Denkmalschutz Immobilien kaufen: Denkmalliste prüfen, Kaufpreis aufteilen und AfA per Gutachten erhöhen

Denkmalschutz Immobilien kaufen: Denkmalliste prüfen, Kaufpreis aufteilen und die Altsubstanz per Gutachten höher abschreiben. ✓ Stand 2026

Cristobal Cuadra Garcia, von IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung und Restnutzungsdauergutachten
Cristobal Cuadra Garcia
Zertifizierter Sachverständiger (DIN EN ISO/IEC 17024)
20. Oktober 202612 Min. Lesezeit
Denkmalschutz Immobilien kaufen: halb geöffnete, geschnitzte Eichentür eines denkmalgeschützten Sandstein-Stadthauses in einer süddeutschen Altstadt, im Schloss steckt ein alter Eisenschlüssel
Inhaltsverzeichnis

Denkmalschutz Immobilien kaufen lohnt sich nur, wenn Sie vor der Unterschrift wissen, was das Haus rechtlich und steuerlich ist: Ein Baudenkmal bringt Auflagen und Mehrkosten, und die erhöhte Denkmal-AfA gilt allein für die bescheinigte Sanierung nach dem Kauf. Der Kaufpreis für die alte Substanz wird dagegen linear abgeschrieben, in der Regel mit 2,5 Prozent. Dieser Ratgeber ist die Käuferseite: Sie lesen, wie Sie den Denkmalstatus prüfen, was der Kaufvertrag regeln muss, wie Sie den Kaufpreis aufteilen und wie ein Gutachten genau diesen Satz anhebt. Die Steuerseite mit allen Sätzen steht im Ratgeber Denkmal-AfA.

Woher weiß ich ob mein Haus unter Denkmalschutz steht: Denkmalliste prüfen

Woher weiß ich ob mein Haus unter Denkmalschutz steht, lautet die erste Frage jedes Käufers. Die Antwort gibt allein die zuständige Denkmalbehörde, in Baden-Württemberg die untere Denkmalschutzbehörde bei Stadt oder Landratsamt. Das Alter des Hauses sagt nichts, entscheidend ist der Denkmalstatus.

Wie dieser entsteht, regeln die Länder verschieden. In Baden-Württemberg gilt ein Gebäude als Kulturdenkmal, sobald es die gesetzlichen Merkmale erfüllt. Die Denkmalliste und das Denkmalbuch für Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung halten das fest. Nordrhein-Westfalen trägt Denkmäler dagegen mit Wirkung für den Schutz in die Denkmalliste ein. Ein fehlender Eintrag ist deshalb nicht überall ein Beweis, dass kein Schutz besteht.

Gehen Sie so vor:

  1. Bitten Sie schriftlich die Denkmalbehörde um Auskunft, ob das Objekt als Kulturdenkmal oder als Teil einer Gesamtanlage gilt.
  2. Verlangen Sie Einsicht in frühere Genehmigungen und Auflagen.
  3. Fragen Sie den Verkäufer nach Bescheinigungen der Behörde für frühere Umbauten.

Wer ein Denkmal kaufen möchte, spart sich so Überraschungen nach der Beurkundung. Auch eine Denkmalimmobilie kaufen Sie am besten erst, wenn die Antwort der Behörde vorliegt.

Einzeldenkmal

Ein Einzeldenkmal ist ein Gebäude, das für sich allein als Baudenkmal geschützt ist, etwa ein Fachwerkhaus oder eine Gründerzeitvilla. Das Einzeldenkmal unterscheidet sich von einem Haus, das nur Teil einer geschützten Gesamtanlage oder Gebäudegruppe ist. Bei der Gesamtanlage schützt das Recht das Erscheinungsbild des Ganzen, und Eingriffe an der Fassade zur Straße sind genehmigungspflichtig.

Für die Steuer ist der Unterschied kleiner, als man denkt. Die Denkmal-AfA begünstigt auch ein Gebäude, das Teil einer solchen Gesamtanlage ist. Begünstigt sind dann aber nur Kosten, die das schützenswerte Erscheinungsbild erhalten. Beim Einzeldenkmal zählen alle Maßnahmen, die zur Erhaltung des Gebäudes oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind und mit der Behörde abgestimmt wurden.

