfA gibt es nicht. Wäre sie steuerpflichtig, blieben nach der AfA 2.199 Euro. Die Mieterstrom Beispielrechnung setzt voraus, dass Umsatzsteuer auf den Stromverkauf nicht anfällt oder nicht herausgerechnet werden muss. Ist der Betreiber regelbesteuert, fällt auf den Stromverkauf Umsatzsteuer an (Regelsatz 19 Prozent, § 12 Abs. 1 UStG), und die Rechnung sieht anders aus. Die Anlage amortisiert sich in dieser Rechnung nach rund 9,8 Jahren.
Mieterstrom WEG
Mieterstrom WEG betrifft Wohnungseigentümergemeinschaften, in denen die Dachfläche zum Gemeinschaftseigentum gehört. Bei Mieterstrom WEG kann der einzelne Eigentümer keine Anlage allein auf das Dach setzen. Eine Anlage auf dem Gemeinschaftseigentum ist eine bauliche Veränderung, über die die Eigentümer nach § 20 Abs. 1 WEG beschließen.
Eine Besonderheit für Eigentümergemeinschaften steht in § 42b Abs. 6 EnWG: Betreibt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Anlage, kann ein Beschluss nach dem Wohnungseigentumsgesetz den Abschluss des Gebäudestromnutzungsvertrags ersetzen.
Photovoltaik Dach vermieten
Photovoltaik Dach vermieten bedeutet, dass Sie die Fläche an einen Betreiber überlassen, der darauf eine Anlage baut. Sie liefern keinen Strom und haben keine Pflichten eines Lieferanten. Fürs Photovoltaik Dach vermieten bekommen Sie eine Pacht, und der Betreiber trägt Investition und Betrieb.
Gesichert wird das üblicherweise über eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit im Grundbuch (§ 1090 BGB). Sie schützt den Betreiber, falls Sie das Haus verkaufen. Für Sie als Eigentümer ist das eine Belastung des Grundstücks, die einen späteren Verkauf beeinflusst, auch wenn die Dienstbarkeit meist begrenzt wird.
Steuerlich zählt die Pacht für das Dach in der Regel als Entgelt für die Überlassung von unbeweglichem Vermögen zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG). Sie verrechnen sie mit den übrigen Einnahmen, siehe Mieteinnahmen versteuern. Die Anlage gehört dem Betreiber, deshalb schreiben Sie sie nicht ab.
Strom an Mieter verkaufen ohne Mieterstrom
Strom an Mieter verkaufen ohne Mieterstrom geht in zwei Fällen: über die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung nach § 42b EnWG oder, wenn Mieter ihre eigene kleine Anlage betreiben. Der Mieterstromzuschlag nach § 21 Abs. 3 EEG ist eine eigene Regelung daneben und knüpft an die Lieferung nach § 42a EnWG an.
Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung nutzen die Teilnehmer Strom aus einer Anlage im selben Gebäude, ohne das Netz zu nutzen. Voraussetzungen sind eine viertelstündliche Messung und ein Vertrag mit dem Anlagenbetreiber, der den Aufteilungsschlüssel, die Entgelte und den Betrieb regelt. Der Betreiber muss die Teilnehmer darauf hinweisen, dass die Anlage den Bedarf nicht vollständig und nicht jederzeit deckt. Die Teilnehmer dürfen zusätzlichen Strom frei beziehen.
Der zweite Fall ist das Steckersolargerät auf dem Balkon. Der Mieter kann verlangen, dass der Vermieter die bauliche Veränderung erlaubt (§ 554 Abs. 1 BGB), es sei denn, sie ist ihm auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten. Ein Beitrag fasst zusammen, was das Solarpaket für Balkonkraftwerke geändert hat.
Zum Balkonkraftwerk für Vermieter, zur Mehrwertsteuer auf die Anlage und zur PV-Anlage in der Steuererklärung folgen eigene Beiträge.
