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Begriff im AfA-Lexikon

Baupreisindex

Was ist der Baupreisindex?

Der Baupreisindex ist ein Index des Statistischen Bundesamtes (Destatis), der die Preisentwicklung im Bauwesen misst. Er wird vierteljährlich für Wohngebäude sowie Büro- und Gewerbegebäude veröffentlicht und dient in der Immobilienbewertung dazu, ältere Kostenstände auf das aktuelle Baupreisniveau umzurechnen.

Wozu wird der Baupreisindex in der Bewertung gebraucht?

In der Bewertung wird der Baupreisindex gebraucht, um die Normalherstellungskosten fortzuschreiben. Die NHK der Anlage 4 ImmoWertV beruhen auf dem Kostenstand 2010. Über den Baupreisindex werden sie auf den Bewertungsstichtag angehoben, damit der Gebäudesachwert das heutige Baupreisniveau widerspiegelt.

Welcher Baupreisindex ist maßgeblich?

Maßgeblich ist nach ImmoWertV 2021 ausschließlich der Baupreisindex des Statistischen Bundesamtes. Andere Baukostenindizes sind für die normierte Wertermittlung nicht zu verwenden. Das Statistische Bundesamt hat die Indexreihe zuletzt auf das Basisjahr 2021 gleich 100 umgestellt.

Welche Rolle spielt der Baupreisindex für die AfA?

Für die AfA spielt der Baupreisindex mittelbar eine Rolle, weil er über die fortgeschriebenen Normalherstellungskosten den Gebäudesachwert und damit den abschreibbaren Gebäudeanteil beeinflusst. Die Höhe der jährlichen Abschreibung hängt zusätzlich an der über die Restnutzungsdauer bestimmten AfA.

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Aktualisiert am 14. Juli 2026 · Fachlich geprüft von Cristobal Cuadra Garcia, Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024).

Verwandte Begriffe

NormalherstellungskostenDie Normalherstellungskosten (NHK) sind modellhafte Herstellungskosten je Quadratmeter Bruttogrundfläche für einen bestimmten Gebäudetyp und Baustandard. Sie stehen in Anlage 4 der ImmoWertV 2021 und bilden im Sachwertverfahren den Ausgangswert des Gebäudesachwerts.SachwertverfahrenDas Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, das den Wert aus dem Bodenwert und dem Sachwert des Gebäudes ableitet. Der Gebäudesachwert ergibt sich aus den Herstellungskosten abzüglich der Alterswertminderung, die über die Restnutzungsdauer bestimmt wird.BruttogrundflächeDie Bruttogrundfläche (BGF) ist die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes, gemessen an den äußeren Begrenzungen. Sie wird nach DIN 277 ermittelt und ist im Sachwertverfahren die Bezugsgröße, auf die die Herstellungskosten je Quadratmeter angesetzt werden.ImmoWertVDie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) ist die bundesweit geltende Rechtsverordnung, die regelt, wie der Wert von Grundstücken und Gebäuden zu ermitteln ist. Die ImmoWertV 2021 gilt seit dem 01.01.2022 und liefert mit ihren Anlagen auch das Modell zur Berechnung der Restnutzungsdauer.SachwertfaktorDer Sachwertfaktor, auch Marktanpassungsfaktor, passt den vorläufigen Sachwert einer Immobilie an das örtliche Marktniveau an. Er wird von den Gutachterausschüssen aus Kaufpreisen abgeleitet und im Sachwertverfahren nach ImmoWertV 2021 mit dem vorläufigen Sachwert multipliziert.AbschreibungAbschreibung, steuerlich Absetzung für Abnutzung (AfA), verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über seine Nutzungsdauer. Bei vermieteten Immobilien mindert die jährliche Gebäude-AfA die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

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