Wer Denkmalschutz Immobilien kaufen will, klärt deshalb zuerst, welche der beiden Formen vorliegt. Bei einer Wohnung im denkmalgeschützten Haus gilt das für das ganze Gebäude, nicht nur für Ihre Einheit. Die Sanierung des Daches oder der Fassade kommt also auch Ihnen zugute, die Abstimmung läuft aber über die Eigentümergemeinschaft.

Denkmalschutz Vorteile

Denkmalschutz Vorteile liegen beim Kauf vor allem in Lage, Nachfrage und Gestaltung. Denkmalimmobilien stehen oft in gewachsenen Innenstadt- oder Ortskernlagen. Wer in einer Altstadt wie Freiburg kauft, bekommt Bausubstanz, die sich neu nicht herstellen lässt: Sandsteinfassaden, Stuckdecken, hohe Räume. Dazu kommt, dass die Behörde den Charakter des Quartiers schützt. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen will, findet in solchen Lagen oft Mieter, die den Charakter schätzen.

Ob ein Denkmal seinen Wert hält, hängt am Objekt, an der Lage und am Zustand. Eine allgemeine Zusage gibt es nicht. Schauen Sie, wie die Mieten vergleichbarer Objekte im Quartier liegen und ob die Nachfrage das Niveau trägt, auf dem Sie kalkulieren.

Die Steuervorteile sind ein eigener Punkt und kommen nur der Sanierung zugute. Wie hoch sie ausfallen, steht im Abschnitt Denkmalschutz Steuervorteile des Ratgebers Denkmal-AfA. Selbstnutzer können unter bestimmten Voraussetzungen § 10f EStG nutzen, das ist hier nicht Thema. Eine Gesamtübersicht der Wege, Steuern zu sparen, bietet der Ratgeber Steuern sparen mit Immobilien.

Denkmalschutz Immobilien Nachteile

Denkmalschutz Immobilien Nachteile zeigen sich bei Genehmigungen, Kosten und Zeit. Jede Veränderung, die das Erscheinungsbild oder die Substanz berührt, braucht eine denkmalrechtliche Genehmigung. Fenster, Dach, Fassade, Haustür und Grundriss sind die häufigsten Streitpunkte.

Die denkmalgerechte Ausführung ist oft teurer als eine übliche Sanierung. Die Behörde kann Materialien, Verfahren und Handwerker vorgeben, etwa Kalkputz statt Wärmedämmverbundsystem oder Holzfenster mit Sprossen. Das kostet Zeit und Geld und lässt sich vor dem Kauf kaum genau beziffern. Beim Denkmalschutz Immobilien kaufen planen Sie deshalb mit einem Puffer und holen Sie schon vorab Angebote ein.

Hinzu kommen Pflichten als Eigentümer, auch bei Denkmalimmobilien in guter Lage. Das Landesrecht verlangt, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten. Fragen Sie Ihre Bank früh, wie sie ein Denkmal beleiht. Die Steuer gleicht einen Teil der Mehrkosten aus, aber nur für die bescheinigten Kosten. Ob sich das für Sie rechnet, hängt vom Einzelfall ab und gehört in die Beratung mit Ihrem Steuerberater.

Denkmalschutz was ist erlaubt

Denkmalschutz was ist erlaubt, fragen viele Käufer, bevor sie Pläne machen. Die kurze Antwort: Alles, was Substanz und Erscheinungsbild bewahrt, ist meist erlaubt, alles, was sie verändert, braucht eine Genehmigung. Das gilt für das Äußere ebenso wie für wertvolle Teile im Inneren, etwa Treppen, Türen, Böden oder Wandmalereien.

Üblich genehmigungsfähig sind Instandsetzung mit gleichem Material, der Austausch einer Heizung, neue Bäder und Küchen in nicht geschützten Räumen sowie ein behutsamer Dachausbau. Schwierig sind Solaranlagen auf straßenseitigen Dächern, Kunststofffenster, Außendämmung und der Abbruch von Bauteilen. Ob eine Maßnahme genehmigt wird, entscheidet die Behörde im Einzelfall. Vorab zu fragen kostet wenig.