Erst Restnutzungsdauergutachten, dann Dach und Photovoltaik: wie Sie den hohen AfA-Satz vor dem Solarprojekt sichern
Erst Restnutzungsdauergutachten, dann Dach und Photovoltaik lautet die Reihenfolge, die Ihre Gebäude-AfA schützt. Die Anlage selbst ändert an der Restnutzungsdauer nichts. Was oft mit ihr kommt, ändert sie: die neue Dachhaut mit Dämmung (bis 4 Punkte nach Anlage 2 ImmoWertV), neue Leitungen und ein neuer Zählerschrank (bis 2 Punkte) und eine Wärmepumpe als Heizung (bis 2 Punkte, siehe Neue Heizung absetzen). Mehr Punkte heißen eine längere modifizierte Restnutzungsdauer und einen niedrigeren AfA-Satz in jedem späteren Gutachten. Wie die Punkte entstehen, steht in Restnutzungsdauer berechnen.
Ein Rechenbeispiel zeigt, was dabei auf dem Spiel steht. Ein Mehrfamilienhaus in Stuttgart, Baujahr 1960, Gebäudeanteil 300.000 Euro, Grenzsteuersatz 42 Prozent. Die Restnutzungsdauer folgt dem Modell der Anlage 2 ImmoWertV für 2026. Der Satz ist 100 geteilt durch die Restnutzungsdauer.
| Zeitpunkt des Gutachtens | Punkte | Restnutzungsdauer | AfA-Satz | AfA pro Jahr | Steuerersparnis pro Jahr gegenüber 2 Prozent |
|---|---|---|---|---|---|
| ohne Gutachten | 50 Jahre (pauschal) | 2 Prozent | 6.000 Euro | keine | |
| vor dem Projekt | 0 | 17 Jahre | 5,88 Prozent | 17.647 Euro | rund 4.892 Euro |
| nach neuem Dach | 4 | 25 Jahre | 4 Prozent | 12.000 Euro | 2.520 Euro |
| nach Dach, Leitungen, Heizung | 8 | 35 Jahre | 2,86 Prozent | 8.571 Euro | rund 1.080 Euro |
Die Werte sind Modellwerte und keine Zusage. Das Gutachten prüft Ihr Haus im Einzelfall, und das Finanzamt entscheidet, ob es den Nachweis nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG anerkennt. Der Bundesfinanzhof hat mit den Urteilen IX R 25/19 vom 28.07.2021 und IX R 14/23 vom 23.01.2024 entschieden, dass jede sachverständige Methode genügt, der bloße Verweis auf die Modell-Restnutzungsdauer aber nicht. Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ist mit dem Schreiben vom 01.12.2025 aufgehoben, ein Nachfolger existiert nicht. Die geplante Beschränkung auf öffentlich bestellte Sachverständige wurde aus dem Entwurf gestrichen, kann aber wiederkommen.
Deshalb gehört das Restnutzungsdauergutachten vor das Solarprojekt. Der Stichtag liegt vor Baubeginn, und Sie halten den alten Zustand mit Fotos vom alten Dach, vom alten Zählerschrank und von der Heizung fest. Wie das nach einem Umbau weitergeht, erklärt Kernsanierung und Restnutzungsdauer. Der höhere Satz wirkt sogar für alle noch offenen Steuerjahre, wenn sich der frühere Zustand belegen lässt.
Ein Haus wie das in Stuttgart mit sechs Wohnungen und rund 400 Quadratmetern Wohnfläche liegt bei DuraCasa in der Staffel bis 500 Quadratmeter und kostet 1.125 Euro brutto, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. Mit Ihren Werten rechnet der AfA-Rechner die Wirkung vor, und der Nutzungsdauer-Rechner unter /gutachten schätzt die Restnutzungsdauer in wenigen Minuten. Die Gestaltung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.
PV-Strom an Mieter verkaufen: häufige Fragen
Was muss ich als Vermieter bei Mieterstrom beachten?