Ohne Genehmigung gebaut zu haben, kann teuer werden: Die Landesgesetze sehen dafür Ordnungswidrigkeiten vor, und die Behörde kann den Rückbau verlangen. Für die Steuer gilt dasselbe wie für das Recht. Ohne Abstimmung mit der Denkmalbehörde gibt es keine Bescheinigung und damit keine erhöhte Absetzung.

Bauträger Denkmalschutzobjekte

Bauträger Denkmalschutzobjekte sind Baudenkmäler, die ein Unternehmen kauft, saniert und als Eigentumswohnungen verkauft. Für Käufer gilt hier eine Besonderheit in § 7i Abs. 1 EStG: Die erhöhten Absetzungen sind auch für Anschaffungskosten möglich, soweit sie auf Baumaßnahmen entfallen, die nach Abschluss des Erwerbsvertrags durchgeführt wurden.

Entscheidend ist also der Zeitpunkt. Was der Bauträger vor Ihrem rechtswirksamen Kaufvertrag saniert hat, ist für Sie nicht begünstigt. Begünstigt sind nur Arbeiten, die danach folgen. Außerdem muss sich der Kaufpreis aufteilen lassen: in Grund und Boden, in die Altsubstanz und in den Teil, der auf die begünstigte Sanierung entfällt. Die Bescheinigung der Denkmalbehörde weist nach, welche Kosten das sind. Ob und in welcher Höhe die bescheinigten Kosten Teil Ihrer Anschaffungskosten sind, prüft das Finanzamt.

Wer hier eine denkmalgeschützte Immobilie kaufen will, lässt den Entwurf prüfen. Der Steuerberater sollte die Aufteilung sehen. Sie bestimmt später die gesamte Abschreibung der Wohnung.

Sanierte denkmalgeschützte Immobilien

Sanierte denkmalgeschützte Immobilien sind für Käufer steuerlich ein Sonderfall: Ist die Sanierung beim Kauf bereits abgeschlossen, bekommen Sie keine Denkmal-AfA mehr. Alle Maßnahmen liegen dann vor Ihrem Kaufvertrag, begünstigt sind beim Erwerber aber nur Arbeiten danach.

Was bleibt, ist die lineare Abschreibung auf den Gebäudeanteil des Kaufpreises, bei einem Baujahr vor 1925 sind das 2,5 Prozent. Sie gilt für das ganze Gebäude einschließlich des sanierten Teils, denn die Sanierungskosten stecken im Kaufpreis. Der Satz hängt am Baujahr, nicht an der Sanierung (siehe Altbau abschreiben).

Genau hier ist das Gutachten der wichtigste Hebel. Auch ein saniertes Denkmal hat keine unendliche Nutzungsdauer. Der Bundesfinanzhof hat am 07.10.2025 (IX R 26/24) für ein Baudenkmal eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren zugrunde gelegt und die AfA mit 3,3 statt 2,5 Prozent angesetzt. Wie lang die Restnutzungsdauer denkmalgeschützte Gebäude im Einzelfall trägt, zeigt das Gutachten. Ob es bei Ihrem Objekt kürzer ausfällt, hängt davon ab, wie gründlich saniert wurde. Bei denkmalgerechter Vollsanierung kann die Restnutzungsdauer lang bleiben. Das Gutachten zeigt Ihnen, was sich rechnet.

Kaufvertrag Denkmalschutz Immobilie: Sanierungsanteil festlegen und nachweisen

Kaufvertrag Denkmalschutz Immobilie: Der Wortlaut entscheidet über die spätere Abschreibung. Drei Punkte gehören hinein, sonst müssen Sie sie später nachweisen.

Erstens die Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden und Gebäude. Der Bundesfinanzhof erlaubt es den Vertragsparteien, die Aufteilung festzulegen, sofern sie die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht nur scheinbar abbildet (IX R 26/19 vom 21.07.2020). Wie die Aufteilung vorgeht, erklärt der Ratgeber Kaufpreisaufteilung.

Zweitens, falls Sie vom Bauträger kaufen, der Anteil am Kaufpreis, der auf die Sanierung nach dem Vertragsschluss entfällt. Nur dieser Teil kann begünstigt sein.

Drittens ein Hinweis auf den Denkmalstatus und auf vorhandene Genehmigungen und Bescheinigungen. Lassen Sie sich zusichern, dass der Verkäufer keine laufenden Auflagen oder Bußgeldverfahren verschwiegen hat.

Die Grunderwerbsteuer und die Nebenkosten teilen sich im selben Verhältnis wie der Kaufpreis auf Grund und Boden und Gebäude auf. Den Gebäudeanteil erhöhen sie. Das erklärt der Ratgeber Grunderwerbsteuer absetzen.

Denkmal AfA Kaufpreis berechnen: Rechenbeispiel mit Altsubstanz und Sanierung

Denkmal AfA Kaufpreis berechnen heißt, zwei Spuren nebeneinander zu rechnen. Das Beispiel nimmt ein vermietetes Baudenkmal, Baujahr 1890, in einer Altstadt. Kaufpreis 400.000 Euro. Die Kaufpreisaufteilung weist 25 Prozent dem Boden zu, also 100.000 Euro, und 300.000 Euro der Altsubstanz. Nach dem Kauf folgt eine mit der Denkmalbehörde abgestimmte Sanierung für 200.000 Euro, die vollständig bescheinigt wird. Nebenkosten bleiben zur Vereinfachung außen vor, der Grenzsteuersatz beträgt 42 Prozent. Die Zahlen gelten für ein Jahr, in dem beide Abschreibungen laufen.

PositionBemessungSatzAfA im Jahr
Denkmal-AfA auf die Sanierung (§ 7i)200.000 €9 %18.000 €
Altsubstanz ohne Gutachten300.000 €2,5 %7.500 €
Summe ohne Gutachten25.500 €
Altsubstanz mit Gutachten (25 Jahre)300.000 €4 %12.000 €
Summe mit Gutachten30.000 €

Das sind 4.500 Euro mehr Abschreibung im Jahr, das macht rund 1.890 Euro weniger Steuer, und zwar in jedem Jahr, in dem der höhere Satz gilt. Der Satz folgt aus 100 geteilt durch die Restnutzungsdauer, hier 100 : 25 = 4 Prozent. Die Zahlen entsprechen dem Fall C im Ratgeber Denkmal-AfA.

Zur Einordnung: Insgesamt schreiben Sie nicht mehr ab. Nach 25 Jahren sind mit 4 Prozent 300.000 Euro abgeschrieben, bei 2,5 Prozent erst 187.500 Euro. Die Differenz von 112.500 Euro (bei 42 Prozent rund 47.250 Euro Steuer) kommt also früher. Die 25 Jahre sind angenommen, das Ergebnis liefert erst das Gutachten. Mit eigenen Werten rechnen Sie im AfA-Rechner.

Denkmal AfA GmbH

Denkmal AfA GmbH ist eine Frage, die Käufer stellen, die ein Baudenkmal nicht privat, sondern über eine Gesellschaft erwerben wollen. Eine GmbH hat steuerlich nur gewerbliche Einkünfte (§ 8 Abs. 2 KStG). Die Gewinnermittlung folgt dem Einkommensteuerrecht, sodass die erhöhten Absetzungen nach § 7i EStG grundsätzlich auch dort in Betracht kommen. Die Voraussetzungen sind dieselben: Denkmalstatus, Abstimmung mit der Behörde und Bescheinigung.

Die Unterschiede liegen woanders. Die GmbH zahlt Körperschaftsteuer von derzeit 15 Prozent (§ 23 KStG) zuzüglich Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Der Hebel der AfA ist deshalb kleiner als bei einem Privatmann mit 42 Prozent Grenzsteuersatz. Gewerbesteuer lässt sich bei reiner Verwaltung eigenen Grundbesitzes unter Umständen über die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG senken, die bei schädlichen Nebentätigkeiten aber entfällt. Zudem gibt es bei einer GmbH keine Zehnjahresfrist: Ein Verkaufsgewinn ist immer steuerpflichtig.

Die kürzere Nutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG steht der GmbH wie jedem anderen offen, wenn sie sie nachweist. Ob die GmbH-Lösung zu Ihrem Fall passt, klären Sie vor dem Kauf mit Ihrem Steuerberater.