Als Vermieter müssen Sie bei Mieterstrom vor allem den Vertrag, die Preisgrenze und die Messung beachten. Der Stromvertrag darf nicht im Mietvertrag stehen, sonst ist er nichtig. Der Preis darf höchstens 90 Prozent des Grundversorgungstarifs betragen, die Bindung höchstens zwei Jahre. Sie müssen die Mieter auch dann versorgen, wenn kein Solarstrom da ist. Dazu kommen das Messkonzept, die Registrierung der Anlage und die Abrechnung. Steuerlich prüfen Sie, ob § 3 Nr. 72 EStG greift, und bei einer Immobilien-GmbH die Grenze des § 9 Nr. 1 GewStG.
Ist Mieterstrom verpflichtend?
Nein, Mieterstrom ist weder für Vermieter noch für Mieter verpflichtend. Kein Eigentümer muss eine Anlage bauen oder Strom liefern, und kein Mieter muss den Strom abnehmen. Das Kopplungsverbot in § 42a EnWG schützt die Mieter ausdrücklich: Der Strombezug darf nicht Bedingung für den Mietvertrag sein. Der Mieter kann jederzeit bei seinem bisherigen Anbieter bleiben, und für Verbraucher ist die Bindung auf zwei Jahre begrenzt. Zur Teilnahme motiviert allein der Preis unter dem Grundversorgungstarif.
Welche Nachteile hat Mieterstrom?
Die Nachteile von Mieterstrom liegen im Aufwand und in den Pflichten. Sie brauchen ein Messkonzept mit mehreren Zählern, einen eigenen Vertrag je Mieter und eine Abrechnung, die nichts mit der Betriebskostenabrechnung zu tun hat. Die Preisgrenze bindet, und Sie müssen die Mieter auch bei Wolken und nachts versorgen. Wechseln Mieter, müssen Sie die Verträge neu schließen. Steuerlich kann der Stromverkauf gewerblich sein, bei einer Immobilien-GmbH droht ein Streit um die erweiterte Kürzung. Das EEG 2023 gilt bisher nur bis 31.12.2026.
Wo trage ich die Abschreibung einer Photovoltaikanlage ein?
Wo Sie die Abschreibung einer Photovoltaikanlage eintragen, hängt von der Einkunftsart ab. Ist die Anlage nach der Steuerbefreiung steuerfrei, tragen Sie nichts ein, denn eine Abschreibung gibt es dann nicht. Bei steuerpflichtigem Stromverkauf läuft sie in der Regel über die Gewinnermittlung des gewerblichen Betriebs, also über die Anlage EÜR. Die Abschreibung des Gebäudes dagegen gehört in die Anlage V. Welche Anlage bei Ihnen passt, klärt Ihr Steuerberater.
Kann ich als Mieter eine PV-Anlage betreiben?
Als Mieter können Sie ein Steckersolargerät auf dem Balkon betreiben, wenn der Vermieter es erlaubt; Sie haben darauf einen Anspruch. Der Mieter kann die Erlaubnis nach § 554 Abs. 1 BGB verlangen, sofern sie dem Vermieter nicht unzumutbar ist. Eine Übersicht bieten die Förderprogramme für Balkonkraftwerke. Fachbetriebe wie IKV Energy and Engineering aus Waldshut-Tiengen montieren Balkonkraftwerke samt Speicher und übernehmen die Anmeldung. Eine große Dachanlage darf der Mieter dagegen nicht ohne den Eigentümer bauen.
Wie melde ich Mieterstrom an?
Mieterstrom melden Sie in mehreren Schritten an. Zuerst registrieren Sie die Anlage im Marktstammdatenregister, und wie die Anmeldung im Marktstammdatenregister abläuft, zeigt ein Ratgeber. Danach melden Sie die Anlage beim Netzbetreiber an und stimmen das Messkonzept ab. Den Mieterstromzuschlag beantragen Sie beim Netzbetreiber, die Verträge schließen Sie mit den Mietern. Ob Sie als Stromlieferant weitere Anzeigepflichten haben, klären Sie vorab mit dem Netzbetreiber oder einem Fachanwalt.
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