Denkmalgeschütztes Haus kaufen was beachten: Checkliste

Denkmalgeschütztes Haus kaufen was beachten, lässt sich in einer Checkliste fassen. Arbeiten Sie sie Punkt für Punkt ab.

  • Status: Auskunft der Denkmalbehörde zum Kulturdenkmal, zur Gesamtanlage und zu laufenden Auflagen.
  • Zustand: Gutachten oder Bausubstanzprüfung. Holzschäden, Feuchte und Statik treiben die Kosten.
  • Genehmigungen: Liegen frühere Umbauten genehmigt vor?
  • Sanierungsplan: Vorab mit der Behörde abstimmen. Ohne Abstimmung keine Bescheinigung.
  • Kaufvertrag: Aufteilung, Sanierungsanteil, Zusicherungen (siehe oben).
  • Steuerlicher Weg: Zuschüsse der Denkmalpflege kürzen die Bemessungsgrundlage. Erhaltungsaufwand an Baudenkmalen lässt sich nach § 11b EStG auf zwei bis fünf Jahre verteilen. Ob ein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht, fragen Sie bei ihr ab.
  • Anschaffungsnahe Kosten: Größere Arbeiten in den ersten drei Jahren sind zu prüfen, siehe anschaffungsnahe Herstellungskosten.
  • Gutachten: Restnutzungsdauer zum Kauftag festhalten, bevor die Sanierung beginnt. Eine Besichtigung vor Ort lässt sich dazubuchen, etwa bei einem Objekt in Freiburg.

Wer ein Denkmal kaufen will, sollte das Gutachten zum Kauftag früh beauftragen. Beim Denkmalschutz Immobilien kaufen steht es in derselben Liste wie die Bausubstanzprüfung.

Denkmalgeschütztes Haus verkaufen

Denkmalgeschütztes Haus verkaufen ist steuerlich nach denselben Regeln möglich wie jede andere vermietete Immobilie, mit einigen Eigenheiten. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist ein Gewinn bei Privatverkauf steuerfrei (§ 23 EStG). Bei früherem Verkauf liegt ein privates Veräußerungsgeschäft vor, dessen Gewinn steuerpflichtig ist, sobald er im Jahr 1.000 Euro erreicht (Freigrenze).

Wichtig für Ihre Rechnung: Die AfA, die Sie in Anspruch genommen haben, mindert die Anschaffungs- und Herstellungskosten (§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG). Das gilt auch für erhöhte Absetzungen nach § 7i. Wer viel abgeschrieben hat, hat also einen höheren Gewinn. Das Thema behandelt der Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien.

Für den Käufer Ihres Hauses gilt das Gleiche wie für Sie damals: Er schreibt nur seine eigenen Anschaffungs- und Sanierungskosten ab. Unverbrauchte Beträge Ihrer Denkmal-AfA gehen nicht auf ihn über. Übergeben Sie ihm Bescheinigung und Genehmigungen, sie erleichtern den Verkauf.

Erst Restnutzungsdauergutachten, dann Sanierung: so heben Sie die AfA der Altsubstanz an

Erst Restnutzungsdauergutachten, dann Sanierung und Steuererklärung: Diese Reihenfolge nutzt den zweiten Hebel beim Baudenkmal. Die Denkmal-AfA deckt nur die Sanierung. Die Altsubstanz läuft daneben linear, mit dem Satz für Bauten vor 1925 und unterstellt über 40 Jahre. Für die Restnutzungsdauer denkmalgeschützte Gebäude gilt keine Pauschale von 40 Jahren, sondern der Einzelfall. Nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG dürfen Sie eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer ansetzen, wenn Sie sie nachweisen. Jede im Einzelfall geeignete Methode genügt (BFH IX R 25/19 vom 28.07.2021), der bloße Verweis auf die Modellwerte der ImmoWertV aber nicht (BFH IX R 14/23 vom 23.01.2024). Das BMF-Schreiben vom 22.02.2023 ist seit dem BMF-Schreiben vom 01.12.2025 aufgehoben.

Warum zuerst das Gutachten? Der Zustand zum Kauftag ist der Maßstab. Nach der Sanierung ist das Haus jünger und die Restnutzungsdauer länger. Wer vor Baubeginn den Ist-Zustand festhält, sichert sich den Ausgangswert. Ob die Finanzverwaltung ihn anerkennt, prüft sie im Einzelfall.

Das funktioniert sogar rückwirkend. Haben Sie das Denkmal schon gekauft, lässt sich das Gutachten auf einen früheren Stichtag erstellen, wenn sich der damalige Zustand belegen lässt. Die höhere AfA gilt dann für alle Jahre mit noch offenem Bescheid. Wie das geht, steht im Beitrag Nutzungsdauer-Gutachten rückwirkend.

Das Gutachten von DuraCasa erstellt ein über die DAkkS-akkreditierte Zertifizierungsstelle IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger zum Festpreis ab 895 Euro brutto, inklusive 19 Prozent Umsatzsteuer. Eine Besichtigung vor Ort gibt es optional, außen für 170 Euro, innen und außen für 510 Euro. Bei vermieteten Objekten sind die Gutachtenkosten in der Regel selbst Werbungskosten. Was Ihr Objekt kostet, zeigt der Preisrechner. Wie der Begriff im Lexikon steht, lesen Sie unter Restnutzungsdauergutachten. Ob sich das bei Ihrem Baudenkmal lohnt, zeigt der Restnutzungsdauer-Rechner in wenigen Minuten. Die Leistungen für Eigentümer in Freiburg stehen auf der Stadtseite. Die Gestaltung im Einzelfall klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

Denkmalschutz Immobilien kaufen: häufige Fragen

Was bedeutet Denkmalschutz?

Denkmalschutz bedeutet, dass ein Gebäude wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Bedeutung erhalten werden soll. Der Eigentümer darf es nicht nach Belieben verändern, sondern braucht für Eingriffe in Substanz und Erscheinungsbild eine Genehmigung der Denkmalbehörde. Dafür gibt es Zuschüsse und Steuervorteile, sofern die Maßnahmen abgestimmt und bescheinigt sind.

Darf man ein denkmalgeschütztes Haus verfallen lassen?

Ein denkmalgeschütztes Haus verfallen zu lassen ist nicht erlaubt. Das Landesrecht verpflichtet den Eigentümer, das Denkmal im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und instand zu setzen. Tut er es nicht, kann die Behörde Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Wo die Grenze des Zumutbaren liegt, entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Steht Denkmalschutz im Grundbuch?

Ob Denkmalschutz im Grundbuch steht, ist nicht einheitlich geregelt, und aus einem fehlenden Vermerk dürfen Sie nichts schließen. Maßgeblich sind die Denkmalliste, das Denkmalbuch und die Auskunft der Denkmalbehörde. Fragen Sie dort an und lassen Sie sich die Auskunft schriftlich geben.

Wie wird ein Gebäude unter Denkmalschutz gestellt?

Ein Gebäude wird unter Denkmalschutz gestellt, indem die Denkmalfachbehörde seine Bedeutung feststellt. Je nach Bundesland entsteht der Schutz kraft Gesetzes, sobald die Merkmale vorliegen (so in Baden-Württemberg), oder erst durch die Eintragung in die Denkmalliste. Eigentümer werden im Verfahren in der Regel beteiligt.

Wie kommt man aus dem Denkmalschutz raus?

Aus dem Denkmalschutz kommen Sie nur heraus, wenn die Denkmaleigenschaft entfallen ist, etwa weil das Gebäude seine Bedeutung durch Substanzverlust verloren hat. Ein Wunsch des Eigentümers genügt nicht. Auch ein Abbruch braucht eine Genehmigung, und die Behörde erteilt sie in der Regel nur, wenn der Erhalt unzumutbar ist. Sprechen Sie dafür früh mit der Denkmalbehörde.

Lohnt es sich, eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage zu kaufen?

Eine Denkmalimmobilie kaufen als Kapitalanlage lohnt sich, wenn Lage, Zustand und Preis stimmen und die Sanierung vorab mit der Behörde abgestimmt ist. Die Steuer verbessert die Rechnung: Die Sanierung wird über § 7i EStG in zwölf Jahren abgeschrieben, die Altsubstanz mit einem Gutachten oft schneller als nach dem Pauschalsatz. Garantien gibt es nicht, das Finanzamt prüft jeden Fall.

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